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   OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16 Kost   

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OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16 Kost (https://dejure.org/2016,20990)
OLG München, Entscheidung vom 15.07.2016 - 34 Wx 247/16 Kost (https://dejure.org/2016,20990)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juli 2016 - 34 Wx 247/16 Kost (https://dejure.org/2016,20990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Beanstandung des Kostenansatzes

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung - Kostenansatz bei unterbliebener Festsetzung des Geschäftswerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 79 Abs. 1; GNotKG § 81
    Verfahren zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Beanstandung des Kostenansatzes

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 79 Abs. 1; GNotKG § 81
    Verfahren zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Beanstandung des Kostenansatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftswert falsch bemessen: Kostenfestsetzung ist zurückzustellen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1211
  • MDR 2016, 1173
  • MDR 2016, 1369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer

    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Das Geschäftswertfestsetzungsverfahren wurde nach früherem Recht (§ 31 Abs. 1 KostO) schon dadurch eingeleitet, dass Erinnerung mit dem Ziel eingelegt wurde, die für die angesetzte Gebühr maßgebliche Wertfestsetzung zu ändern (OLG Hamm FGPrax 2007, 287).

    Solange eine förmliche Festsetzung noch nicht stattgefunden hat, hat der Kostenansatz vorläufigen Charakter (Senat vom 22.4.2015, 34 Wx 118/15; zum früheren Recht OLG Hamm JurBüro 1992, 547; FGPrax 2007, 287).

  • OLG München, 22.04.2015 - 34 Wx 118/15

    Vorrang des Verfahrens auf förmliche Festsetzung des Geschäftswerts gegenüber dem

    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Die nun geltende Bestimmung des § 79 GNotKG unterscheidet sich zwar insoweit, als die Geschäftswertfestsetzung regelmäßig von Amts wegen erfolgt (§ 79 Abs. 1 Satz 1 GNotKG) und ein Antrag nur dann das Verfahren auslöst, wenn ein Ausnahmefall nach § 79 Abs. 1 Satz 2 GNotKG vorliegt (Korintenberg/Hellstab GNotKG 19. Aufl. § 79 Rn. 4. Indessen wird in Fällen, in denen eine Festsetzung des Geschäftswerts unterblieben ist, diese regelmäßig auf Antrag hin erfolgen müssen (vgl. Senat vom 22.4.2015, 34 Wx 118/15; Sommerfeldt in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 2. Aufl. § 79 Rn. 18).

    Solange eine förmliche Festsetzung noch nicht stattgefunden hat, hat der Kostenansatz vorläufigen Charakter (Senat vom 22.4.2015, 34 Wx 118/15; zum früheren Recht OLG Hamm JurBüro 1992, 547; FGPrax 2007, 287).

  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Weist das Abhilfeverfahren schwere Mängel auf, kann das Beschwerdegericht, unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfe- bzw. Vorlageverfügung, die Sache an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben (z. B. Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10 = RNotZ 2010, 397; vom 11.10.2011, 34 Wx 436/11 Kost).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 20 W 35/02

    Wertfestsetzung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Eine in solcher Weise begründete Erinnerung behandelte die Rechtsprechung als "Antrag" bzw. "Anregung" auf gerichtliche Festsetzung des Geschäftswerts (vgl. auch OLG Frankfurt vom 13.2.2003, 20 W 35/02 bei juris).
  • OLG Hamm, 04.05.1992 - 15 W 304/91
    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Solange eine förmliche Festsetzung noch nicht stattgefunden hat, hat der Kostenansatz vorläufigen Charakter (Senat vom 22.4.2015, 34 Wx 118/15; zum früheren Recht OLG Hamm JurBüro 1992, 547; FGPrax 2007, 287).
  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 3 Z 76/72
    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Das Amtsgericht wird hier jedoch, bevor es (erstmals) über die (Nicht-) Abhilfe entscheidet, die vorrangige Geschäftswertfestsetzung im förmlichen Verfahren nach § 79 Abs. 1 GNotKG durch den dafür zuständigen Rechtspfleger - ausgeschlossen ist der Kostenbeamte (vgl. BayObLGZ 1974, 329/333) - vorzunehmen haben.
  • LG Lübeck, 14.12.2021 - 7 T 299/21

    Festsetzung des Vermögenswerts für die Jahresgebühr bei Dauerbetreuung

    Insofern schließt sich die Beschwerdekammer der Entscheidung des OLG München BeckRS 2016, 12833 an.

    Die Literatur teilt die Entscheidung des OLG München ganz überwiegend (krit. wohl nur Fölsch, MDR 2016, 1369).

  • LSG Bayern, 14.05.2018 - L 12 SF 73/17

    Keine Haftung des Liquidators einer GmbH für die Gerichtskosten eines Verfahrens

    Zur Begründung verwiesen wird auf einen Beschluss des OLG München vom 15.07.2016, Az. 34 Wx 247/16.
  • LSG Bayern, 02.05.2018 - L 12 SF 71/17

    Wirksamkeit der Vollmachterteilung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

    Der Beschwerdeführer legte am 6.2.2017 Beschwerde gegen den Beschluss des SG vom 31.1.2017 ein und beantragte in entsprechender Anwendung des Beschlusses des OLG München vom 15.7.2016, Az. 34 Wx 247/16, den Beschluss über die Aufhebung der Gerichtskostenfeststellung aufzuheben und die Sache an die 36. Kammer des SG zurückzuverweisen.
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