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   OLG München, 15.10.2019 - MK 1/19   

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https://dejure.org/2019,33774
OLG München, 15.10.2019 - MK 1/19 (https://dejure.org/2019,33774)
OLG München, Entscheidung vom 15.10.2019 - MK 1/19 (https://dejure.org/2019,33774)
OLG München, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - MK 1/19 (https://dejure.org/2019,33774)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Modernisierungsmieterhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zeit.de (Pressebericht, 15.10.2019)

    Mieterverein gewinnt Klage gegen drastische Mieterhöhungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erste Musterfeststellungsklage erfolgreich: Mieterverein bekommt Recht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Musterfeststellungsklage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Musterfeststellungsklage wegen Modernisierungsmieterhöhung erfolgreich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei) (Tenor)

    Modernisierungsankündigungen für die Zukunft sind unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Musterfeststellungsklage: Mieterhöhung nach altem Recht bei 11 Monate späterem Baubeginn? (IMR 2019, 488)

Sonstiges (2)

  • bundesjustizamt.de (Verfahrensdokumentation)

    Musterfeststellungsklage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH

  • mieterverein-muenchen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mieterverein reicht erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht ein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 164
  • MDR 2020, 87
  • NZM 2019, 933
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter

    Auszug aus OLG München, 15.10.2019 - MK 1/19
    Denn wenn die Musterbeklagte einzelne Mitteilungspflichten nach § 555c BGB verletzt haben sollte, führt dies nicht zur Einschränkung der Befugnis des Vermieters, die Kosten einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung im Rahmen des § 559 BGB auf den Mieter umzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2007, VIII ZR 6/07 Rn.15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2007, VIII ZR 6/07 Rn. 15) dient die Mitteilungspflicht dem Schutz des Mieters vor der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen.

  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

    Auszug aus OLG München, 15.10.2019 - MK 1/19
    Ohnehin sind an das Vorliegen begründeter Zweifel im Sinne von § 606 Abs. 1 S.3 ZPO strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urt. v. 4. Juli 2019, I ZR 149/18 - Umwelthil - fe Rn.20 m.w.N. zu § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG i. V.m. § 4 Abs. 4 UKlaG; Urt. v. 4. Februar 2010, I ZR 66/09 - Gallardo Spyder Rn. 11 zu § 4 Abs. 4 UKlaG; der dort hervorgehobene Gesichtspunkt der Sicherstellung effektiver Durchsetzung von Ansprüchen nach §§ 1, 2 UKlaG gilt auch für im Wege der Musterfeststellungsklage geltend gemachte Feststellungsziele).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Auszug aus OLG München, 15.10.2019 - MK 1/19
    Diese sind vom gesetzgeberischen Motiv, die Modernisierungsankündigung als Instrument zur Herstellung von Planungssicherheit auszugestalten (BGH, Urt. V. 28.9.2011, VIII ZR 242/10, Rn.30 unter Verweis auf BT-Drs.14/4453, S.37), getragen.
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG München, 15.10.2019 - MK 1/19
    Ohnehin sind an das Vorliegen begründeter Zweifel im Sinne von § 606 Abs. 1 S.3 ZPO strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urt. v. 4. Juli 2019, I ZR 149/18 - Umwelthil - fe Rn.20 m.w.N. zu § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG i. V.m. § 4 Abs. 4 UKlaG; Urt. v. 4. Februar 2010, I ZR 66/09 - Gallardo Spyder Rn. 11 zu § 4 Abs. 4 UKlaG; der dort hervorgehobene Gesichtspunkt der Sicherstellung effektiver Durchsetzung von Ansprüchen nach §§ 1, 2 UKlaG gilt auch für im Wege der Musterfeststellungsklage geltend gemachte Feststellungsziele).
  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

    Dem Bestehen des Musterfeststellungsinteresses steht es auch nicht entgegen, wenn es auf eines der verfolgten Feststellungsziele im Einzelfall - abhängig von der rechtlichen Bewertung anderer Fragen - nicht zwingend ankommt (OLG München, Urteil vom 15.10.2019 - MK 1/19, WuM 2019, 624, 629).
  • LG Berlin, 01.09.2020 - 67 S 108/20

    Verfrühte Modernisierungsankündigung ist rechtsmissbräuchlich!

    Insoweit bedarf es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob der Zeitraum zwischen dem Zugang der Modernisierungsankündigung und dem beabsichtigten Beginn der angekündigten Modernisierungsmaßnahmen eine - gesetzlich allerdings nicht geregelte - Höchstfrist nicht überschreiten darf, ohne dass der Vermieter seine Ansprüche aus der Modernisierungsankündigung verliert (vgl. dazu OLG München, Urt. v. 15. Oktober 2019 - MK 1/19, ZMR 2020, 30, beckonline Tz. 52 ff.; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 555c Rz. 37).
  • LG Berlin, 06.08.2020 - 67 S 46/20

    Ausreichende Modernisierungsankündigung und zügiger Baubeginn

    Selbst wenn zum Schutz des Mieters der Ansicht gefolgt würde, dass der in der Ankündigung festgelegte Baubeginn den Zeitraum von 6 Monaten nach Zustellung der Ankündigung nicht überschreiten sollte (so Schmidt-Futterer/Eisenschmid, 14. Aufl. 2019, BGB § 555c Rn. 37; vgl. auch bezogen auf eine Spanne von etwa 11 Monaten OLG München, Urt. v. 15. Oktober 2019 - MK 1/19, WuM 2019, 624 - 633, Tz. 72ff., 81ff. bei juris), liegt eine formell rechtmäßige - mithin auch nicht rechtsmissbräuchliche (§ 242 BGB) - Ankündigung vor.
  • LG Berlin, 16.12.2019 - 65 S 124/19

    Umfang der Duldungspflicht des Mieters

    Offen bleiben kann, ob die Klägerin sich angesichts des erforderlichen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Ankündigung der Maßnahme - hier mit Modernisierungsvereinbarung vom 27. Oktober 201 6 - und dem (realistisch) in Aussicht stehenden Beginn der Maßnahmen - angekündigt war der Beginn der Arbeiten zum 3. April 201 7 , die Duldungsklage wurde am 27. April 201 8 erhoben - überhaupt noch auf die Ankündigung berufen kann (vgl. OLG München, Urt. v. 15.10.2019 - MK 1/19, nach juris Rn. 72ff., 84).
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