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   OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18   

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https://dejure.org/2020,4616
OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18 (https://dejure.org/2020,4616)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.2020 - 29 U 1834/18 (https://dejure.org/2020,4616)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 29 U 1834/18 (https://dejure.org/2020,4616)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    UWG § 3 a, § 5; GewO § 34d Abs. 1
    UWG, GewO

  • online-und-recht.de

    Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers

  • rewis.io

    Unabhängiger Versicherungsmakler

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3a; UWG § 5; GewO § 34d
    Zulässiger Auftritt der 100%igen Tochter eines Versicherers als Versicherungsmakler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3a; UWG § 5 ; GewO § 34d Abs. 1
    Unabhängiger Versicherungsmakler

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 S. 1
    Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen eine Versicherungsmaklerin

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Unabhängiger Versicherungsmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung eines Versicherungsmaklers mit "unabhängig und neutral" wenn Mehrheit der Unternehmensanteile von Versicherer gehalten wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - 1:1 Assekuranzservice -, - unabhängiger Versicherungsmakler -, Marktverhaltensregelung, Vereinbarkeit des Status als VM mit einer Mehrheitsbeteiligung eines Versicherers, Irreführung durch vom VM behauptete Neutralität und Unabhängigkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Werbung eines Maklers "unabhängig und neutral" irreführend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 730
  • GRUR-RR 2020, 325
  • VersR 2020, 1043
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18
    Soweit die Klägerin meint, die Beklagte verfüge lediglich über eine solche als Versicherungsvermittler, trifft dies nicht zu, denn die Erlaubnis gem. § 34d Abs. 1 S. 3 GewO wird typenspezifisch entweder für die Tätigkeit als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter erteilt (vgl. BGH, GRUR 2014, 88, Rn. 16 - Vermittlung von Netto-Policen), was zur Folge hat, dass ein Versicherungsvertreter mit entsprechender Erlaubnis nicht als Versicherungsmakler auftreten darf und umgekehrt.

    (i) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei BGH, GRUR 2014, 88 Rn. 30 - Vermittlung von Netto-Policen) ist eine geschäftliche Handlung gem. § 5 Abs. 1 UWG irreführend, wenn das Verständnis, das die geschäftliche Handlung bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt.

    (2) Auch die Entscheidung BGH, GRUR 2014, 88 - Vermittlung von Netto-Policen - streitet nicht für die klägerische Rechtsauffassung.

    a) Zwar handelt es sich bei § 34d Abs. 1 GewO um eine Norm, die iSv § 3a UWG dazu bestimmt ist, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln, denn sie dient auch dem Schutz der Verbraucher vor einer Gefährdung ihrer Rechtsgüter durch unzuverlässige Gewerbetreibende (BGH, GRUR 2014, 88 Rn. 14 - Vermittlung von Netto-Policen).

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung der gesetzlichen Irreführungstatbestände jedoch grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, GRUR 2016, 406 Rn. 26 - Piadina-Rückruf).

    (iii) Ungeachtet dessen wäre auch dann, wenn man eine Fehlvorstellung relevanter Verkehrskreise annehmen wollte, eine unlautere geschäftliche Handlung im Auftritt der Beklagten zu verneinen, da die vorzunehmende Interessenabwägung (vgl. BGH, GRUR 2016, 406 Rn. 26 - Piadina-Rückruf) zu ihren Gunsten ausfällt.

  • LG Passau, 03.05.2018 - 1 HKO 56/16

    - 1:1 Assekuranzservice -, - unabhängiger Versicherungsmakler -,

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Passau vom 03.05.2018, Az. 1 HK O 56/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Urteil des Landgerichts Passau vom 03.05.2018, Az. 1 HK O 56/16 wird aufgehoben.

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15

    Darstellen eines bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebenen

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18
    In diesem Fall streitet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (st. Rspr., vgl. BGH, WRP 2018, 1476, Rn. 52 - YouTube-Werbekanal II).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05

    Fruchtextrakt

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18
    Hingegen genügt eine Veränderung der tatsächlichen Umstände (sogar Aufgabe des Geschäftsbetriebs oder Insolvenz des Verletzers) nahezu nie, um die einmal begründete Wiederholungsgefahr zu beseitigen, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn nunmehr jede Wahrscheinlichkeit für eine Aufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt wäre (BGH, WRP 2008, 924, Rn. 23 - Fruchtextrakt).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18
    Erforderlich ist regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder ein rechtskräftiger Unterlassungstitel - ein Grundsatz, der nicht nur im Wettbewerbsrecht, sondern generell im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zur Anwendung gelangt (st. Rspr., vgl. z. B. [zum Kennzeichenrecht] BGH, WRP 2008, 1537, Rn. 23 - Haus & Grund III).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18
    (3) Nichts anderes folgt aus BGH, GRUR 2016, 820 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler, da sich die dortigen Ausführungen ebenfalls nicht auf die hier allein streitgegenständliche Frage einer unlauteren Irreführung durch den vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollten Außenauftritt übertragen lassen.
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 213/11

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: "Unechte Verflechtung" zwischen dem

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 29 U 1834/18
    (1) Die Entscheidung des III. Zivilsenats (Urt. v. 01.03.2012, Az. III ZR 213/11, BeckRS 2012, 6801) hat keinen lauterkeitsrechtlichen Bezug und betrifft allein die Frage, ob dem klagenden Versicherungsvermittler ein vertraglicher Provisionsanspruch zustand.
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