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   OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14 WG   

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https://dejure.org/2020,53932
OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14 WG (https://dejure.org/2020,53932)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.2020 - 6 Sch 11/14 WG (https://dejure.org/2020,53932)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 6 Sch 11/14 WG (https://dejure.org/2020,53932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1, § 54 b; BGB §§ 214, § 242
    Vergütungsansprüchen für TV-Receiver ohne eingebaute Festplatte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungspflicht für das Inverkehrbringen von TV-Receivern mit eingebauter Festplatte oder mit Aufzeichnungsfunktion auf eine externe Festplatte

  • rechtsportal.de

    Vergütungspflicht für das Inverkehrbringen von TV-Receivern mit eingebauter Festplatte oder mit Aufzeichnungsfunktion auf eine externe Festplatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 7/10

    Kopierabgabe für Business-PCs

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Zur Begründung verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass den gesamtvertraglich vereinbarten Vergütungssätzen eine besondere Indizwirkung für deren Angemessenheit zukommt, wie auch vom Senat bereits entschieden wurde (vgl. Senat, Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 10/15 WG Seiten 20 ff. sowie Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 7/10 WG, Seiten 40 ff.).

    Vor dem Hintergrund, dass sich die Höhe der angemessenen Vergütung im Sinne von §§ 54, 54 a UrhG auch nach dem eigenen Verständnis der Klagepartei, wie es in ihrer Antragsmodifizierung zum Ausdruck kommt, auf der Grundlage der Indizwirkung der von der Klägerin, der VG Wort und der VG Bild-Kunst mit dem B.k. e. V. und dem ZVEI e.V. jeweils geschlossenen Gesamtverträge nach den dortigen Vergütungssätzen bestimmt (vgl. auch Senat, Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 10/15 WG Seiten 20 ff. sowie Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 7/10 WG, Seiten 40 ff.), stehen der Klägerin Zahlungsansprüche nur in der zuletzt gestellten Höhe zu.

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15

    externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Die Klägerin ist - was von Beklagtenseite nicht in Abrede gestellt wird - als Inkassogesellschaft der gem. §§ 54h Abs. 1 UrhG, 48 VGG wahrnehmungsberechtigten Verwertungsgesellschaften berechtigt, die mit der Klage erhobenen Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Vergütungspflicht gegen die Beklagte geltend zu machen (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2017, 684, Rn. 21 - externe Festplatten; BGH GRUR 2012, 705 Rn. 19 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

    In der Geltendmachung des gesetzlich vorgesehenen Vergütungsanspruchs und des zugehörigen Auskunftsanspruchs durch eine Verwertungsgesellschaft liegt grundsätzlich kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (vgl. BGH GRUR 2017, 684 Rn. 49 - externe Festplatten; BGH GRUR 2008, 786 Rn. 41 - Multifunktionsgeräte).

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15

    Indizielle Wirkung gerichtlich festgesetzter Gesamtverträge für Außenseiter

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Zur Begründung verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass den gesamtvertraglich vereinbarten Vergütungssätzen eine besondere Indizwirkung für deren Angemessenheit zukommt, wie auch vom Senat bereits entschieden wurde (vgl. Senat, Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 10/15 WG Seiten 20 ff. sowie Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 7/10 WG, Seiten 40 ff.).

    Vor dem Hintergrund, dass sich die Höhe der angemessenen Vergütung im Sinne von §§ 54, 54 a UrhG auch nach dem eigenen Verständnis der Klagepartei, wie es in ihrer Antragsmodifizierung zum Ausdruck kommt, auf der Grundlage der Indizwirkung der von der Klägerin, der VG Wort und der VG Bild-Kunst mit dem B.k. e. V. und dem ZVEI e.V. jeweils geschlossenen Gesamtverträge nach den dortigen Vergütungssätzen bestimmt (vgl. auch Senat, Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 10/15 WG Seiten 20 ff. sowie Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 7/10 WG, Seiten 40 ff.), stehen der Klägerin Zahlungsansprüche nur in der zuletzt gestellten Höhe zu.

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 150/12

    Zulassungsrevision bei Festsetzung von Gesamtverträgen

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Die Revision ist nicht zuzulassen (zum Erfordernis der Zulassung der Revision nach § 543 ZPO i.V.m. §§ 139 Abs. 3 VGG, 16 Abs. 4 S. 6 UrhWG a. F., vgl. BGH GRUR 2013, 1173 Rn. 5 - Zulassungsrevision bei Festsetzung von Gesamtverträgen; BGH GRUR 2015, 61 Rn. 23 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse), weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO), sondern lediglich die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf den vorliegenden Einzelfall erfordert, und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen.
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 215/12

    Gesamtvertrag Tanzschulkurse - Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Die Revision ist nicht zuzulassen (zum Erfordernis der Zulassung der Revision nach § 543 ZPO i.V.m. §§ 139 Abs. 3 VGG, 16 Abs. 4 S. 6 UrhWG a. F., vgl. BGH GRUR 2013, 1173 Rn. 5 - Zulassungsrevision bei Festsetzung von Gesamtverträgen; BGH GRUR 2015, 61 Rn. 23 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse), weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO), sondern lediglich die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf den vorliegenden Einzelfall erfordert, und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen.
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Die Klägerin ist - was von Beklagtenseite nicht in Abrede gestellt wird - als Inkassogesellschaft der gem. §§ 54h Abs. 1 UrhG, 48 VGG wahrnehmungsberechtigten Verwertungsgesellschaften berechtigt, die mit der Klage erhobenen Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Vergütungspflicht gegen die Beklagte geltend zu machen (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2017, 684, Rn. 21 - externe Festplatten; BGH GRUR 2012, 705 Rn. 19 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Die klägerischen Mahnungen (Anlage K 3 vom 16.11.2011, Anlage K 5 vom 12.09.2012, Anlage K 7 vom 14.11.2012 und Anlage K 9 vom 14.08.2012) bezogen sich jeweils auf den ursprünglich geforderten, höheren Tarif, wobei der tatsächlich geschuldete Betrag von der Beklagten als Schuldnerin nicht zuverlässig ermittelt werden konnte und der ursprünglich geforderte Betrag sich im Verhältnis zu dem zu Recht angemahnten Teil als weit übersetzt darstellte, so dass die jeweiligen Mahnschreiben nicht verzugsbegründend waren (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, § 286 Rn. 20; BGH NJW 2006, 3271 Rn. 16; BGH NJW 1991, 1286, 1288).
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Die von Beklagtenseite angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur rechtsmissbräuchlichen Anrufung einer Gütestelle zum Zwecke der Verjährungshemmung (vgl. Urt. vom 28.10.2015, IV ZR 526/14, NJW 2016, 233; BGH, Urt. v. 25.05.2016 - IV ZR 197/15, NJOZ 2016, 1648) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da die vorherige Anrufung der Schlichtungsstelle hier gem. § 16 Abs. 1 UrhWG a. F. zwingende Voraussetzung eines Klageverfahrens war, also nicht im Ermessen der Klägerin stand.
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Die klägerischen Mahnungen (Anlage K 3 vom 16.11.2011, Anlage K 5 vom 12.09.2012, Anlage K 7 vom 14.11.2012 und Anlage K 9 vom 14.08.2012) bezogen sich jeweils auf den ursprünglich geforderten, höheren Tarif, wobei der tatsächlich geschuldete Betrag von der Beklagten als Schuldnerin nicht zuverlässig ermittelt werden konnte und der ursprünglich geforderte Betrag sich im Verhältnis zu dem zu Recht angemahnten Teil als weit übersetzt darstellte, so dass die jeweiligen Mahnschreiben nicht verzugsbegründend waren (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, § 286 Rn. 20; BGH NJW 2006, 3271 Rn. 16; BGH NJW 1991, 1286, 1288).
  • BGH, 25.05.2016 - IV ZR 197/15

    Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im

    Auszug aus OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
    Die von Beklagtenseite angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur rechtsmissbräuchlichen Anrufung einer Gütestelle zum Zwecke der Verjährungshemmung (vgl. Urt. vom 28.10.2015, IV ZR 526/14, NJW 2016, 233; BGH, Urt. v. 25.05.2016 - IV ZR 197/15, NJOZ 2016, 1648) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da die vorherige Anrufung der Schlichtungsstelle hier gem. § 16 Abs. 1 UrhWG a. F. zwingende Voraussetzung eines Klageverfahrens war, also nicht im Ermessen der Klägerin stand.
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05

    Multifunktionsgeräte

  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

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