Rechtsprechung
OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
GmbH: Wirksamkeit des Beschlusses eines Alleingesellschafters über seine eigene Abberufung als alleiniger Geschäftsführer
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 38
Eigenabberufung des alleinigen Geschäftsführer-Gesellschafters ohne Bestellung eines anderen Geschäftsführers regelmäßig rechtsmissbräuchlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung der Selbstabberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Handelsregister
- Betriebs-Berater
Rechtsmissbräuchlichkeit der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 38
Eintragung der Selbstabberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Handelsregister - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsmissbräuchliche Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Bestellung eines neuen Geschäftsführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Notare Bayern , S. 73 (Leitsatz)
GmbHG § 38
Eigene Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers rechtsmissbräuchlich - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abberufung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht
- rabüro.de (Kurzinformation)
Eigene Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers rechtsmissbräuchlich
Besprechungen u.ä.
- klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit der Abberufung des GmbH-Alleingesellschafters als Geschäftsführer
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 13.12.2010 - HRB 16548
- OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 773
- ZIP 2011, 866
- MDR 2011, 553
- NVwZ-RR 2011, 404
- NZI 2011, 295
- BB 2011, 1105
- BB 2011, 770
- DB 2011, 760
- NZG 2011, 432
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00
Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch alleinigen …
Auszug aus OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11
Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLGZ 1981, 266/296; BayObLGZ 1999, 171/173; OLG Köln GmbHR 2008, 544; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609/610;… Großkomm GmbHG/Paefgen § 38 Rn. 133;… Lutter/Hommelhoff GmbHG 17. Aufl. § 38 Rn. 42 f.). - OLG Köln, 01.02.2008 - 2 Wx 3/08
Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11
Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLGZ 1981, 266/296; BayObLGZ 1999, 171/173; OLG Köln GmbHR 2008, 544; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609/610;… Großkomm GmbHG/Paefgen § 38 Rn. 133;… Lutter/Hommelhoff GmbHG 17. Aufl. § 38 Rn. 42 f.). - OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05
GmbH: Ablehnung der Eintragung der Abberufung des einzigen Geschäftsführers und …
Auszug aus OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11
Andernfalls könnte der Alleingesellschafter-Geschäftsführer das Erfordernis eines wichtigen Grundes für die Amtsniederlegung durch die eigene Abberufung bzw. durch die Amtsbeendigung im Wege des In-Sich-Geschäfts unterlaufen (vgl. OLG Zweibrücken GmbHR 2006, 430). - BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 35/99
Zur Zulässigkeit der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und …
Auszug aus OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11
Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLGZ 1981, 266/296; BayObLGZ 1999, 171/173; OLG Köln GmbHR 2008, 544; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609/610;… Großkomm GmbHG/Paefgen § 38 Rn. 133;… Lutter/Hommelhoff GmbHG 17. Aufl. § 38 Rn. 42 f.). - BayObLG, 06.08.1981 - BReg. 1 Z 39/81
Zur Anmeldung der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitig …
Auszug aus OLG München, 16.03.2011 - 31 Wx 64/11
Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (vgl. BayObLGZ 1981, 266/296; BayObLGZ 1999, 171/173; OLG Köln GmbHR 2008, 544; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609/610;… Großkomm GmbHG/Paefgen § 38 Rn. 133;… Lutter/Hommelhoff GmbHG 17. Aufl. § 38 Rn. 42 f.).
- OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 Wx 18/15
Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer
Allerdings fehlt es an einer Regelung der Aktivvertretung der Gesellschaft (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 773, 774). - OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11
Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des …
(Anschluss an u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12).Das Interesse an der Amtsniederlegung bzw. der Abberufung mit dem Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind, kann in diesem Fall nicht zur Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter führen (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris; BayObLG, RPfleger 1981, 486 f. und Beschluss vom 15.06.1999, Az. 3Z BR 35/99, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 3 W 209/05, und OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, Az. 2 Wx 3/08, - zur Mehrpersonengesellschaft bei entscheidendem Einfluss des amtsniederlegenden Gesellschafter-Geschäftsführers - jeweils m.w.N. und jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12 - Ausweitung dieser Rspr. auf den Fall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft, die sämtliche Geschäftsanteile einer GmbH hält, und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen -, jeweils zitiert nach juris; Kleindieck in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, § 38, Rn. 42 ff.; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., 2013, Rn.1093; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., 2013, § 39, Rn. 9a; Koppensteiner/Gruber in Rowedder/Schmidt-Leithoff, 5. Aufl., 2013, § 38, Rn. 35; so auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft: Paefgen, a.a.O., Rn. 133, und Schneider/Schneider in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2014, § 38, Rn. 90;.
- OLG Dresden, 18.12.2014 - 5 W 1326/14
Wirksamkeit der Niederlegung des Geschäftsführeramts durch den Betreuer des …
Die Rechtsprechung, wonach es regelmäßig wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam ist, wenn sich der alleinige Gesellschafter einer GmbH seinen Pflichten als Geschäftsführer durch Beendigung seiner Tätigkeit entzieht, ohne einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 773), lässt sich nicht ohne Weiteres auf den Fall übertragen, in welchem der Gesellschafter bei seiner Abberufung als Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung von seinem Betreuer vertreten wird.Die Klägerin weist zutreffend unter Berufung auf den Beschluss des OLG München vom 16.03.2011 (31 Wx 64/11, NJW-RR 2011, 773) darauf hin, dass es regelmäßig wegen Rechtsmißbrauches unwirksam ist, wenn sich der alleinige Gesellschafter einer GmbH seinen Pflichten als Geschäftsführer - ohne wichtigen Grund - durch Beendigung seiner Tätigkeit entzieht, ohne einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (ebenso OLG Zweibrücken, Beschl. v. 15.02.2006, 3 W 209/05, ZIP 2006, 950).
- OLG München, 29.05.2012 - 31 Wx 188/12
Handelsregisterverfahren: Ablehnung der Eintragung der Amtsniederlegung des …
Allerdings fehlt es an einer Regelung der Aktivvertretung der Gesellschaft (vgl. bereits Senat, NJW-RR 2011, 773 ).