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OLG München, 16.03.2020 - 2 UF 27/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Minderjähriges Kind; Nebenklage; Strafverfahren; Anschlusserklärung; elterliche Sorge
- rechtsportal.de
Entziehung der Vertretungsmacht für ein Kind
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vertretungsbefugnis der Eltern für den Anschluss des Kindes als Nebenkläger
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 22.10.2008 - 6 UF 174/08
Ergänzungspflegschaft: Nebenklage eines Kindes in einem gegen einen Elternteil …
Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 2 UF 27/20
Nach §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 BGB ist für konkrete Interessenkollisionen vorgesehen, den sorgeberechtigten Kindseltern oder einem von diesen für einzelne Angelegenheiten oder einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten die Vertretungsmacht zu entziehen (was das Amtsgericht mit den Beschlüssen vom 11.11.2019 und 28.01.2020 jedoch unterlassen hat) und - soweit erforderlich - gemäß § 1909 BGB Ergänzungspflegschaft anzuordnen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1227; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.06.2013, 1 F 187/13 - Juris). - OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12
Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers …
Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 2 UF 27/20
Soweit das Amtsgericht dem Oberlandesgericht Hamburg (FamRZ 2013, 1683) folgend einen allgemeinen Interessengegensatz bezüglich der Kindsmutter einerseits und des Kindes andererseits als möglich in den Raum stellt, ist dies ebenso wenig überzeugend wie der angeführte Gesichtspunkt, es sei unklar, ob der Anschluss als Nebenkläger dem Interesse des Kindes entspreche. - OLG Stuttgart, 31.03.1999 - 4 Ws 57/99
Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 2 UF 27/20
Auch eine analoge Anwendung des § 1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB ist nicht möglich (…a.A. Roth in Ehrmann, BGB, 15. Auflage 2017, § 1909 BGB Rn. 8 a.E; wohl auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.03.1999, 4 Ws 57/99 - Juris Rn. 10;… darauf berufend im Ergebnis auch Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2009, § 395 Rn. 28).