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   OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18   

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https://dejure.org/2018,9157
OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18 (https://dejure.org/2018,9157)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2018 - 34 Wx 93/18 (https://dejure.org/2018,9157)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2018 - 34 Wx 93/18 (https://dejure.org/2018,9157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 42 Abs. 2, § 47; RPflG § 10 S. 2
    Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit der Grundbuchrechtspflegerin aufgrund Anordnung eines Gebührenvorschusses

  • rewis.io

    Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit

  • notar-drkotz.de

    Ablehnung Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit der Grundbuchrechtspflegerin aufgrund Anordnung eines Gebührenvorschusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung wegen Befangenheit ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist vielmehr erst dann gerechtfertigt, wenn das prozessuale Vorgehen des Rechtspflegers ausreichender gesetzlicher Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass es als willkürlich erscheint, oder wenn die Auslegung des Gesetzes und dessen Handhabung willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und deshalb erkennen lassen, dass sie auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber einer Partei beruhen (BGH NJW-RR 2012, 61; KG NJW 2004, 2104/2105; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 2144; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 23 f. und 28).

    Selbst wenn die Rechtspflegerin der ihr nach § 13 Satz 2 GNotKG obliegenden Prüfung eine unzutreffende Rechtsauffassung zugrunde gelegt haben sollte, würde dies nicht ohne weiteres die Annahme rechtfertigten, sie stehe der Sache nicht mit der erforderlichen Unvoreingenommenheit gegenüber (vgl. nur BGH NJW-RR 2012, 61/62; BAG NJW 1993, 879; MüKo/Stackmann ZPO 5. Aufl. § 42 Rn. 45; BGH NJW-RR 2012, 61).

  • OLG Stuttgart, 20.06.2016 - 16 WF 99/16

    Richterablehnung in Kindschaftssachen: Gerichtliche Vorschussforderung für ein

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist vielmehr erst dann gerechtfertigt, wenn das prozessuale Vorgehen des Rechtspflegers ausreichender gesetzlicher Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass es als willkürlich erscheint, oder wenn die Auslegung des Gesetzes und dessen Handhabung willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und deshalb erkennen lassen, dass sie auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber einer Partei beruhen (BGH NJW-RR 2012, 61; KG NJW 2004, 2104/2105; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 2144; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 23 f. und 28).

    Eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2016, 2144) zugrunde gelegen hat, besteht deshalb nicht, denn dort hat das Gericht für ein von Amts wegen angeordnetes Gutachten Kostenvorschuss bei der Partei angefordert, wofür keinerlei Rechtsgrundlage gegeben ist.

  • OLG Köln, 30.01.1998 - 1 W 4/98
    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Insbesondere kommt in dem Festhalten an der eigenen, für richtig erachteten Überzeugung weder eine fehlende Bereitschaft, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen (hierzu: OLG Köln MDR 1998, 432/433, Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 23), noch eine vorsätzlich gesetzwidrige oder willkürliche Rechtsanwendung zum Ausdruck.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - 3 Wx 125/17

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Eintragung eines

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Das Rechtsschutzbedürfnis an einer Überprüfung der Entscheidung zur Rechtspflegerablehnung entfällt auch nicht deshalb, weil gegen die im Wege der Zwischenverfügung nach § 18 GBO ergangene Entscheidung der Rechtspflegerin, soweit darin die Eintragungstätigkeit von der vorherigen Gebühreneinzahlung abhängig gemacht wurde, das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 82 Abs. 1 Satz 1 GNotKG (vgl. OLG Köln vom 17.11.2017 - 2 Wx 248/17, juris; OLG Düsseldorf Rpfleger 2018, 14; Demharter § 71 Rn. 85) gegeben ist (Zöller/Vollkommer ZPO 32. Aufl. § 49 Rn. 3).
  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist vielmehr erst dann gerechtfertigt, wenn das prozessuale Vorgehen des Rechtspflegers ausreichender gesetzlicher Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass es als willkürlich erscheint, oder wenn die Auslegung des Gesetzes und dessen Handhabung willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und deshalb erkennen lassen, dass sie auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber einer Partei beruhen (BGH NJW-RR 2012, 61; KG NJW 2004, 2104/2105; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 2144; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 23 f. und 28).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Willkür liegt vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.; 89, 1/13 f.; BVerfG - 1 BvR 2682/03 Rn. 10, juris; BVerfG - 1 BvR 2120/16 Rn. 12, juris).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Dabei muss es sich um objektive Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus nach objektivierter Sicht die Befürchtung erwecken können, der Rechtspfleger stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber und biete daher nicht die notwendige Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten (BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Die Ablehnung des Rechtspflegers - wie die des Richters - wegen Besorgnis der Befangenheit ist dagegen kein Instrument zur Fehlerkontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396; BPatG - 29 W (pat) 552/13, BeckRS 2016, 11419).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Willkür liegt vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.; 89, 1/13 f.; BVerfG - 1 BvR 2682/03 Rn. 10, juris; BVerfG - 1 BvR 2120/16 Rn. 12, juris).
  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 2682/03

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
    Willkür liegt vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.; 89, 1/13 f.; BVerfG - 1 BvR 2682/03 Rn. 10, juris; BVerfG - 1 BvR 2120/16 Rn. 12, juris).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

  • BPatG, 07.06.2016 - 29 W (pat) 552/13

    Erfolgsaussichten eines Befangenheitsantrags des Beschwerdegegners gegen einen

  • BGH, 15.09.2016 - III ZR 461/15

    Nichtigkeitsklage: Mitwirkung eines noch nicht abgelehnten Richters an der

  • OLG Köln, 17.11.2017 - 2 Wx 248/17

    Zurückweisung des Antrags auf Bestellung eines Verwahrers für eine

  • BVerfG, 14.02.2018 - 1 BvR 2120/16

    Nichtzulassung der Berufung verstößt nicht gegen das Willkürverbot

  • OLG München, 16.10.2018 - 34 Wx 226/18

    Anforderung eines Kostenvorschusses für die beantragte Eintragung eines

    Nach Zurückweisung des gleichzeitig gegen die zuständige Grundbuchrechtspflegerin angebrachten Ablehnungsgesuchs (vgl. hierzu: Beschluss vom 16.4.2018, 34 Wx 93/18) hat das Grundbuchamt mit Zwischenverfügung vom 12.2.2018 den Vollzug (unter anderem) von der Einzahlung eines Kostenvorschusses (nachrichtlich 276, 50 EUR) abhängig gemacht und die Antragszurückweisung nach ergebnislosem Fristablauf angekündigt.
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