Rechtsprechung
OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer Grundschuld mit variablem Zinssatz
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 288, 1191, 1192
Eintragung einer variabel verzinslichen Grundschuld ohne Höchstzinssatz genügt Bestimmtheitsgrundsatz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen vertraglichen Grundschuld stellt keinen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz dar; Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit der Eintragung einer Grundschuld; Grundsätze zur Eintragung eines variablen ...
- notar-drkotz.de
Eintragungsfähigkeit einer Grundschuld mit variablem Zinssatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 288; BGB § 1191; BGB § 1192
Anforderungen an die Bestimmtheit der Eintragung einer Grundschuld; Eintragung eines variablen Zinssatzes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Variabel verzinsliche Grundschuld genügt Bestimmtheitsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Höchstzinssatzangabe
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1462
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.2006 - V ZB 143/05
Anforderungen an die Angabe des Zinssatzes einer Grundschuld im Grundbuch
Auszug aus OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Der Bestimmtheitsgrundsatz steht der Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen, vertraglichen Grundschuld nicht entgegen (wie BGH vom 26.1.2006 - V ZB 143/05 = NJW 2006, 1341).Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Beteiligten, der das Grundbuchamt mit folgender Begründung nicht abgeholfen hat: Der Bundesgerichtshof habe zwar in seiner Entscheidung vom 26.1.2006 (NJW 2006, 1341) ausgeführt, dass der Bestimmtheitsgrundsatz durch den Verzicht auf die Eintragung eines Höchstzinssatzes nicht gefährdet und mit Änderung des § 288 Abs. 1 BGB die neue Praxis vom Gesetzgeber auch so gewollt sei.
Dies gilt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2006, 1341; zustimmend etwa Kesseler MittBayNot 2006, 468; Zimmer NJW 2006, 1325; Clemente ZfIR 2006, 373) nicht, wenn der Zinssatz vom Basiszinssatz des § 247 BGB abhängt.
- OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 526/10
Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung …
Auszug aus OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Die gemäß § 71 Abs. 1, § 73 Abs. 1 GBO i.V.m. § 15 Abs. 2 GBO zulässige Beschwerde gegen die Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 GBO), der § 58 Abs. 1 FamFG wegen der Sonderregelungen im Grundbuchverfahren nicht entgegen steht (OLG Hamm RNotZ 2011, 243/244), hat auch in der Sache Erfolg.Die beanstandete Zwischenverfügung ist bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, weil sie das Grundbuchamt - seinen eigenen Rechtsstandpunkt zugrunde gelegt - nicht hätte erlassen dürfen (ebenso OLG Hamm RNotZ 2011, 243/244 f.).
- OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10
Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des …
Auszug aus OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (…vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 und vom 28.4.2011, 34 Wx 27/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 m. Anm. Lorbacher). - OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des …
Auszug aus OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (…vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 und vom 28.4.2011, 34 Wx 27/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 m. Anm. Lorbacher).
- KG, 14.06.2012 - 1 W 616/11
Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Angabe eines Mindestzinssatzes bei …
Die Eintragung eines Höchstzinssatzes ist allerdings dann entbehrlich, wenn sich ein rechtsgeschäftlich vereinbarter variabler Zins aus der Bezugnahme auf eine gesetzlich bestimmte Bezugsgröße - wie etwa § 288 Abs. 1 BGB - ergibt (BGH, NJW 2006, 1341; OLG München, NJW-RR 2011, 1462).