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   OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11   

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https://dejure.org/2011,15767
OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11 (https://dejure.org/2011,15767)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.2011 - 34 Wx 71/11 (https://dejure.org/2011,15767)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - 34 Wx 71/11 (https://dejure.org/2011,15767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer Grundschuld mit variablem Zinssatz

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 288, 1191, 1192
    Eintragung einer variabel verzinslichen Grundschuld ohne Höchstzinssatz genügt Bestimmtheitsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen vertraglichen Grundschuld stellt keinen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz dar; Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit der Eintragung einer Grundschuld; Grundsätze zur Eintragung eines variablen ...

  • notar-drkotz.de

    Eintragungsfähigkeit einer Grundschuld mit variablem Zinssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288; BGB § 1191; BGB § 1192
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Eintragung einer Grundschuld; Eintragung eines variablen Zinssatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Variabel verzinsliche Grundschuld genügt Bestimmtheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 143/05

    Anforderungen an die Angabe des Zinssatzes einer Grundschuld im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
    Der Bestimmtheitsgrundsatz steht der Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen, vertraglichen Grundschuld nicht entgegen (wie BGH vom 26.1.2006 - V ZB 143/05 = NJW 2006, 1341).

    Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Beteiligten, der das Grundbuchamt mit folgender Begründung nicht abgeholfen hat: Der Bundesgerichtshof habe zwar in seiner Entscheidung vom 26.1.2006 (NJW 2006, 1341) ausgeführt, dass der Bestimmtheitsgrundsatz durch den Verzicht auf die Eintragung eines Höchstzinssatzes nicht gefährdet und mit Änderung des § 288 Abs. 1 BGB die neue Praxis vom Gesetzgeber auch so gewollt sei.

    Dies gilt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2006, 1341; zustimmend etwa Kesseler MittBayNot 2006, 468; Zimmer NJW 2006, 1325; Clemente ZfIR 2006, 373) nicht, wenn der Zinssatz vom Basiszinssatz des § 247 BGB abhängt.

  • OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 526/10

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung

    Auszug aus OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
    Die gemäß § 71 Abs. 1, § 73 Abs. 1 GBO i.V.m. § 15 Abs. 2 GBO zulässige Beschwerde gegen die Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 GBO), der § 58 Abs. 1 FamFG wegen der Sonderregelungen im Grundbuchverfahren nicht entgegen steht (OLG Hamm RNotZ 2011, 243/244), hat auch in der Sache Erfolg.

    Die beanstandete Zwischenverfügung ist bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, weil sie das Grundbuchamt - seinen eigenen Rechtsstandpunkt zugrunde gelegt - nicht hätte erlassen dürfen (ebenso OLG Hamm RNotZ 2011, 243/244 f.).

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 und vom 28.4.2011, 34 Wx 27/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 m. Anm. Lorbacher).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

    Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des

    Auszug aus OLG München, 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
    Andernfalls würde der beantragten Eintragung ein Rang zukommen, der ihr nicht gebührt (vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8 m.w.N.; Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 und vom 28.4.2011, 34 Wx 27/11; ausführlich OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 m. Anm. Lorbacher).
  • KG, 14.06.2012 - 1 W 616/11

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Angabe eines Mindestzinssatzes bei

    Die Eintragung eines Höchstzinssatzes ist allerdings dann entbehrlich, wenn sich ein rechtsgeschäftlich vereinbarter variabler Zins aus der Bezugnahme auf eine gesetzlich bestimmte Bezugsgröße - wie etwa § 288 Abs. 1 BGB - ergibt (BGH, NJW 2006, 1341; OLG München, NJW-RR 2011, 1462).
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