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   OLG München, 16.06.2016 - 16 UF 134/16   

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https://dejure.org/2016,65495
OLG München, 16.06.2016 - 16 UF 134/16 (https://dejure.org/2016,65495)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.2016 - 16 UF 134/16 (https://dejure.org/2016,65495)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 16 UF 134/16 (https://dejure.org/2016,65495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Umgangsrecht der Großeltern mit den Enkelkindern; erneute mündliche Erörterung im Beschwerdeverfahren entbehrlich

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Erding, 08.12.2015 - 2 F 724/14

    Kein Umgangsrecht der Großeltern

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 16 UF 134/16
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Erding, Az. 2 F 724/14 wird zurückgewiesen.
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 118/11

    Prüfungsumfang im Verfahren betreffend den Umgang anderer Umgangspersonen mit

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 16 UF 134/16
    Die Einräumung eines Umgangsrechts für die Großeltern entspricht nach gefestigter Rechtsprechung insbesondere dann in der Regel nicht dem Kindeswohl, wenn zwischen den Eltern und den Großeltern ein unüberwindbares Zerwürfnis besteht oder die Beziehung zwischen diesen empfindlich gestört ist (OLG Celle NJW-RR 2011, Seite 1512; OLG Hamm FamRZ 2010, Seite 909; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, Seite 915; OLG Koblenz NJW-RR 2000, Seite 883).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 11 UF 22/00

    Umgangsrecht der Partnerin bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft -

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 16 UF 134/16
    Schließlich widerspricht die Gewährung eines Umgangsrechtes dem Wohl der Kinder, wenn die Großeltern den Erziehungsprimat der Eltern nicht uneingeschränkt anerkennen (OLG Hamm, FamRZ 2010, Seite 909; NJW 2000, Seite 2684).
  • OLG Koblenz, 31.08.1999 - 15 UF 166/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 16 UF 134/16
    Die Einräumung eines Umgangsrechts für die Großeltern entspricht nach gefestigter Rechtsprechung insbesondere dann in der Regel nicht dem Kindeswohl, wenn zwischen den Eltern und den Großeltern ein unüberwindbares Zerwürfnis besteht oder die Beziehung zwischen diesen empfindlich gestört ist (OLG Celle NJW-RR 2011, Seite 1512; OLG Hamm FamRZ 2010, Seite 909; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, Seite 915; OLG Koblenz NJW-RR 2000, Seite 883).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2007 - 18 UF 217/06

    Geltendmachung eines Umgangsrechts der Großmutter mit ihren Enkeln;

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 16 UF 134/16
    Die Einräumung eines Umgangsrechts für die Großeltern entspricht nach gefestigter Rechtsprechung insbesondere dann in der Regel nicht dem Kindeswohl, wenn zwischen den Eltern und den Großeltern ein unüberwindbares Zerwürfnis besteht oder die Beziehung zwischen diesen empfindlich gestört ist (OLG Celle NJW-RR 2011, Seite 1512; OLG Hamm FamRZ 2010, Seite 909; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, Seite 915; OLG Koblenz NJW-RR 2000, Seite 883).
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