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   OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15   

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https://dejure.org/2016,14569
OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15 (https://dejure.org/2016,14569)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.2016 - 23 U 1877/15 (https://dejure.org/2016,14569)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 23 U 1877/15 (https://dejure.org/2016,14569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung eines 5-Jahres-Liefervertrages für Solarzellen; Berechnung des Schadens bei Nichtabnahme der vereinbarten Mengen durch den Käufer; Rechtswirkungen einer im Ausland ohne beigefügte Übersetzung zugestellten Klage

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen mangelnder Bestimmung beim Spezifikationskauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Einordnung eines 5-Jahres-Liefervertrages für Solarzellen; Berechnung des Schadens bei Nichtabnahme der vereinbarten Mengen durch den Käufer; Rechtswirkungen einer im Ausland ohne beigefügte Übersetzung zugestellten Klage

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung eines 5-Jahres-Liefervertrages für Solarzellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    (BGH, Urteil vom 12.01.1993, X ZR 63/91, juris Tz. 15).
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 139/06

    Voraussetzungen des Verzuges bei grundloser Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    Bei Zugang des Rücktrittschreibens war der sich aus § 4 Abs. 3 des Vertrages ergebende Anspruch der Insolvenzschuldnerin fällig (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2007 V ZR 139/06, juris Tz. 11) und die Bestellung für die streitgegenständlichen Monate noch nachholbar.
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 53/10

    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Fälligkeit und Verzugseintritt bei fehlenden

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    Dass die Beklagte das Unterlassen der Bestellungen nicht zu vertreten hätte, hat sie nicht dargetan (Grüneberg in Palandt, BGB, 75. Aufl., § 339, Rn. 15; BGH, Urteil vom 10.02.2011, VII ZR 53/10, juris Tz. 15, zu § 286 Abs. 4 BGB).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    Eine Erfüllungsverweigerung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn der Schuldner unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen (BGH, Urteil vom 01.07.2015, VIII ZR 226/14, juris Tz. 33 m. w. N.).
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    Sie ist insbesondere anzunehmen, wenn der Schuldner grundlos zurücktritt oder sich sonst vom Vertrag lossagt (Ernst in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 323, Rn. 101 und 103; BGH, Urteil vom 22.10.1999, V ZR 401/98, juris Tz. 12).
  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    In einem insoweit vergleichbaren Fall eines gewerblichen Mietvertrages hat der BGH entschieden, die Vertragsstrafe müsse lediglich in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des mit ihr geahndeten Verstoßes stehen (BGH, Urteil vom 12.03.2003, XII ZR 18/00, juris Tz. 51).
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 872/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    Die Verantwortung für die korrekte und effiziente Durchführung des Verfahrens bei Zustellungen im Ausland liegt nach der gesetzlichen Regelung allein bei den Justizbehörden (BAG, Urteil vom 13.11.2014, 6 AZR 872/13, juris Tz. 21).
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 356/00

    Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    Das Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrags muss unmissverständlich erklärt werden (BGH, Urteil vom 10.05.2001, VII ZR 356/00).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    Selbst bei einer eindeutig erscheinenden Erklärung des Gläubigers darf ein Verzicht nicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung zum erklärten Vertragswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind (BGH Urteil vom 15.01.2002, X ZR 91/00, juris Tz. 25).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15
    Nachträgliche mündliche Individualvereinbarungen hätten allerdings auch vor der in § 19 Abs. 3 enthaltenen qualifizierten Schriftformklausel Vorrang (vgl. BGH, Urteil vom, 21.09.2005, XII ZR 312/02, juris Tz. 13 ff.).
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93

    Umfang des Schadens eines Gebrauchtwagenhändlers bei Nichtabnahme eines

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 255/14

    Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung: Voraussetzungen im Falle der

  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 201/74

    Ablehnung der Reduzierung des Auftragsvolumens bezüglich der Anzahl der

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

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