Rechtsprechung
OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung der Errichtung und Nutzungsüberlassung eines Gebäudes im Wege des sogenannten Sale-and-Lease-Back-Verfahrens
- rewis.io
Widerspruch des Darlehensschuldners gegen titulierten Anspruch auf Darlehensrückzahlung im Insolvenzverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung der Errichtung und Nutzungsüberlassung eines Gebäudes im Wege des sogenannten Sale-and-Lease-Back-Verfahrens
- rechtsportal.de
Wirksamkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung der Errichtung und Nutzungsüberlassung eines Gebäudes im Wege des sogenannten Sale-and-Lease-Back-Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Äußerung über "Mondpreis" genügt nicht für Darlegung eines Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung beim Leasingvertrag
Verfahrensgang
- LG München II, 05.02.2015 - 4 HKO 3165/13
- OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.06.1989 - V ZR 316/87
Wirksamkeit eines Vergleichs
Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Es ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass sich die Klägerin mit dem Vergleich die Vorteile aus einem verbotenen oder sittenwidrigen Geschäft erhalten wollte (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.1989, V ZR 316/87, juris Tz. 10).Zum anderen würde eine arglistige Täuschung den Vergleich zwar grds. (BGH, Urteil vom 02.06.1989, V ZR 316/87, juris Tz. 11) anfechtbar machen, eine Anfechtung wurde aber nicht erklärt.
- BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur …
Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Die Aufklärung über eine solche Tatsache kann der Vertragspartner redlicherweise aber nur verlangen, wenn er im Rahmen seiner Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über diese Tatsache zu informieren (BGH, Urteil vom 11.08.2010, XII ZR 192/08, juris Tz. 22 f.). - BGH, 30.04.1984 - II ZR 132/83
Klage einer Kommanditgesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Leistung der …
Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Dem Gesellschafter kann daraus ein Erstattungsanspruch gegen die Gesellschaft erwachsen (§ 110 HGB), mit dem er gegen die Einlageforderung aufrechnen kann (BGH, Urteil vom 30.04.1984, II ZR 132/83, NJW 1984, 2291).
- BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92
Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines …
Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Ist die Höhe des Anspruchs im Streit, kann grundsätzlich ein ziffernmäßig oder sonst wie individualisierter Teil davon Gegenstand einer Teilklage sein, sofern erkennbar ist, um welchen Teil des Gesamtanspruchs es sich handelt (vgl. BGHZ 124, 164/166). - BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit …
Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt ein Darlehen als empfangen, wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten - etwa an den Verkäufer einer finanzierten Immobilie - ausgezahlt hat (BGH, Urteil vom 17.11.2009, XI ZR 36/09, juris Tz. 16 m. w. N.). - BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98
Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf
Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Die Wirksamkeit einer mehrseitigen Verrechnungsabrede, die die Auszahlung des Darlehens ersetzen sollte, setzt voraus, dass die in die Verrechnung einbezogenen Forderungen bestehen, anderenfalls geht der verfügende Vertrag ins Leere (BGH, Urteil vom 19.05.2000, V ZR 322/98, juris Tz. 14). - BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80
Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf
Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Auch der zunächst von der Rechtsprechung entwickelte (BGHZ 83, 301/303) und jetzt in § 359 BGB kodifizierte Einwendungsdurchgriff, dessen Voraussetzungen hier schon deshalb nicht vorliegen, weil die Beklagte zu 1) eine Handelsgesellschaft ist, führt nicht zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages. - BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines …
Auszug aus OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Die Vollkaufmann-Eigenschaft des Benachteiligten begründet die widerlegliche Vermutung, dass der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, Urteil vom 06.05.2003, XI ZR 226/02, juris Tz. 19).