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   OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05   

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https://dejure.org/2006,31434
OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05 (https://dejure.org/2006,31434)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2006 - 23 U 4939/05 (https://dejure.org/2006,31434)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2006 - 23 U 4939/05 (https://dejure.org/2006,31434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG München I - 30 O 19843/01
  • OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05

Papierfundstellen

  • WM 2007, 760
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 17.08.2004 - 27 U 189/03

    Rechtsfolgen gewöhnlicher Umsatzgeschäfte zwischen Gesellschaft und

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
    Desgleichen bestand kein Anlass, den vom Oberlandesgericht Hamm aufgeworfenen Fragen ( Urteil vom 17.08.2004 - Az.: 27 U 189/03 ; NZG 2005, 184) nachzugehen.
  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
    Ein objektiver sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bareinlage und gegenläufigem Verkehrsgeschäft begründet die tatsächliche Vermutung für einen gemeinsamen Umgehungswillen der Beteiligten (hierzu zuletzt BGH NJW 2003, 825 [BGH 02.12.2002 - II ZR 101/02] ).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
    Auf entsprechenden Hinweis des Senats haben die Kläger ihre Leistungsanträge entsprechend § 853 ZPO auf eine Hinterlegung der zu zahlenden Beträge umgestellt, was nach §§ 525, 264 Nr. 2 ZPO auch in der Berufungsinstanz zulässig war (vgl. BGH NJW 2004, 2152 [BGH 19.03.2004 - V ZR 104/03] ).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
    Ein Rechtsanwalt darf jedoch grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bislang als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 935 [BGH 11.02.2003 - VI ZB 38/02] ).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
    Ebenso kann dahinstehen, ob das Gesamtbild des hiesigen Sachverhalts es rechtfertigen könnte, von einem "existenzvernichtenden Eingriff" (zu dieser Rechtsfigur BGHZ 151, 181 - KBV ; Hueck/Fastrich in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 13 Rn. 17 ff. m.w.N.) des Beklagten zu 1) als Alleingesellschafter zu sprechen und welche Rechtsfolgen dies im vorliegenden Fall nach sich ziehen würde.
  • LG München I, 15.02.2012 - 15 O 9246/11

    Mehrfache Pfändung: Mehrere Kläger als Pfandgläubiger; Einrede der anderweitigen

    Da keine Zustimmung der Beklagten zur Verbindung im hiesigen Verfahren erklärt wurde, kommt eine Verbindung nicht in Betracht, unabhängig von der Frage, ob einer Verbindung nicht auch § 856 Abs. 2 ZPO entgegenstehen würde (vgl. OLG München WM 2007, 760 unter II.5. m. w. Nachw.).

    69 Da über den materiellen Anspruch eines Pfändungsgläubigers nach den §§ 853 - 855 a ZPO nur einmal entschieden werden kann (Münchener Kommentar/Smid, 3. Aufl. 2007, § 856 ZPO, Rn. 6), steht dem Drittschuldner ab dem Zeitpunkt der Erhebung der Klage (vgl. § 253 Abs. 1 ZPO) eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) entsprechende Einrede zu (OLG München, WM 2007, 760 unter II.2.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG München (WM 2007, 760).

  • OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09

    Berufung im Drittschuldnerprozess: Klage mehrerer Gläubiger gegen mehrere

    Bei einer derartigen Sachlage steht allen streitgenössisch erhobenen Klagen das Prozesshindernis mehrfacher Rechtshängigkeit entgegen (OLG München, Urteil vom 16.11.2006, 23 U 4939/05, WM 2007, 760, zitiert nach juris.de Rn 69).

    Auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts im Hinblick auf das Urteil des OLG München vom 16.11.2006 (23 U 4939/05 = WM 2007, 760), soweit es um die Beurteilung der Zulässigkeit der auf Hinterlegung gerichteten Hilfsanträge geht.

  • LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11

    Austausch eines gesetzlichen Richters bei Verbindung von Verfahren unter

    Da keine Zustimmung der Beklagten zur Verbindung im hiesigen Verfahren erklärt wurde, kommt eine Verbindung nicht in Betracht, unabhängig von der Frage, ob einer Verbindung nicht auch § 856 Abs. 2 ZPO entgegenstehen würde (vgl. OLG München WM 2007, 760 unter II.5. m.w.Nachw.).

    Da über den materiellen Anspruch eines Pfändungsgläubigers nach den §§ 853 - 855 a ZPO nur einmal entschieden werden kann (Münchener Kommentar/Smid, 3. Aufl. 2007, § 856 ZPO , Rn. 6), steht dem Drittschuldner ab dem Zeitpunkt der Erhebung der Klage (vgl. § 253 Abs. 1 ZPO ) eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ) entsprechende Einrede zu (OLG München, WM 2007, 760 unter H.2.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG München (WM 2007, 760).

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