Rechtsprechung
OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05 |
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Besprechungen u.ä.
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Klage gegen den Drittschuldner bei mehrfacher Pfändung und Überweisung derselben Geldforderung
Verfahrensgang
- LG München I - 30 O 19843/01
- OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
Papierfundstellen
- WM 2007, 760
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 17.08.2004 - 27 U 189/03
Rechtsfolgen gewöhnlicher Umsatzgeschäfte zwischen Gesellschaft und …
Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
Desgleichen bestand kein Anlass, den vom Oberlandesgericht Hamm aufgeworfenen Fragen ( Urteil vom 17.08.2004 - Az.: 27 U 189/03 ; NZG 2005, 184) nachzugehen. - BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02
Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß …
Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
Ein objektiver sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bareinlage und gegenläufigem Verkehrsgeschäft begründet die tatsächliche Vermutung für einen gemeinsamen Umgehungswillen der Beteiligten (hierzu zuletzt BGH NJW 2003, 825 [BGH 02.12.2002 - II ZR 101/02] ). - BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
Auf entsprechenden Hinweis des Senats haben die Kläger ihre Leistungsanträge entsprechend § 853 ZPO auf eine Hinterlegung der zu zahlenden Beträge umgestellt, was nach §§ 525, 264 Nr. 2 ZPO auch in der Berufungsinstanz zulässig war (vgl. BGH NJW 2004, 2152 [BGH 19.03.2004 - V ZR 104/03] ). - BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist …
Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
Ein Rechtsanwalt darf jedoch grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bislang als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 935 [BGH 11.02.2003 - VI ZB 38/02] ). - BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00
Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für …
Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
Ebenso kann dahinstehen, ob das Gesamtbild des hiesigen Sachverhalts es rechtfertigen könnte, von einem "existenzvernichtenden Eingriff" (zu dieser Rechtsfigur BGHZ 151, 181 - KBV ;… Hueck/Fastrich in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 13 Rn. 17 ff. m.w.N.) des Beklagten zu 1) als Alleingesellschafter zu sprechen und welche Rechtsfolgen dies im vorliegenden Fall nach sich ziehen würde.
- LG München I, 15.02.2012 - 15 O 9246/11
Mehrfache Pfändung: Mehrere Kläger als Pfandgläubiger; Einrede der anderweitigen …
Da keine Zustimmung der Beklagten zur Verbindung im hiesigen Verfahren erklärt wurde, kommt eine Verbindung nicht in Betracht, unabhängig von der Frage, ob einer Verbindung nicht auch § 856 Abs. 2 ZPO entgegenstehen würde (vgl. OLG München WM 2007, 760 unter II.5. m. w. Nachw.).69 Da über den materiellen Anspruch eines Pfändungsgläubigers nach den §§ 853 - 855 a ZPO nur einmal entschieden werden kann (…Münchener Kommentar/Smid, 3. Aufl. 2007, § 856 ZPO, Rn. 6), steht dem Drittschuldner ab dem Zeitpunkt der Erhebung der Klage (vgl. § 253 Abs. 1 ZPO) eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) entsprechende Einrede zu (OLG München, WM 2007, 760 unter II.2.).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG München (WM 2007, 760).
- OLG Brandenburg, 08.11.2011 - 6 U 102/09
Berufung im Drittschuldnerprozess: Klage mehrerer Gläubiger gegen mehrere …
Bei einer derartigen Sachlage steht allen streitgenössisch erhobenen Klagen das Prozesshindernis mehrfacher Rechtshängigkeit entgegen (OLG München, Urteil vom 16.11.2006, 23 U 4939/05, WM 2007, 760, zitiert nach juris.de Rn 69).Auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts im Hinblick auf das Urteil des OLG München vom 16.11.2006 (23 U 4939/05 = WM 2007, 760), soweit es um die Beurteilung der Zulässigkeit der auf Hinterlegung gerichteten Hilfsanträge geht.
- LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11
Austausch eines gesetzlichen Richters bei Verbindung von Verfahren unter …
Da keine Zustimmung der Beklagten zur Verbindung im hiesigen Verfahren erklärt wurde, kommt eine Verbindung nicht in Betracht, unabhängig von der Frage, ob einer Verbindung nicht auch § 856 Abs. 2 ZPO entgegenstehen würde (vgl. OLG München WM 2007, 760 unter II.5. m.w.Nachw.).Da über den materiellen Anspruch eines Pfändungsgläubigers nach den §§ 853 - 855 a ZPO nur einmal entschieden werden kann (…Münchener Kommentar/Smid, 3. Aufl. 2007, § 856 ZPO , Rn. 6), steht dem Drittschuldner ab dem Zeitpunkt der Erhebung der Klage (vgl. § 253 Abs. 1 ZPO ) eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ) entsprechende Einrede zu (OLG München, WM 2007, 760 unter H.2.).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG München (WM 2007, 760).