Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7587
OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07 (https://dejure.org/2007,7587)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2007 - 32 Wx 111/07 (https://dejure.org/2007,7587)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2007 - 32 Wx 111/07 (https://dejure.org/2007,7587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auf Rückbau eines Wintergartens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Geltendmachung von Ansprüchen bei baulichen Veränderungen durch einzelne Wohnungseigentümer trotz Vergemeinschaftung und zu deren Unverjährbarkeit, §§ 14, 22 Abs. 1 WEG, 902 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigungsanspruch des Einzelnen auch bei Beschluss über gemeinschaftliche Verfolgung! (IMR 2008, 18)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 247
  • NZM 2008, 87
  • ZMR 2008, 234
  • BauR 2008, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07
    Anders als beim Anspruch auf mangelfreie Herstellung von Gemeinschaftseigentum (vgl. BGH BauR 2007, 1221) ist beim Beseitigungsanspruch nicht regelmäßig die Bildung eines einheitlichen Willens über das Wie der Herstellung erforderlich.
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07
    (2) Auch eine Verwirkung des Herausgabeanspruchs ist nicht eingetreten, da eine solche nur angenommen werden kann, wenn sich die Verpflichtung zur Herausgabe für den Besitzer als schlechthin unerträglich darstellt (BGHZ 125, 56).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05

    Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur

    Auszug aus OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07
    Die Tatsache, dass die Dachterrassen faktisch im Alleingebrauch eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stehen, begründet für sich allein noch kein Alleingebrauchsrecht (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1022).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07
    Sie bleibt deshalb eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass sich ein Anfechtungsantrag - wie bisher - gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten hat (BGH NJW 2005, 2061/2068).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07
    Dem steht im Übrigen auch die Entscheidung des BGH (NJW 2004, 1035) nicht entgegen, die zum einen ausdrücklich anführt, dass im zu entscheidenden Fall nach keiner der möglichen Auffassungen Verjährung eingetreten ist, und die sich darüber hinaus nicht mit nebeneinander bestehenden Ansprüchen aus §§ 1004 und 985 BGB zu befassen hatte.
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Auszug aus OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07
    Als Ausfluss des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Wohnungseigentumsgericht ohne Bindung an den erklärten Wortlaut in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine Entscheidung zu treffen, die zu dem erkennbar erstrebten Ergebnis führt (BayObLG ZMR 1990, 65/88; 1999, 495/496).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Andernfalls könne der Verband die Individualsprüche durch eine nachlässige Rechtsverfolgung vereiteln (OLG München, NZM 2008, 87, 89; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306, 307; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 3 W 182/08, juris Rn. 17 ff.; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 13 Rn. 6 aE und § 43 Rn. 11; Schmid, NZM 2009, 721, 722 f.; Böttcher, Rpfleger 2009, 181, 185; differenzierend Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 10 Rn. 95).
  • LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 55/14

    Wohnungseigentumssache: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer auf dem

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 16.11.2007 - 32 Wx 111/07) sei die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gleichbedeutend mit der Entfernung der baulichen Veränderung.

    Entgegen der Ansicht der Kläger ergibt sich auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des OLG München vom 16.11.2007 - 32 Wx 111/07 kein Anspruch der Kläger auf "Räumung und geräumte Herausgabe" gemäß § 985 BGB.

    Das OLG München hat im Rahmen dieser Entscheidung aus dem Anspruchsinhalt des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB als minus einen Anspruch auf Duldung der Beseitigung der besitzstörenden Bebauung hergeleitet, indem es in dem konkreten Fall die Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemeinschaftlichen Eigentum mit der Entfernung der baulichen Erweiterung des Sondereigentums als gleichbedeutend angesehen hat (OLG München, Beschluss vom 16.11.2007, a.a.O., Rn. 39, juris).

    Die von den Klägern zur Begründung ihres Rückbauanspruchs in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten zitierte Entscheidung des OLG München vom 16.11.2007 - 32 Wx 111/07 vermag zu keiner anderen Bewertung der Rechtslage zu führen.

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07

    Faktische Duldungspflicht einer baulichen Veränderung einer Sondernutzungsfläche

    Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06; OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff).

    In Wohnungseigentumsverfahren nach altem Recht sind als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; als Ausfluss des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Wohnungseigentumsgericht ohne Bindung an den erklärten Wortlaut in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine Entscheidung zu treffen, die zu dem erkennbar erstrebten Ergebnis führt (OLG München NJW-RR 2008, S. 247 ff m.w. Nachw.).

  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 117/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Herausgabe eines rechtswidrig allein

    Der Herausgabeanspruch aus (eingetragenem Mit-)Eigentum gemäß § 985 BGB unterliegt nicht der Verjährung, § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. etwa AG München, Urteil vom 15. Oktober 2012, 485 C 16639/12; OLG München, Beschluss vom 16. November 2007 - 32 Wx 111/07).
  • AG Berlin-Wedding, 07.07.2014 - 22a C 28/14

    Hecken müssen nur einen Grenzabstand von einem Meter zum Nachbarn einhalten!

    Denn auch der Umstand, dass nach § 10 Abs. 6 S. 3 WEG die Gemeinschaft gemeinschaftsbezogene Rechts der Eigentümer ausübt und wahrnimmt, führt nach überwiegender Ansicht nicht dazu, dass der einzelne Wohnungseigentümer daran gehindert ist, den Anspruch weiterhin im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. OLG Hamburg v 24.10.2008 \u0097 2 Wx 115/08; OLG München v. 16.11.2007 \u0097 32 Wx 111/07; Bärmann-Pick, WEG 19. Aufl., § 10 Rn 40).
  • LG München I, 29.03.2010 - 1 S 17989/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Miteigentümers auf Einräumung von Alleinbesitz

    4 a) Der Kläger ist Miteigentümer an dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Keller und als solcher nach § 985 BGB aktivlegitimiert (OLG München NJW-RR 2008, 247, 249; Spielbauer/Then, WEG, § 15 Rz. 32).

    So ist von Unverjährbarkeit auszugehen, wenn ein Miteigentümer von einem anderem Miteigentümer, der einen Teil des Miteigentums zu Unrecht alleine besitzt, gemäß § 985 BGB Wiedereinräumung von Mitbesitz verlangt (OLG München NJW-RR 2008, 247, 249; Spielbauer/Then, WEG, § 15 Rz. 32).

  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung

    Jedoch können einzelne Wohnungseigentümer, wie vorliegend die Beteiligten ...und ..., ihren Beseitigungsanspruch auch dann noch im eigenen Namen neben der Gemeinschaft geltend machen, wenn ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung dieser Ansprüche durch den Verband vorliegt ( vgl. OLG München ZMR 2008, 234 ff, 236 ).
  • OLG Celle, 28.05.2008 - 4 W 33/08

    Erwerb von Sondereigentum an nachträglich errichteten Räumlichkeiten; Rechtsnatur

    Selbst der Umstand, dass eine Räumlichkeit faktisch im Alleingebrauch eines Wohnungseigentümers steht, begründet noch kein Alleingebrauchsrecht (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 247, 249), weswegen es hier auch nicht darauf ankommt, ob und wie häufig die Antragsteller den Gemeinschaftsraum genutzt haben.
  • LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse;

    Denn zum einen ist die Antragsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers nicht deswegen ausgeschlossen, weil bereits ein Eigentümerbeschluss vorliegt, da die Interessen an der Durchsetzung des Anspruchs zwischen Wohnungseigentümer und der Gemeinschaft durchaus unterschiedlich sein können, z. B. wenn die Gemeinschaft das Verfahren zunächst aussetzt (OLG München, 16.11.2007, AZ: 32 Wx 111/07 (nach JURIS)).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08

    Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen muss Prostitution

    Der Senat schließt sich jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall der Rechtsauffassung des OLG München (NJW-RR 2008, 247) an, wonach die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs aus § 1004 BGB durch einen einzelnen Wohnungseigentümer - anders als die Geltendmachung von Ansprüchen auf mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums - auch nach einem Beschluss der Gemeinschaft, den Anspruch als solche gerichtlich geltend zu machen, zulässig ist.
  • LG Hamburg, 06.11.2013 - 318 S 130/12

    Wohnungseigentumssache: Bepflanzung des gemeinschaftlichen Grundstücks; Anspruch

  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

  • LG Köln, 14.03.2013 - 29 S 181/12

    Anspruch "vergemeinschaftet": Eigentümer nicht klagebefugt!

  • LG München I, 12.09.2013 - 36 S 23656/12

    Verwirkung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers bzgl. der Unterlassung der

  • AG Münster, 24.02.2016 - 62 C 2883/13

    Beseitigung eines Hängeschuhschranks an der Treppenhauswand wegen

  • LG München I, 09.02.2012 - 36 S 7324/11

    Wohnungseigentum: Prüfung der Begründetheit der Anfechtungsklage nach Vergleich

  • AG München, 28.05.2009 - 483 C 1515/08

    Wohnungseigentum: Entstehen und Umfang des Sondereigentums bei Abweichungen bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht