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   OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16   

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https://dejure.org/2016,46979
OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16 (https://dejure.org/2016,46979)
OLG München, Entscheidung vom 16.12.2016 - 34 Wx 292/16 (https://dejure.org/2016,46979)
OLG München, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 34 Wx 292/16 (https://dejure.org/2016,46979)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Unzulässige Eintragung einer Grunddienstbarkeit mangels Angabe ihres wesentlichen Inhalts

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grunddienstbarkeit - Anforderungen an inhaltliche Bezeichnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit: Schlagworte reichen nicht aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Die Begrenzung auf einen realen Grundstücksteil stellt keine das Wesen der Benutzungsdienstbarkeit ausmachende Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten dar (vgl. BGH FGPrax 2015, 5; BayObLG MDR 2003, 684; BayObLGZ 1986, 54; KG Rpfleger 1991, 411; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 16; Schöner/Stöber Rn. 1130).

    Abzustellen ist dabei auf Wortlaut und Sinn der Eintragungsvermerks und der - soweit zulässig - in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ FGPrax 2015, 5; Demharter § 53 Rn. 4).

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Unbestimmtheit einer

    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit mit der schlagwortartigen Bezeichnung "Benutzungsrecht hinsichtlich einer Teilfläche" ist unzulässig, weil der Eintragungsvermerk den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht erkennen lässt (Anschluss an OLG Karlsruhe vom 15.7.2004, 14 Wx 24/04 = Rpfleger 2005, 79).

    Im Eintragungsvermerk selbst genügt danach die gesetzliche Bezeichnung des Rechts, wenn diese den wesentlichen Rechtsinhalt kennzeichnet (OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 79/80; Palandt/Bassenge BGB 76. Aufl. § 874 Rn. 6).

  • BayObLG, 13.03.1986 - BReg. 2 Z 7/86
    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Die Begrenzung auf einen realen Grundstücksteil stellt keine das Wesen der Benutzungsdienstbarkeit ausmachende Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten dar (vgl. BGH FGPrax 2015, 5; BayObLG MDR 2003, 684; BayObLGZ 1986, 54; KG Rpfleger 1991, 411; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 16; Schöner/Stöber Rn. 1130).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Unzulässig in diesem Sinne sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56), wobei sich die Unzulässigkeit der Eintragung aus dem Eintragungsvermerk selbst oder den zulässig in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen ergeben muss (BayObLGZ 1975, 398/403).
  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. etwa BGHZ 35, 378/382; OLG Hamm DNotZ 1954, 207/208 m. zust. Anm. Jansen; Palandt/Bassenge § 874 Rn. 6; Demharter § 44 Rn. 17; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1145).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen

    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Unzulässig in diesem Sinne sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56), wobei sich die Unzulässigkeit der Eintragung aus dem Eintragungsvermerk selbst oder den zulässig in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen ergeben muss (BayObLGZ 1975, 398/403).
  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 131/01

    Amtslöschung eines Erbbaurechts - dinglicher Inhalt - Mischform der Eintragung

    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Unzulässig in diesem Sinne sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56), wobei sich die Unzulässigkeit der Eintragung aus dem Eintragungsvermerk selbst oder den zulässig in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen ergeben muss (BayObLGZ 1975, 398/403).
  • KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91

    Beschränkung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit betreffend die Benutzung des

    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Die Begrenzung auf einen realen Grundstücksteil stellt keine das Wesen der Benutzungsdienstbarkeit ausmachende Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten dar (vgl. BGH FGPrax 2015, 5; BayObLG MDR 2003, 684; BayObLGZ 1986, 54; KG Rpfleger 1991, 411; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 16; Schöner/Stöber Rn. 1130).
  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 131/02

    Unzulässiger Inhalt einer Dienstbarkeit - Nutzung für alle Zeit in beliebiger

    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Die Begrenzung auf einen realen Grundstücksteil stellt keine das Wesen der Benutzungsdienstbarkeit ausmachende Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten dar (vgl. BGH FGPrax 2015, 5; BayObLG MDR 2003, 684; BayObLGZ 1986, 54; KG Rpfleger 1991, 411; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 16; Schöner/Stöber Rn. 1130).
  • BayObLG, 14.11.1975 - BReg. 2 Z 63/75
    Auszug aus OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16
    Unzulässig in diesem Sinne sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56), wobei sich die Unzulässigkeit der Eintragung aus dem Eintragungsvermerk selbst oder den zulässig in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen ergeben muss (BayObLGZ 1975, 398/403).
  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 10/90

    Schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts einer Dienstbarkeit im Grundbuch

  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    Dabei muss sich die inhaltliche Unzulässigkeit aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen zur Überzeugung des Grundbuchamts oder des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts ergeben (BGH FGPrax 2015, 5/6; BayObLGZ 1990, 35/36; Senat vom 16.12.2016, 34 Wx 292/16, juris; Demharter § 53 Rn. 45, 49; Hügel/Holzer § 53 Rn. 64 f. sowie Rn. 79 f.).
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