Rechtsprechung
OLG München, 17.03.2015 - 9 U 2856/11 Bau |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- BAYERN | RECHT
BGB §§ 291, 321, 633, 643; VOB/B § 4 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 1
Bauvertrag: Abrechnungsverhältnis bei Kündigung des Auftragnehmers wegen unterbliebener Mitwirkung des Auftraggebers gemäß § 643 BGB - baurecht-architektenrecht.info
Kündigung wegen fehlender Vorleistungen des AG: AN muss nicht mehr nachbessern!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wegen fehlender Vorleistungen gekündigt: Auftragnehmer muss Mängel nicht (mehr) beseitigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wegen fehlender Vorleistungen gekündigt: Auftragnehmer muss Mängel nicht beseitigen! (IBR 2016, 142)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Hinweis auf Putzrisse ist keine ordnungsgemäße Bedenkenmitteilung! (IBR 2016, 136)
Verfahrensgang
- LG Passau, 10.06.2011 - 4 O 711/09
- OLG München, 17.03.2015 - 9 U 2856/11 Ba
- BGH, 02.12.2015 - VII ZR 211/15
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 18.07.2018 - 12 U 8/18
Anforderungen an einen Bedenkenhinweis des Werkunternehmers
Der Senat hält dies in der vorliegenden Situation nicht für erforderlich, da es darauf ankommt, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, die Tragweite der Nichtbefolgung des Hinweises zu erkennen, sodass angenommen werden kann, er übernehme bewusst das Risiko von Baumängeln (vgl. OLG München, Urteil vom 17.03.2015, 9 U 2856/11, IBR 2016, 136).
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