Rechtsprechung
OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Örtliche und internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Erfüllungsortes bei einem Versendungskauf von Italien nach Deutschland
- unalex.eu
Art. 6 Nr. 3, 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Ort der Lieferung beim Kaufvertrag - Erfüllungsort bei anderen Verträgen als Kauf- oder Dienstverträgen - Erfüllungsortvereinbarung - Auslegung typischer Vertragsklauseln - Gerichtsstand der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 16.08.2007 - 5 HKO 18480/06
- OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 03.05.2007 - C-386/05
Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …
Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
Die Vorschrift bestimmt einen besonderen Gerichtsstand für vertragliche Streitigkeiten, wobei der Lieferort (als autonomes Anknüpfungskriterium) für sämtliche Klagen aus ein und demselben Vertragsverhältnis und nicht nur für die Lieferverpflichtung maßgeblich sein soll (EuGH NJW 2007, 1799, 1800, Rn. 26;… BGH NJW 2006, 1806, 1807, Rn. 14, jew. m. w. N.; Berg NJW 2006, 3035).cc) Zu berücksichtigen ist weiter das von Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO verfolgte Anliegen, ein reibungsloses Funktionieren des europäischen Binnenmarktes dadurch zu erleichtern, dass Zuständigkeitsvorschriften in hohem Maße vorhersehbar sind: Ein Kläger soll ohne Schwierigkeiten feststellen können, welches Gericht er anrufen, ein Beklagter vorhersehen, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (vgl. EuGH NJW 2007, 1799, 1800, Rn. 18 bis 20).
1.) Der EuGH hat in der genannten Entscheidung vom 03.05.2007, NJW 2007, 1799, die Gelegenheit zu einer entsprechenden Klärung nicht genutzt.
- BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04
Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des …
Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
Der Senat ist damit davon überzeugt, dass eine Vereinbarung eines Erfüllungsortes - anders als in dem der Entscheidung des BGH vom 01.06.2005, VIII ZR 256/04, IPRax 2006, 594, = NJW-RR 2005, 1518, zugrundeliegenden Sachverhalt - hier nicht getroffen wurde.Der BGH ging in seinem Urteil vom 01.06.2005 von der Vereinbarung eines Erfüllungsortes aus, weshalb es auf die angedeutete Auslegungsfrage nicht ankam (BGH IPRax 2006, 594, = NJW-RR 2005, 1518).
- EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Lyckeskog
Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
2.) Eine Vorlage an den EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG kann nurmehr durch letztinstanzliche Gerichte erfolgen (EuGH, EuZW 2002, 476, = EuGHE I 2002, 4839;… Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., Vorb. zu Art. 1 EuGVVO, Rn. 14; Piltz NJW 2002, 789, 790).
- BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05
Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt
Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
Die Vorschrift bestimmt einen besonderen Gerichtsstand für vertragliche Streitigkeiten, wobei der Lieferort (als autonomes Anknüpfungskriterium) für sämtliche Klagen aus ein und demselben Vertragsverhältnis und nicht nur für die Lieferverpflichtung maßgeblich sein soll (…EuGH NJW 2007, 1799, 1800, Rn. 26; BGH NJW 2006, 1806, 1807, Rn. 14, jew. m. w. N.; Berg NJW 2006, 3035). - BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91
Rechtskraftwirkung bei Aufrechnung titulierter Forderungen
Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
Verfahrensgegenstand einer negativen Feststellungsklage sind danach hier diejenigen Forderungen, deren sich die Beklagte berühmt (BGH NJW 1992, 982, 983, unter II. 2. a). - EuGH, 13.07.1995 - C-341/93
Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck
Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
b) In diesem Falle kommt der von der Klägerin herangezogene Art. 6 Nr. 3 EuGVVO nicht zur Anwendung, da diese Bestimmung nicht gilt, wenn eine Forderung als bloßes Verteidigungsmittel in das Verfahren eingeführt wird: In diesem - hier gegebenen - Falle bestimmen sich die Voraussetzungen solcher Verteidigungsmittel nach nationalem Recht, siehe EuGH NJW 1996, 42, 43; BGH NJW 2002, 2182, 2183. - BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02
Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im …
Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
34Demnach besteht vorliegend keine Zuständigkeit der deutschen Gerichte, weshalb die Klage abzuweisen war (§ 513 Abs. 2 ZPO gilt nicht für die internationale Zuständigkeit, BGH NJW 2004, 1456):. - BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß; …
Auszug aus OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
b) In diesem Falle kommt der von der Klägerin herangezogene Art. 6 Nr. 3 EuGVVO nicht zur Anwendung, da diese Bestimmung nicht gilt, wenn eine Forderung als bloßes Verteidigungsmittel in das Verfahren eingeführt wird: In diesem - hier gegebenen - Falle bestimmen sich die Voraussetzungen solcher Verteidigungsmittel nach nationalem Recht, siehe EuGH NJW 1996, 42, 43; BGH NJW 2002, 2182, 2183.