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   OLG München, 17.05.2021 - 34 Wx 101/21   

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https://dejure.org/2021,15460
OLG München, 17.05.2021 - 34 Wx 101/21 (https://dejure.org/2021,15460)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.2021 - 34 Wx 101/21 (https://dejure.org/2021,15460)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 34 Wx 101/21 (https://dejure.org/2021,15460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 30; BauGB § 172
    Genehmigungsvorbehalt für die Aufteilung des Erbbaurechts in Wohnungs- und Teilerbbaurechte

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 172; WEG § 30
    Genehmigungsvorbehalt bei Aufteilung eines Erbbaurechts in Wohnungs- und Teilerbbaurechte; analoge Anwendung des § 172 BauGB

  • rewis.io

    Beschwerde, Bewilligung, Grundbuchamt, Genehmigung, Erhaltungssatzung, Gesellschaft, Miteigentumsanteile, Bestellung, Wohnungseigentum, Zulassung, Rechtsbeschwerde, Kostenentscheidung, Satzung, Erbbaurecht, Sinn und Zweck, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Kosten des ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 30 ; BauGB § 172
    Erfordernis der Zustimmung der Gemeinde zur Bestellung eines Eigentümererbbaurechts im Bereich einer Erhaltungssatzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsvorbehalt für die Aufteilung des Erbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 865
  • DNotZ 2022, 76
  • NZM 2021, 617
  • FGPrax 2021, 201
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18

    Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus OLG München, 17.05.2021 - 34 Wx 101/21
    Auch habe der Gesetzgeber trotz entsprechenden Vorschlags eine Ergänzung in § 172 BauGB nicht vorgenommen (OVG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019, 2 S 45.18, in juris Rn. 9).

    Die Problematik der Umgehung des Genehmigungsvorbehaltes wird daher auch von der herrschenden Ansicht nicht in Abrede gestellt (Drasdo in Ingenstau/Hustedt Anhang III Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019, 2 S 45.18, in juris Rn. 9), wenn auch zum Teil mit dem Argument hingenommen, dass eine Umgehung für das Grundbuchamt regelmäßig kaum erkennbar sei.

    Es ist auszuschließen, dass der Gesetzgeber in Anbetracht des Schutzzwecks der Regelung des § 172 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019, 2 S 45.18, in juris Rn. 9) und der danach erlassenen Satzungen eine solche Umgehung des Genehmigungsvorbehalts ermöglichen wollte (Jenissen/Grziwotz § 30 Rn. 11; Bärmann § 30 Rn. 29; vgl. auch OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 1239 zur ähnlichen Problematik bei § 144 BauGB).

  • OLG Oldenburg, 19.02.1998 - 5 W 7/98

    Umgehung des gemeindlichen Genehmigungsvorbehaltes für eine Hypothekeneintragung

    Auszug aus OLG München, 17.05.2021 - 34 Wx 101/21
    Es ist auszuschließen, dass der Gesetzgeber in Anbetracht des Schutzzwecks der Regelung des § 172 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg vom 10.4.2019, 2 S 45.18, in juris Rn. 9) und der danach erlassenen Satzungen eine solche Umgehung des Genehmigungsvorbehalts ermöglichen wollte (Jenissen/Grziwotz § 30 Rn. 11; Bärmann § 30 Rn. 29; vgl. auch OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 1239 zur ähnlichen Problematik bei § 144 BauGB).
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