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   OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09   

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https://dejure.org/2010,5046
OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09 (https://dejure.org/2010,5046)
OLG München, Entscheidung vom 17.06.2010 - 29 U 3312/09 (https://dejure.org/2010,5046)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 29 U 3312/09 (https://dejure.org/2010,5046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen den Verwerter zur Klärung eines Anspruchs auf Vergütungsanpassung; Aktivlegitimation des Urhebers; Berechnung der angepassten Vergütung bei Altverträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Urhebers auf Auskunft und auf Rechnungslegung bei Vorliegen klarer Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) aufgrund nachprüfbarer Tatsachen ; Aktivlegitimation eines Miturhebers eines Filmwerks ...

  • streifler.de

    Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bezüglich eines Filmwerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 32a; UrhG § 132 Abs. 3 S. 2; BGB § 242
    Geltendmachung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen durch einen von mehreren Miturhebern eines Filmwerks; Berücksichtigung der vereinbarten Gegenleistung in Altfällen

  • rechtsportal.de

    UrhG § 32a; UrhG § 132 Abs. 3 S. 2; BGB § 242
    Geltendmachung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen durch einen von mehreren Miturhebern eines Filmwerks; Berücksichtigung der vereinbarten Gegenleistung in Altfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • art-lawyer.de (Kurzinformation)

    Streit um angemessene Vergütung: Kameramann siegt im Urheberprozess um »Das Boot«

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gewinnbeteiligung an "Das Boot": Dem Urheberrecht droht der Schiffbruch

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 416
  • ZUM 2010, 808
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Der Senat hat mit Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris - Pumuckl-Illustrationen II den der nachstehend wiedergegebenen Auskunftsverurteilung, die mit der Auskunftsverurteilung gemäß der vorstehend genannten Nr. 1 weitgehend übereinstimmt, zugrunde liegenden Auskunftsantrag für hinreichend bestimmt erachtet:.

    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Senats vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, eingelegt von der dortigen Beklagten zu 1., mit Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen.

    c) Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2009, 939, Tz. 35 - Mambo No. 5; BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II, nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. gegen das genannte Senatsurteil vom 20.12.2007 zurückgewiesen wurde).

    bb) Der Senat hat, wie bereits erörtert, mit Nr. 9. a) des Tenors des Urteils vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris - Pumuckl-Illustrationen II, gestützt auf § 32 a Abs. 1 UrhG, § 36 UrhG a. F. den oben unter A. 2. bereits im Wortlaut wiedergegebenen Auskunftsanspruch ausgeurteilt.

    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Senats vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, eingelegt von der dortigen Beklagten zu 1., mit Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen.

    Bestehen wie im Streitfall aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Urhebers regelmäßig - und so auch im Streitfall - auf sämtliche mit der Nutzung erzielten Bruttoeinnahmen und/oder sonstigen Vorteile (vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Nr. 9. a) des Tenors und Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08; ebenso KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Nr. 11 des Tenors sowie KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Nr. 1. des Tenors).

    Diese Angaben dienen dazu, die Auskünfte der Beklagten zu 1. ggf. auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 223 und Tenor Nr. 9. a) - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. zurückgewiesen worden ist).

    Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 2 UrhG, so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 260, 216 - Pumuckl-Illustrationen II).

  • KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Nach Maßgabe der Umstände können aber auch bereits geringere Abweichungen ein auffälliges Missverhältnis begründen (vgl. BT-Drucks. 14/8058, S. 19), wobei allerdings eine evidente, bei objektiver Betrachtung erheblich ins Gewicht fallende Abweichung von dem Angemessenen vorliegen muss (vgl. KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Tz. 33 m. w. N.).

    Angemessen ist die Vergütung, die bei Berücksichtigung der erzielten Erträge bzw. Vorteile ex post dem entspricht, was im Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten gewesen wäre (vgl. KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Tz. 34).

    Bestehen wie im Streitfall aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Urhebers regelmäßig - und so auch im Streitfall - auf sämtliche mit der Nutzung erzielten Bruttoeinnahmen und/oder sonstigen Vorteile (vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Nr. 9. a) des Tenors und Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08; ebenso KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Nr. 11 des Tenors sowie KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Nr. 1. des Tenors).

    Dem Kläger steht ein entsprechender Auskunftsanspruch zur Ermittlung der Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 32 a Abs. 1 UrhG hinsichtlich dieser weiteren möglichen Nutzungen zu (vgl. KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Tz. 45).

    Im Übrigen weicht der Senat von dem Urteil des Kammergerichts vom 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris ab (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 17/08
    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Senats vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, eingelegt von der dortigen Beklagten zu 1., mit Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen.

    c) Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2009, 939, Tz. 35 - Mambo No. 5; BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II, nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. gegen das genannte Senatsurteil vom 20.12.2007 zurückgewiesen wurde).

    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Senats vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, eingelegt von der dortigen Beklagten zu 1., mit Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen.

    Bestehen wie im Streitfall aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Urhebers regelmäßig - und so auch im Streitfall - auf sämtliche mit der Nutzung erzielten Bruttoeinnahmen und/oder sonstigen Vorteile (vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Nr. 9. a) des Tenors und Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08; ebenso KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Nr. 11 des Tenors sowie KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Nr. 1. des Tenors).

    Diese Angaben dienen dazu, die Auskünfte der Beklagten zu 1. ggf. auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 223 und Tenor Nr. 9. a) - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. zurückgewiesen worden ist).

  • KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Jedenfalls ist der Kläger insoweit allein aktivlegitimiert, als es um die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB i. V. m. § 32 a Abs. 1 UrhG geht (vgl. KG, Urteil vom 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Tz. 56).

    Bestehen wie im Streitfall aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Urhebers regelmäßig - und so auch im Streitfall - auf sämtliche mit der Nutzung erzielten Bruttoeinnahmen und/oder sonstigen Vorteile (vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Nr. 9. a) des Tenors und Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08; ebenso KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Nr. 11 des Tenors sowie KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Nr. 1. des Tenors).

    Im Rahmen des Auskunftsanspruchs kommt es nicht darauf an, ob bei der späteren konkreten Bewertung der Erträge bzw. Vorteile im Rahmen der Prüfung des Vergütungsanpassungsanspruchs Brutto- oder Nettoeinnahmen der Beklagten zu 1. zugrunde zu legen sind (vgl. KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Tz. 86; Schwarz ZUM 2010, 107, 111).

    Jedenfalls ist der Kläger insoweit allein aktivlegitimiert, als es um die Geltendmachung des Auskunftsanspruches nach § 242 BGB i. V. m. § 32 a Abs. 2 UrhG geht (vgl. KG, Urteil vom 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Tz. 56).

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98

    Barfuß ins Bett; Begründung und Umfang des Urheberrechts zu Zeiten der ehemaligen

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gelten allerdings auch im Bereich der Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten an Filmwerken, obwohl die Anwendung des Beteiligungsanspruchs des § 36 UrhG a. F. durch die Regelung des § 90 Satz 2 UrhG a. F. ausgeschlossen ist (vgl. BGH GRUR 2001, 826, 830 - Barfuss ins Bett).

    Die gesamtschuldnerische Haftung nach § 34 Abs. 4 UrhG (= § 34 Abs. 5 UrhG a. F.) ist allerdings - entgegen der Auffassung des Beklagten zu 2. - bei der Übertragung von Rechten an Filmwerken grundsätzlich nicht durch § 90 Satz 1 UrhG (= § 90 Abs. 1 UrhG a. F.) ausgeschlossen (vgl. BGH GRUR 2001, 826, 830 - Barfuss ins Bett).

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    c) Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2009, 939, Tz. 35 - Mambo No. 5; BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II, nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. gegen das genannte Senatsurteil vom 20.12.2007 zurückgewiesen wurde).

    (1) Ohne Erfolg macht die Beklagte zu 1. unter Berufung auf BGH GRUR 2002, 602, 604 - Musikfragmente geltend, dass der Auskunftsanspruch gemäß § 242 BGB i. V. m. § 32 a Abs. 1 UrhG auf der ersten Stufe nicht die Nennung der erwirtschafteten Erträge, sondern nur den Umfang der Nutzung umfasse.

  • LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Auf dieses Urteil, das auszugsweise in GRUR-RR 2009, 385 veröffentlicht ist, wird einschließlich der in diesem Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen Bezug genommen.

    das am 07.05.2009 verkündete Urteil des Landgerichts München I (Az.: 7 O 17694/08), wird, soweit die Beklagten zur Auskunftserteilung ab dem 29.03.2002 verurteilt worden sind, abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

  • BGH, 15.05.1997 - KZR 11/97

    Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Eine Einschränkung durch Aufnahme eines Wirtschaftsprüfervorbehalts kommt nur in Betracht, wenn bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung die berechtigten Belange des Klägers gegenüber denen des Beklagten zurücktreten müssen (vgl. BGH NJWE-WettbR 1997, 230 - Sixt).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88

    "Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. BGH GRUR 1990, 1005, 1007 - Salome I).
  • OLG Naumburg, 07.04.2005 - 10 U 7/04

    Keine Vertragsanpassung nach § 32a UrhG bei nachrangiger Bedeutung

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
    Unter den in § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG genannten Sachverhalten sind sowohl das in § 32 a Abs. 1 Satz 1 UrhG geforderte auffällige Missverhältnis als auch die tatsächlichen Umstände zu verstehen, die zu diesem Missverhältnis führen (vgl. Schricker/Katzenberger aaO § 132, Rdn. 15; Loewenheim/v. Becker, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl., § 29, Rdn. 136; OLG Naumburg ZUM 2005, 759, 760).
  • BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93

    Auskunftsanspruch über Mietzinshöhe - Möglichkeiten des Vollstreckungsschutzes

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78

    Geschmacksmuster - Wirtschaftsprüfvorbehalt - Darlegungslast - Beweislast -

  • OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86

    Auskunftsbegehren; Prozessuale Erledigung; Unterhaltspflicht

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Das Berufungsgericht hat die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1 und 2 zurückgewiesen, die gegen die Beklagte zu 3 gerichtete Auskunftsklage dagegen auf dessen Berufung vollständig abgewiesen; die Revision hat es zugelassen (OLG München, ZUM 2010, 808 = GRUR-RR 2010, 416).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Die anteilige Zurechnung entsprechend dem Fernsehvertragsschlüssel hat es bereits in dem zur Auskunftsstufe ergangenen Urteil "Das Boot I" herangezogen (Urteil vom 17.06.2010, 29 U 3312/09, Rn. 132 in Juris), was der Bundesgerichtshof in der Revision nicht beanstandet hat (Urteil vom 22.09.2011, I ZR 127/10, Rn. 42).

    Eine "intensive fernsehmäßige Auswertung", die "außergewöhnlich" sei, hat auch bereits das OLG München in seiner Entscheidung "Das Boot II" vom 21.03.2013 (29 U 3312/09) festgestellt (a. a. O., Rn. 38 in juris; NZB zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 29.03.2014, I ZR 74/13).

  • OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10

    Nachvergütungsanspruch bei untergeordneten urheberrechtlichen Beiwerken:

    Dies habe der Senat in seinem Urteil vom 17. Juni 2010, 29 U 3312/09 - "Das Boot" entschieden.
  • LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18

    Streit um Nachvergütung für Mitwirkung in der Comedyserie Sechserpack

    Dennoch kann eine Pauschalvergütung eine angemessene Vergütung darstellen, wenn diese so bemessen wird, dass sie - bei objektiver Betrachtung zur Zeit des Vertragsschlusses - eine angemessene Beteiligung am Gesamtertrag der Nutzung gewährleistet (vgl. BGH, GRUR 2009, 1148, 1150 - Talking to Addison; OLG München, GRUR-RR 2010, 416, 419 - Das Boot).
  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    Mit Urteil vom 17.06.2010 (BI. 673/706 d.A.-, GRUR-RR 2010, 416 - Das Boot) hat der Senat das Urteil des Landgerichts auf die Berufung der Beklagten zu 3) dahingehend abgeändert, dass die gegen sie gerichtete Auskunftsklage abgewiesen wurde.
  • LG Leipzig, 10.12.2010 - 5 O 4559/09

    Anspruch eines Drehbuchautors auf angemessene Beteiligung hinsichtlich seiner

    Er dient dazu, im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs zu ermitteln und eine zu zahlende Vergütung zu berechnen (BGH, GRUR 2009, 939 [BGH 04.12.2008 - I ZR 49/06] - Mambo No. 5, GRUR 2002, 602 [BGH 13.12.2001 - I ZR 44/99] - Musikfragmente, OLG München, GRUR-RR 2010, 416; KG Berlin, Urt. v. 13.1.2010, Az. 24 U 88/09 ; Urt. v. 24.2.2010, Az. 24 U 154/08).

    2.3.3 Nach § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG können für die Beurteilung eines etwaigen Anspruches nach § 32a UrhG für vor dem 28. März 2002 geschlossene Verträge nur die Erträge und Vorteile aus der Nutzung berücksichtigt werden, die nach diesem Zeitpunkt entstanden sind ( KG Berlin, Urt. v. 13.1.2010, 24 U 88/09 ; OLG München, Urt. v. 17.6.2010, 29 U 3312/09 , GRUR-RR 2010, 416ff).

  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 2629/10

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Bemessung der zusätzlichen Vergütung für die

    Der Streitfall gebietet keine abschließende Festlegung der Grundsätze, nach denen bei Sachverhalten, die sowohl vor als nach der Reform des Urhebervertragsrechts stattgefunden haben, Vergütung und Erträgnisse zueinander ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. dazu etwa Senat GRUR-RR 2010, 416 [418] - Das Boot ), denn im Streitfall ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung, dass die Vergütung der Klägerin unter allen Umständen in einem nicht hinnehmbaren Missverhältnis zu den Erträgnissen der Beklagten steht.
  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 527/15

    Klage auf weitere angemessene Vergütung des Urhebers nach § 32a UrhG und Auskunft

    In Ansehung des hierauf anzulegenden Maßstabs (vgl. BGH GRUR 2012, 1248 Tz. 25 - Fluch der Karibik; OLG München, Urt. v. 17.06.2010, 29 U 3312/09 - Das Boot II) liege im Streitfall eine überdurchschnittlich erfolgreiche Auswertung, die greifbare Anhaltspunkte für ein auffälliges Missverhältnis im vorgenannten Sinne biete, nicht vor.
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