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   OLG München, 17.07.1997 - 7 W 1583/97   

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https://dejure.org/1997,7284
OLG München, 17.07.1997 - 7 W 1583/97 (https://dejure.org/1997,7284)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.1997 - 7 W 1583/97 (https://dejure.org/1997,7284)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 7 W 1583/97 (https://dejure.org/1997,7284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVÜ: Keine Rechtshängigkeit bei Prozeßaufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 21 Abs. 1
    Voraussetzungen der Rechtshängigkeit i.S. von Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 16 HKO 4389/96
  • OLG München, 17.07.1997 - 7 W 1583/97

Papierfundstellen

  • BB 1997, 872
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG München, 17.07.1997 - 7 W 1583/97
    Im übrigen würde, wenn man eine Anhängigkeit der Aufrechnungsforderung im vorliegenden Rechtsstreit annehmen würde, da ja auch nach Auffassung der Beklagten die Zuständigkeit des insoweit zuerst angerufenen italienischen Gerichts i.S.v. Art. 21 Abs. 2 EuGVÜ feststeht, das Erstgericht sich insoweit für unzuständig erklären müssen mit der Folge (vgl. BGH NJW 93, 2753, 2754), daß die Prozeßaufrechnung im vorliegenden Rechtsstreit nicht zu berücksichtigen wäre.
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG München, 17.07.1997 - 7 W 1583/97
    Die beiden zwischen den Parteien geführten Prozesse beruhen zwar auf derselben Grundlage (in der französischen Textfassung: "la même cause", nämlich dem Handelsvertretervertrag vom 12.5.1993. Sie haben aber nicht denselben Gegenstand (in der französischen Textfassung: "le même objet"), vgl. EuGH NJW 89, 665, 666. Dieser ist zwar gegeben, wenn die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens im Mittelpunkt beider Verfahren steht ( EuGH EuZW 95, 309, 311).
  • EuGH, 13.07.1995 - C-341/93

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Auszug aus OLG München, 17.07.1997 - 7 W 1583/97
    Dieses Verteidigungsmittel erfordert nämlich gerade nicht, daß die Klägerin von den Beklagten "verklagt" wird; es bestimmt sich, auch was die Voraussetzungen betrifft, nach den Vorschriften des nationalen Rechts (vgl. EuGH NJW 96, 42, 43).
  • OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 110/02

    Einfluss einer Forderungsabtretung auf die Feststellung der Identität der in zwei

    In einem solchen Fall mag eine Aussetzung nach Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ/Art. 27 Abs. 1 EuGVVO nicht in Betracht kommen, zumal die Aufrechnung nach allgemeiner Ansicht keine "Rechtshängigkeitssperre" bewirkt (vgl. OLG München vom 17.7.1997, RIW 1997, 872-873).
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