Rechtsprechung
OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- tis-gdv.de
Frachtführer, Halte, Parken, Tabakwaren, Mitverschulden, Italien, Nothaltebucht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
CMR Art. 17; CMR Art. 23; CMR Art. 29
Unbeschränkte Haftung wegen leichtfertig ermöglichter Entwendung des Transportguts aus einem in einer Autobahn-Nothaltebucht in Norditalien über Nacht abgestellten Lkw - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Leichtfertiger Verlust von Transportgut
Besprechungen u.ä.
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Die Haftung des Frachtführers für gestohlene Tabakwaren in Italien - unbeschränkte Haftung contra Mitverschulden des Versenders
Verfahrensgang
- LG Landshut, 16.10.2013 - 1 HKO 2950/11
- OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
Papierfundstellen
- MDR 2015, 109
- VersR 2015, 515
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08
Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer …
Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten (BGH, Urteil vom 01.07.2010, I ZR 176/08, zitiert nach Juris, Tz. 17 ff.).34 Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 01.07.2010, I ZR 176/08, TranspR 2011, 78-80, im Fall eines Transportgutdiebstahls aus einem Planenhänger kein qualifiziertes Organisationsverschulden darin gesehen hat, dass dem Unterfrachtführer keine Weisung erteilt wurde, den Transport ohne Unterbrechung auf einen unbewachten Parkplatz durchzuführen, hat er zur Begründung maßgeblich darauf abgestellt, dass es für die dortige Beklagte keinen Anlass gab, von einer besonderen Gefahrenlage für das Transportgut auszugehen (…BGH a.a.O., zitiert nach Juris Tz. 26).
- BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des …
Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
Da es insoweit maßgeblich auf die Sicht des Schädigers ankommt, ist vor allem von Bedeutung, in welcher Höhe dieser, soweit er die Möglichkeit einer vertraglichen Disposition hat, Haftungsrisiken einerseits vertraglich eingeht und andererseits von vornherein auszuschließen bemüht ist (BGH, Urteil vom 21.10.2010, I ZR 215/07, zitiert nach Juris, Tz. 21 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 18 U 176/09
Haftung des Frachtführers für den Verlust von Transportgut
Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
Denn aufgrund der Vermutung des § 252 Satz 2 BGB ist davon auszugehen, dass die Versicherungsnehmerin, wenn die erste Sendung die Empfängerin erreicht hätte, die zweite Sendung an einen anderen Empfänger mit Gewinn hätte verkaufen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.2010, 18 U 176/09, zitiert nach Juris, Tz. 19).
- BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03
Mitverschulden des Versenders wegen Kenntnis von groben Organisationsmängeln des …
Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
Angesichts des bei Transportgut erfahrungsgemäß gegebenen Verlustrisikos legt aber der besondere Wert einer Sendung schon im eigenen Interesse des Versenders zusätzliche Schutzmaßnahmen nahe; denn dieser trägt das die Haftungshöchstbeträge übersteigende Verlustrisiko selbst, wenn - wovon grundsätzlich auszugehen ist - den Frachtführer kein qualifiziertes Verschulden trifft (BGH, Urteil vom 30.03.2006, I ZR 57/03, TranspR 2006, 250, zitiert nach Juris Tz. 41). - BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09
Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in …
Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
Liegt kein Vorsatz vor, ist vielmehr ein leichtfertiges Verhalten erforderlich, zu dem das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH TranspR 2005, 311, 313; BGH TranspR 2010, 437, 439). - BGH, 13.12.2012 - I ZR 236/11
Haftung des Frachtführers: Qualifiziertes Verschulden bei Abstellen eines …
Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
33 Der Fall ist mit dem vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.12.2012, I ZR 236/11, TranspR 2013, 286, zu beurteilenden Sachverhalt, auf den sich die Beklagtenseite beruft, nicht vergleichbar. - BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01
Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko
Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
Liegt kein Vorsatz vor, ist vielmehr ein leichtfertiges Verhalten erforderlich, zu dem das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH TranspR 2005, 311, 313; BGH TranspR 2010, 437, 439). - BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01
Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes …
Auszug aus OLG München, 17.07.2014 - 23 U 4545/13
Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH TranspR 2004, 399, 401).
- OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 3 U 322/19
Frachtvertrag: Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung des Transportgutes
Hierzu gehört bei einem Transport in das den Frachtführern, und auch dem Fahrer der Beklagten, als allgemein besonders diebstahlsgefährdet bekannte Gebiet nach Oberitalien, dass im Falle der Notwendigkeit einer Unterbrechung der Fahrt über Nacht dafür Sorge zu tragen ist, dass das Transportgut während des Stillstands im Rahmen des Zumutbaren bestmöglich vor Entwendung geschützt wird (OLG München, Urteil vom 17.07.2014 - 23 U 4545/13).Der Fahrer der Beklagten hätte zur Gefahrenabwehr in dem besonders diebstahlsgefährdeten Gebiet in Italien, nahe T., einen bewachten Parkplatz anfahren müssen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe…, Urteil vom 08. Juni 2001 - 15 U 74/00 -, juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.1998 - 18 U 133/96 = BeckRS 2007, 06702; BGH, Urteil vom 17.04.1997 - I ZR 97/95; OLG Nürnberg, Urteil vom 24.02.1999 - 12 U 4139/94; Boecker in VersR 2003, 556 ff.; OLG München, Urteil vom 19.11.1995 - 7 U 4806/95;OLG München, Urteil vom 17.07.2014 - 23 U 4545/13; Steinborn, jurisPR-VersR 3/2010 Anm. 4, C).
- OLG Stuttgart, 02.12.2021 - 3 U 322/19
Ansprüche auf Schadensersatz und Freistellung nach einem teilweisen Warenverlust …
Hierzu gehört bei einem Transport in das den Frachtführern, und auch dem Fahrer der Beklagten, als allgemein besonders diebstahlsgefährdet bekannte Gebiet nach Oberitalien, dass im Falle der Notwendigkeit einer Unterbrechung der Fahrt über Nacht dafür Sorge zu tragen ist, dass das Transportgut während des Stillstands im Rahmen des Zumutbaren bestmöglich vor Entwendung geschützt wird (OLG München, Urteil vom 17.07.2014 - 23 U 4545/13).Der Fahrer der Beklagten hätte zur Gefahrenabwehr in dem besonders diebstahlsgefährdeten Gebiet in Italien, nahe T., einen bewachten Parkplatz anfahren müssen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe…, Urteil vom 08. Juni 2001 - 15 U 74/00 -, juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.1998- 18 U 133/96 = BeckRS 2007, 06702; BGH, Urteil vom 17.04.1997 - I ZR 97/95; OLG Nürnberg, Urteil vom 24.02.1999- 12 U 4139/94; Boecker in VersR 2003, 556 ff.; OLG München, Urteil vom 19.11.1995 - 7 U 4806/95; OLG München, Urteil vom 17.07.2014 - 23 U 4545/13; Steinborn, jurisPR-VersR 3/2010 Anm. 4, C).
- LG Nürnberg-Fürth, 25.09.2015 - 5 HKO 1279/15
Schadensberechnung nach Verkehrswert von Frachtware
Wenn selbst das Abstellen eines Lkw nachts auf einem unbewachten Rastplatz im europäischen Ausland kein leichtfertiges Verhalten darstellt (OLG Köln Urteil vom 17.01.2012 Az. 3 U 47/09, zu ähnl. Fallgestaltungen OLG Koblenz TranspR 2010, 442, OLG Hamburg TranspR 2014, 429, OLG Stuttgart TranspR 2015, 191, differenzierend zum nächtlichen Parken in einer unbeleuchteten Nothaltebucht OLG München MDR 2015, 109, einschränkend Thume CMR Art. 29 Rdnr. 39 für Italien) und das Abstellen eines mit Sammelgut beladenen Transportfahrzeugs über das Wochenende in einem unbewachten Gewerbegebiet einer deutschen Großstadt nicht ohne weiteres den Vorwurf eines qualifizierten Verschuldens rechtfertigt (…BGH TranspR 2013, 286, einschränkend Thume CMR Art. 29 Rdnr. 40 ff. m.w.N.), ist auch das Abstellen des Aufliegers für wenige Stunden in einem ... Büro- und Gewerbegebiet nicht leichtfertig. - LG Düsseldorf, 29.04.2016 - 36 O 38/15 Aufgrund der Vermutung des § 252 Satz 2 BGB ist davon auszugehen, dass die Versicherungsnehmerin, wenn die erste Sendung die Empfängerin erreicht hätte, die zweite Sendung an einen anderen Empfänger ebenfalls mit Gewinn hätte verkaufen können (vgl. OLG München, Urteil vom 17.07.2014 - 23 U 4545/13).