Rechtsprechung
OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschäftsbesorgungsvertrag; Kreditvermittlung; Finanzierungsvermittlung; Vermittelerpflichten; Pflichtangaben; Unerlaubte Rechtsberatung; Berufsfreiheit
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12; RberG Art. 1 § 1; VerbrKrG § 15
Geschäftsbesorgungsvertrag auf Kreditvermittlung gerichtet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 134, 172; VerbrKrG § 15; RBerG Art. 1 § 1; GG Art. 12
Geschäftsbesorgungsvertrag zum Abschluss eines Kreditvermittlungsvertrags
Verfahrensgang
- LG München I - 30 O 18365/99
- OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 925
- WM 2002, 500
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83
Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines …
Auszug aus OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Damit greift zugunsten des Kreditinstituts die Vorschrift des § 172 BGB ein, da die Bank die Unwirksamkeit der Vollmacht in dem maßgebenden Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (BGH NJW 1985, 730) weder kannte noch kennen mußte.Die §§ 172, 173 BGB gelten auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang nicht wirksam erteilt war (BGH NJW 1985, 730; Ganter WM 2001, 195/196 m.w.N.; Fritz ZflR 2001, 267/269).
Auch im Rahmen des § 173 BGB dürfen die Anforderungen an eine Bank nicht überspannt werden (BGH NJW 1985, 730/731).
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Auch dann, wenn die von den Klägern behaupteten und unter Beweis gestellten Umstände zu Gunsten der Kläger als wahr unterstellt werden (der von der Beklagten insoweit erhobene Verspätungseinwand ist schon deshalb nicht entscheidungserheblich) und wenn ferner davon ausgegangen wird, daß der zwischen den Klägern als Erwerber der im Bauträgermodell vertriebenen Eigentumswohnung und der C geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sei (vgl. BGH Urteil vom 28.9.2000, WM 2000, 2443; zu der Entscheidung des OLG München, WM 2000, 130 ff. und den Nichtannahmebeschluß des BGH vom 1.8.2000 - XI ZR 301/99 - hierzu vgl. Ganter, WM 2001, 195 Fn 1), sind die von der C für die Kläger mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossen Darlehensverträge nach Ansicht des Senats gleichwohl wirksam.Im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung ist entscheidend, ob die Teiltätigkeit als sozial abgrenzbare Aktivität mit eigenem, von dem sonstigen Berufsinhalt geschiedenen charakteristischen Gepräge im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange bei Anlegung eines besonders strengen Maßstabs verboten werden muß (BGH WM 2000, 2443/2445 m.w.N.).
Auch für den vorliegenden Fall von im Jahr 1994 geschlossenen Darlehensverträgen gilt die Aussage, daß das Kreditinstitut nicht hellsichtiger sein mußte als der Notar, dem der BGH (WM 2000, 2443/2446) zugute gehalten hat, er habe bei der Beurkundung (im Jahr 1993) nicht ernsthaft an eine Erlaubnispflicht nach den Vorschriften des RBerG denken müssen (vgl. Ganter, WM 2001, 196/197; Fritz ZflR 2001, 267/269).
- BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97
Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler
Auszug aus OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten liegt in der Natur der Sache und vermag eine andere Beurteilung der Sache nicht zu rechtfertigen (BGH NJW 1998, 1955 m.w.N.; Fritz ZflR 2001, 267/268).Die Voraussetzungen für eine andere Beurteilung, nämlich daß der Dritte, dessen Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeitet, daß seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muß (vgl. BGH NJW 1998, 1955), werden für den hier gegebenen Streitfall nicht bejaht, wobei wie erwähnt die von den Klägern unter Beweis gestellte Tätigkeit der Beklagten als gegeben unterstellt wird.
Eine ständige Zusammenarbeit zwischen dem Kreditvermittler und der Bank vermag für sich allein den Vorwurf der Beteiligung der Bank an einer etwaigen unerlaubten Rechtsbesorgung des Vermittlers grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. BGH NJW 1998, 1955).
- BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73
Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …
Auszug aus OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Die vom Bundesgerichtshof in sogenannten Unfallhilfefällen entwickelten Grundsätze (BGH NJW 1977, 38) lassen sich auf den vorliegenden Fall, in dem die Bank im Rahmen eines Bauträgermodells tätig geworden ist, nicht ohne weiteres übertragen.In jenem Unfallhelferring-Fall waren die Bestimmungen des Kreditvertrages, welche die Bank in dem vorgedruckten Text des Kreditantrags einseitig festgelegt hatte, auf die Entlastung des Unfallgeschädigten von der gesamten Regelung des Schadensfalles zugeschnitten (BGH NJW 1977, 38/39).
- BGH, 12.12.2000 - XI ZR 138/00
Umfassender Haftungsausschluß für Zugangsstörungen beim Online-Banking unzulässig
Auszug aus OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Auch für den vorliegenden Fall von im Jahr 1994 geschlossenen Darlehensverträgen gilt die Aussage, daß das Kreditinstitut nicht hellsichtiger sein mußte als der Notar, dem der BGH (WM 2000, 2443/2446) zugute gehalten hat, er habe bei der Beurkundung (im Jahr 1993) nicht ernsthaft an eine Erlaubnispflicht nach den Vorschriften des RBerG denken müssen (vgl. Ganter, WM 2001, 196/197; Fritz ZflR 2001, 267/269). - BGH, 17.05.1994 - XI ZR 117/93
Bezugnahme auf Anlagen bei der Beurkundung eines Vertrages; Geltendmachung eines …
Auszug aus OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Die hier gegebene Zusammenfassung der Vollmachterteilung mit dem Grundgeschäft in einer einzigen Urkunde, dem "Angebot zum Abschluß eines Geschäftsbesorgungsvertrages und Vollmacht" vom 10.06.1994, würde eine tatsächliche, aber widerlegliche Vermutung für die Einheitlichkeit des Geschäfts begründen (vgl. BGH NJW 1994, 2095; Ganter WM 2001, 1 95 m.w.N.; Fritz ZflR 2001, 267/269). - OLG München, 26.08.1999 - 19 U 2173/99
Ausnahme für Realkredite nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auch bei Überfinanzierung
Auszug aus OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Auch dann, wenn die von den Klägern behaupteten und unter Beweis gestellten Umstände zu Gunsten der Kläger als wahr unterstellt werden (der von der Beklagten insoweit erhobene Verspätungseinwand ist schon deshalb nicht entscheidungserheblich) und wenn ferner davon ausgegangen wird, daß der zwischen den Klägern als Erwerber der im Bauträgermodell vertriebenen Eigentumswohnung und der C geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sei (vgl. BGH Urteil vom 28.9.2000, WM 2000, 2443; zu der Entscheidung des OLG München, WM 2000, 130 ff. und den Nichtannahmebeschluß des BGH vom 1.8.2000 - XI ZR 301/99 - hierzu vgl. Ganter, WM 2001, 195 Fn 1), sind die von der C für die Kläger mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossen Darlehensverträge nach Ansicht des Senats gleichwohl wirksam. - BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00
Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von …
Auszug aus OLG München, 17.08.2001 - 21 U 1791/01
Eine Vollmacht, die zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages erteilt wird, muß grundsätzlich nicht die für den Kreditvertrag geforderten Mindestangaben über die Kreditbedingungen, z.B. über den Effektivzinssatz (§ 4 I S. 4 Nr. 1 VerbrKrG) enthalten (BGH NJW 2001, 1931).
- LG Hamburg, 20.01.2005 - 327 S 112/02 Zwar gelten §§ 172, 173 BGB , in deren Rahmen eine allgemeine Überprüfungs- und Nachforschungspflicht nicht besteht ( BGH WM 2002, 500, 503), über ihren Wortlaut hinaus auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist ( BGH WM 1984, 10, 11; WM 2000, 1247, 1250 [BGH 02.05.2000 - XI ZR 108/99] ; WM 2002, 500, 502).
- OLG Zweibrücken, 25.03.2002 - 7 U 145/00
Unerlaubte Rechtsbesorgung bei Kreditgewährung für Immobilienerwerb oder …
Bei einer wertenden Gesamtbeurteilung, die die Interessenlage der Beteiligten, die grundsätzliche Risikoverteilung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer hinsichtlich der Verwendung des Kredits sowie letztlich auch mögliche volkswirtschaftliche Auswirkungen in die Überlegungen mit einbezieht, ist danach nicht von einer Nichtigkeit des Darlehensvertrages wegen Beteiligung der Beklagten an der unerlaubten Rechtsberatung der Geschäftsbesorgerin/Treuhänderin auszugehen (im Ergebnis ebenso: KG, WM 2002, 493, 496; OLG München, WM 2002, 500, 501 f.).