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   OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10 und 34 W 99/10   

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OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10 und 34 W 99/10 (https://dejure.org/2010,25084)
OLG München, Entscheidung vom 17.08.2010 - 34 W 98/10 und 34 W 99/10 (https://dejure.org/2010,25084)
OLG München, Entscheidung vom 17. August 2010 - 34 W 98/10 und 34 W 99/10 (https://dejure.org/2010,25084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 36 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundstücksverkehr

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 4.12.2008 ( NJW 2009, 594 ) zum Ausdruck gebracht, dass die Verkehrsfähigkeit der GbR stets vorrangig sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 4.12.2008 ( BGHZ 179, 102 ) die Nachweisfrage, namentlich beim Grundstückserwerbsgeschäft der GbR, nicht vertieft.

  • OLG Schleswig, 09.12.2009 - 2 W 168/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Erwerb eines

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    1. Existenz und Vertretungsverhältnisse der GbR ergeben sich nicht bereits aus der (einseitig bewilligten) Eintragung der Eigentumsvormerkung (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2010, 320 ; Leitsätze 1 - 3).

    Dass (die) Identität der Gesellschaft sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen im Anwendungsbereich des § 20 GBO in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen, ist demnach auch die überwiegende Ansicht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2010, 320 - Leitsatz 4 - KG vom 23.3.2010, 1 W 88 + 116 -127/10; OLG Nürnberg vom 8.4.2010, 10 W 277/10, dort allerdings abweichend zu den Nachweismöglichkeiten).

  • KG, 21.10.2008 - 1 W 246/08

    Grundbucheintragung: Nachweis einer an eine negative Bedingung geknüpften

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Insbesondere eignet sich dazu nicht eine Erklärung von Beteiligten über die Rechtsverhältnisse der GbR, selbst wenn sie ggf. untermauert wird durch eidesstattliche Versicherung (vgl. KG FGPrax 2009, 55 ; Bestelmeyer Rpfleger 2010, 169/181 f.).

    Die Beweiskraft der notariellen Urkunde umfasst nicht die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung (KG FGPrax 2009, 55 /56).

  • OLG München, 18.08.2009 - 34 Wx 47/09

    Liegenschaftsrecht: Gesetzliche Neuregelung der Behandlung von Gesellschaften

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    § 899a BGB , der auch für Eintragungen vor dem MittBayNot 2009, 466 ; Senat vom 26.8.2009, 34 Wx 054/09 = MittBayNot 2010, 126 m. Anm. Ruhwinkel), erlaubt die Vermutung (nur) in Ansehung des eingetragenen Rechts, d. h. für Rechtshandlungen mit unmittelbarem Bezug auf den Eintragungsgegenstand (Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 899a Rn. 5 u. 7), also das jeweils verzeichnete Grundstücksrecht (Miras DStR 2010, 604 /607).
  • OLG München, 26.08.2009 - 34 Wx 54/09

    Rechtsbeschwerde im Grundbuchverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit geänderten

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    § 899a BGB , der auch für Eintragungen vor dem MittBayNot 2009, 466 ; Senat vom 26.8.2009, 34 Wx 054/09 = MittBayNot 2010, 126 m. Anm. Ruhwinkel), erlaubt die Vermutung (nur) in Ansehung des eingetragenen Rechts, d. h. für Rechtshandlungen mit unmittelbarem Bezug auf den Eintragungsgegenstand (Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 899a Rn. 5 u. 7), also das jeweils verzeichnete Grundstücksrecht (Miras DStR 2010, 604 /607).
  • BGH, 06.03.1959 - V ZB 3/59

    Auflassungsvollmacht und Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Die zur Vollmachtbestätigung entwickelten Grundsätze ( BGHZ 29, 366 ) können nicht herangezogen werden, denn diese setzen gerade voraus, dass die aktuellen Rechtsverhältnisse der GbR und ihrer Gesellschafter bekannt und belegt sind.
  • BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 2 Z 44/88

    Erteilung eines Grundschuldbriefs an einen nicht als Gläubiger im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Dieses und damit auch gerade § 29 GBO soll den Grundbuchinhalt nach Möglichkeit mit der wirklichen Rechtslage in Einklang halten und die dem Grundbuchsystem immanente Gefahr eines Rechtsverlusts des sachlich Berechtigten durch einen redlichen Erwerb seitens eines Dritten aufgrund des von unrichtigen Grundbucheinträgen ausgehenden Rechtsscheins minimieren (Knothe in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 29 Rn. 1 m.w.N.; siehe auch BayObLGZ 1967, 13 /17; 1988, 148/150 f.).
  • BGH, 07.11.1962 - V ZR 120/60

    Angabe des abgelaufenen Tages in der notariellen Urkunde - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Die Bestimmung ist zwar ihrer Fassung nach nur eine Ordnungsvorschrift (BGH DNotZ 1963, 313 ; Knothe in Bauer/von Oefele § 29 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 5 W 371/09

    Voraussetzungen der Eintragung des Eigentums einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    In dem bereits zitierten Beschluss vom 20.7.2010 ist dazu ausgeführt: Der Senat folgt nicht der Ansicht des Oberlandesgerichts Saarbrücken ( ZfIR 2010, 329 mit zust. Anm. Zimmer), dass die tatsächliche Erklärung von Beteiligten bereits einen ausreichenden Nachweis dafür darstelle, eine GbR mit dem konkret bezeichneten Gesellschafterbestand sei ... in dieser Form auch gegenwärtig noch fortbestehend.
  • OLG Nürnberg, 08.04.2010 - 10 W 277/10

    Grundbucheintragung: Voraussetzungen für die Eintragung einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Dass (die) Identität der Gesellschaft sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen im Anwendungsbereich des § 20 GBO in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen, ist demnach auch die überwiegende Ansicht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2010, 320 - Leitsatz 4 - KG vom 23.3.2010, 1 W 88 + 116 -127/10; OLG Nürnberg vom 8.4.2010, 10 W 277/10, dort allerdings abweichend zu den Nachweismöglichkeiten).
  • OLG München, 20.07.2010 - 34 Wx 63/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

  • OLG Rostock, 14.09.2010 - 3 W 100/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der

    Im Anwendungsbereich des § 20 GBO bedeutet dies, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentum erwirbt, dass dem Grundbuchamt die Existenz und Identität der Gesellschaft und die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen in dieser Form nachzuweisen sind (OLG Nürnberg, Beschl. v. 08.04.2010, 10 W 277/10, ZIP 2010, 1344-1345; OLG München, Beschl v. 17.08.2010, 34 W 98/10, zit. nach Juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 09.12.2009, 2 W 168/09, DNotZ 2010, 296ff m. w. N.).

    Der Entscheidung entgegengetreten sind das OLG Nürnberg (Beschl. v. 08.04.2010, 10 W 277/10) und das OLG München (Beschl. v. 20.07.2010, 34 Wx 63/10, ZIP 2010, 1496ff und Beschl. v. 17.08.2010, 34 W 98/10, zitiert nach Juris).

    Das OLG Nürnberg verlangt dabei die Vorlage des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags und eidesstattlicher Versicherungen der Gesellschafter, dass sich seit Gründung der Gesellschaft keine Veränderungen im Gesellschafterbestand ergeben haben, während das OLG München die Vorlage des Gesellschaftsvertrags genügen lässt, aber einen engen zeitlichen Rahmen setzt, innerhalb dessen ein Gesellschaftsvertrag noch den aktuellen Bestand belegen kann (Beschl. v. 17.08.2010, aaO.).

    So kann jedenfalls eine GbR, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft durch notariellen Vertrag gegründet wird, im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen werden (OLG München, Beschl. v. 17.08.2010 aaO., Beschl. v. 27.04.2010, 34 Wx 32/10; OLG Schleswig aaO.; Bestelmeyer, Rpfleger 2010, 1; Lautner, DNotZ 2009, 650ff, 658).

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