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   OLG München, 17.10.2008 - 34 SchH 11/08   

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https://dejure.org/2008,30109
OLG München, 17.10.2008 - 34 SchH 11/08 (https://dejure.org/2008,30109)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2008 - 34 SchH 11/08 (https://dejure.org/2008,30109)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 34 SchH 11/08 (https://dejure.org/2008,30109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schiedsvereinbarung: Bestimmung der Zuständigkeit des staatlichen Gerichts bei Fehlen einer Bezeichnung des Oberlandesgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand; Überprüfung Zwischenentscheid; - Zuständigkeit, örtlich Schiedsverinbarung: - Inhalt, Verfahrensort

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Zuständigkeit des staatlichen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2008, 307
  • BauR 2009, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 Sch 2/99

    Zur Zulässigkeit der Aufgebung eines Schiedsspruches durch ein deutsches Gericht

    Auszug aus OLG München, 17.10.2008 - 34 SchH 11/08
    Ob dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 19.8.2003, I-6 Sch 2/99; siehe dazu auch Lachmann Rn. 2124) gefolgt werden kann, bleibt offen.
  • OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Zuständigkeit auf Grund rügeloser Einlassung;

    Auszug aus OLG München, 17.10.2008 - 34 SchH 11/08
    Eine mündliche Verhandlung, wie sie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.07.2002 (NJW-RR 2003, 495/498) über die Aufhebung eines Schiedsspruchs zu Grunde lag, hat nicht stattgefunden.
  • OLG München, 03.01.2008 - 34 SchH 3/07

    Ablehnung eines Schiedsrichters: Gerichtliche Entscheidung über die

    Auszug aus OLG München, 17.10.2008 - 34 SchH 11/08
    Schließlich lässt sich für die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts München auch nichts aus der Senatsentscheidung vom 3.1.2008 (34 SchH 003/07) herleiten.
  • BGH, 25.02.2021 - I ZB 78/20

    Revision auf Geltendmachung des Rechtsfehlers der ungerechtfertigten

    Für § 39 Satz 1 ZPO ist anerkannt, dass die Vorschrift in den Fällen einer fakultativen mündlichen Verhandlung - wie hier - nur anwendbar ist, wenn tatsächlich verhandelt wird (vgl. OLG München, SchiedsVZ 2008, 307, 308 [juris Rn. 10]; Bork in Stein/Jonas aaO § 39 Rn. 6; BeckOK.ZPO/Toussaint aaO § 39 Rn. 7; Heinrich in Musielak/Voit aaO § 39 Rn. 4; Zöller/Schultzky aaO § 39 Rn. 8).
  • BGH, 25.02.2021 - I ZB 37/20

    Örtlich zuständiges Oberlandesgericht für die Vollstreckbarerklärung eines

    Auch die von der Rechtsbeschwerde grundsätzlich zu Recht hervorgehobene Bedeutung der Ortsangabe für die örtliche Zuständigkeit des staatlichen Gerichts (§ 1062 ZPO), das anzuwendende Verfahrensrecht und die Qualifikation als inländischer (§ 1060 ZPO) oder ausländischer (§ 1061 ZPO) Schiedsspruch (vgl. hierzu OLG München, SchiedsVZ 2008, 307 [juris Rn. 7]; SchiedsVZ 2010, 336 [juris Rn. 11]; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1054 Rn. 34; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis aaO Rn. 1762) zwingt zu dieser Rechtsfolge jedenfalls dann nicht, wenn sich der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im staatlichen Verfahren auf Vollstreckbarerklärung oder Aufhebung des Schiedsspruchs feststellen lässt.
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