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   OLG München, 17.10.2017 - 31 Wx 330/17   

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https://dejure.org/2017,56041
OLG München, 17.10.2017 - 31 Wx 330/17 (https://dejure.org/2017,56041)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2017 - 31 Wx 330/17 (https://dejure.org/2017,56041)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 31 Wx 330/17 (https://dejure.org/2017,56041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 12 Abs. 1 S. 4; BGB § 2353; ZPO § 415; GBO § 35; FamFG § 348 Abs. 1 S. 2
    Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Registergericht durch Vorlage eines Erbscheins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge gegenüber dem Handelsregister

  • rewis.io

    Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Registergericht durch Vorlage eines Erbscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    HGB § 12 Abs. 1 S. 4
    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge gegenüber dem Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.09.2004 - 2 Wx 22/04

    Nachweis der Rechtsnachfolge für Kommanditisten durch Erbschein auch bei

    Auszug aus OLG München, 17.10.2017 - 31 Wx 330/17
    Dessen Beschaffung ist nicht schon infolge des damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwandes untunlich im Sinne von § 12 Abs. 1 S. 4 HGB (vgl. OLG Köln FGPrax 2005, 41; KG NJW-RR 2000, 1704).

    Denn die gerichtliche Prüfung der Erbfolge fällt in den Kompetenzbereich des Nachlassgerichts, das hierüber im Erbscheinsverfahren nach den dort geltenden Bestimmungen zu befinden hat (allg. M., vgl. zu Vorstehendem KG NJW-RR 2000, 1704; OLG Köln FGPrax 2005, 41; OLG Bremen NJW-RR 2014, 816).

  • KG, 30.05.2000 - 1 W 931/99

    Tod eines Kommanditisten und Eintritt des Erben in Gesellschaft -

    Auszug aus OLG München, 17.10.2017 - 31 Wx 330/17
    Dessen Beschaffung ist nicht schon infolge des damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwandes untunlich im Sinne von § 12 Abs. 1 S. 4 HGB (vgl. OLG Köln FGPrax 2005, 41; KG NJW-RR 2000, 1704).

    Denn die gerichtliche Prüfung der Erbfolge fällt in den Kompetenzbereich des Nachlassgerichts, das hierüber im Erbscheinsverfahren nach den dort geltenden Bestimmungen zu befinden hat (allg. M., vgl. zu Vorstehendem KG NJW-RR 2000, 1704; OLG Köln FGPrax 2005, 41; OLG Bremen NJW-RR 2014, 816).

  • BGH, 05.04.2016 - XI ZR 440/15

    Rechtliche Stellung des Erben: Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank durch

    Auszug aus OLG München, 17.10.2017 - 31 Wx 330/17
    Diese betreffen den Nachweis der Erbfolge gegenüber einer Bank (NJW 2016, 2409; NJW 2013, 3716).

    Ein solche Sonderregelung erkennt er aber in § 12 Abs. 1 S. 4 HGB, wobei er herausstellt, dass insofern nur eine beglaubigte Abschrift des öffentlichen Testaments nebst einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokoll (§ 348 Abs. 1 S. 2 FamFG) zum Nachweis der Erbfolge genügt (vgl. BGH NJW 2016, 2409 ).

  • OLG Bremen, 15.04.2014 - 2 W 22/14

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge gegenüber dem Handelsregister

    Auszug aus OLG München, 17.10.2017 - 31 Wx 330/17
    Denn die gerichtliche Prüfung der Erbfolge fällt in den Kompetenzbereich des Nachlassgerichts, das hierüber im Erbscheinsverfahren nach den dort geltenden Bestimmungen zu befinden hat (allg. M., vgl. zu Vorstehendem KG NJW-RR 2000, 1704; OLG Köln FGPrax 2005, 41; OLG Bremen NJW-RR 2014, 816).
  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG München, 17.10.2017 - 31 Wx 330/17
    Diese betreffen den Nachweis der Erbfolge gegenüber einer Bank (NJW 2016, 2409; NJW 2013, 3716).
  • OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19

    Geschäftswert im Erbscheinserteilungsverfahren

    Angesichts eines Gesamtnachlasses i.H.v. 629.992,50 EUR stellt sich diese Gebührendifferenz i.H.v. 780, 00 EUR nicht als unverhältnismäßige Kostenbelastung dar (zum Ansatz des Gesamtnachlasses als Vergleichsmaßstab vgl. OLG München ZEV 2018, 469).
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