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   OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21, 8 St 4/21   

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https://dejure.org/2021,47307
OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21, 8 St 4/21 (https://dejure.org/2021,47307)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2021 - 8 St 3/21, 8 St 4/21 (https://dejure.org/2021,47307)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2021 - 8 St 3/21, 8 St 4/21 (https://dejure.org/2021,47307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 108e; StPO § 102, § 169 Abs. 1 S. 1; GVG § 120b
    Bestechlichkeit von Mandatsträgern; Vermittlung von Kaufverträgen über Schutzmasken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Kaufvertrag, Beschwerde, Generalstaatsanwaltschaft, Vollziehung, Verteidiger, Hinterlegung, Bank, Aufhebung, Verbraucherschutz, Ausland, Unterlassung, Zeitpunkt, Auskunft, Auslegung, Co KG, Bundesrepublik Deutschland, Kosten des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begriff 'bei der Wahrnehmung des Mandats' in § 108e Abs. 1 StGB Bestechung, Bestechlichkeit und missbräuchliche Einflussnahme von Mandatsträgern Kontakt zwecks Vertragsabschluss durch Mandatsträger keine strafbare Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: 660.000 bzw. ca. 1,2 Mio EUR für Maskendeals, Bestechlichkeit/Bestechung von Mandatsträgern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nach Beschlüssen des OLG München: BGH muss sich mit Maskenaffäre beschäftigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung und Diskussion)

    Millionenschwere Maskendeals der Abgeordneten sind straflos

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tatbestandslose Maskendeals?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    An der Eindeutigkeit des hierdurch geäußerten Willens eines maßgeblichen Organs des Gesetzgebers (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, juris Rn. 74) kann es - entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft - nichts ändern, dass der Rechtsausschuss möglicherweise von einem engeren Verständnis des Mandatsbegriffs ausgegangen ist, als es Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG zugrunde liegt.

    Da der deutsche Gesetzgeber unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass "eine Handlung oder Unterlassung 'bei der Wahrnehmung des Mandats' ausschließlich bei parlamentarischen Verhandlungsgegenständen vorliegt" und er die Art. 12 ER-Übk und Art. 18 VN-Übk explizit nicht umsetzen wollte, ist es dem Senat als Teil der Judikative verwehrt, das dem Beschuldigten vorzuwerfende Verhalten unter die Strafnorm des § 108e Abs. 1 StGB zu subsumieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, juris Rn. 73; vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, juris Rn. 91).

  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98, juris Rn. 8 ff.).

    Dieses Begehr wäre zwar von der Ermittlungsrichterin als gegen die (vorläufige) Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht nach § 110 StPO gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog auszulegen gewesen (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, juris Rn. 1 f.; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1998 - 2 BGs 306/98, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, juris Rn. 22; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10; § 98 Rn. 19 u. 23).

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    dd) Die Prüfung, ob die angefochtenen Durchsuchungsbeschlüsse zu Recht auch auf den Anfangsverdacht ... gestützt worden sind, oder ob sie - insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Situation einer Pandemie - auf den Anfangsverdacht für die Verwirklichung anderer Straftatbestände, etwa des Betrugs (vgl. hierzu: LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 53 u. 66; BGH, Urteile vom 22. August 2001 - 3 StR 191/01; vom 8. Juli 1981 - 3 StR 457/80; Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82) oder des (Vermittlungs-)Wuchers (MüKoStGB/Pananis, 3. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 21 u. 39; Schönke/Schröder/Heine/Hecker, 30. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 17 u.19; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 291 Rn. 38 u. 52), hätten gestützt werden können, ist dem Senat aufgrund der Zuständigkeitsregelung der § 120b Satz 1 GVG, § 169 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht möglich.
  • BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80

    Warenterminkontrakt - Handel mit Optionen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    dd) Die Prüfung, ob die angefochtenen Durchsuchungsbeschlüsse zu Recht auch auf den Anfangsverdacht ... gestützt worden sind, oder ob sie - insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Situation einer Pandemie - auf den Anfangsverdacht für die Verwirklichung anderer Straftatbestände, etwa des Betrugs (vgl. hierzu: LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 53 u. 66; BGH, Urteile vom 22. August 2001 - 3 StR 191/01; vom 8. Juli 1981 - 3 StR 457/80; Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82) oder des (Vermittlungs-)Wuchers (MüKoStGB/Pananis, 3. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 21 u. 39; Schönke/Schröder/Heine/Hecker, 30. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 17 u.19; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 291 Rn. 38 u. 52), hätten gestützt werden können, ist dem Senat aufgrund der Zuständigkeitsregelung der § 120b Satz 1 GVG, § 169 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht möglich.
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    Da der deutsche Gesetzgeber unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass "eine Handlung oder Unterlassung 'bei der Wahrnehmung des Mandats' ausschließlich bei parlamentarischen Verhandlungsgegenständen vorliegt" und er die Art. 12 ER-Übk und Art. 18 VN-Übk explizit nicht umsetzen wollte, ist es dem Senat als Teil der Judikative verwehrt, das dem Beschuldigten vorzuwerfende Verhalten unter die Strafnorm des § 108e Abs. 1 StGB zu subsumieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, juris Rn. 73; vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, juris Rn. 91).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 1 Ws 332/98
    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    In Fällen, in denen ein sachlich unzuständiges höheres Gericht (z. B. das Landgericht) anstelle des sachlich zuständigen niedrigeren Gerichts (z. B. das Amtsgericht) entschieden hat, ist es anerkannt, dass das Beschwerdegericht - in Abweichung von § 309 Abs. 2 StPO - die Sache an das zuständige Untergericht verweist (BeckOK StPO/Cirener, 39. Ed., § 309 Rn. 14; MüKoStPO/Neuheuser, § 309 Rn. 32; LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 Ws 332/98, juris Rn. 13 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 Ws 21/13, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 Ws 2/04, NStZ-RR 2004, 112, 113).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    Hinsichtlich der in § 120 GVG geregelten Staatsschutzdelikte ist zwar anerkannt, dass die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts auch für Taten gegeben ist, die mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bilden und dass das Evokationsrecht des Generalbundesanwalts ausnahmsweise auch dann besteht, wenn ein derart enger persönlicher und deliktsspezifisch-sachlicher Zusammenhang vorliegt, dass eine getrennte Verfolgung und Aburteilung auch unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern als in hohem Maße sachwidrig erschiene (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, juris Rn. 39).
  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    dd) Die Prüfung, ob die angefochtenen Durchsuchungsbeschlüsse zu Recht auch auf den Anfangsverdacht ... gestützt worden sind, oder ob sie - insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Situation einer Pandemie - auf den Anfangsverdacht für die Verwirklichung anderer Straftatbestände, etwa des Betrugs (vgl. hierzu: LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 53 u. 66; BGH, Urteile vom 22. August 2001 - 3 StR 191/01; vom 8. Juli 1981 - 3 StR 457/80; Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82) oder des (Vermittlungs-)Wuchers (MüKoStGB/Pananis, 3. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 21 u. 39; Schönke/Schröder/Heine/Hecker, 30. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 17 u.19; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 291 Rn. 38 u. 52), hätten gestützt werden können, ist dem Senat aufgrund der Zuständigkeitsregelung der § 120b Satz 1 GVG, § 169 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht möglich.
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    In Fällen, in denen keine die Bundesgerichtsbarkeit begründenden Delikte gegeben sind, entfällt die Zuständigkeit allerdings insgesamt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
    In dem vorliegenden Fall, in welchem die mit der Beschwerde angegriffenen Durchsuchungsbeschlüsse bereits vollzogen wurden und damit rechtlich verbraucht sind (siehe dazu: BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02, juris Rn. 22; MüKoStPO/Hauschild, § 105 Rn. 28; LR/Tsambikakis, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 116), kommt eine Verweisung der Sache aufgrund der insoweit eingetretenen prozessualen Überholung nicht (mehr) in Betracht.
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

  • OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

    Auf seine Beschwerde hat der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts mit Beschluss vom 17. November 2021 (8 St 3/21, 8 St 4/21) die Maßnahme aufgehoben.
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