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   OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12   

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OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12 (https://dejure.org/2013,37106)
OLG München, Entscheidung vom 17.12.2013 - 34 Wx 454/12 (https://dejure.org/2013,37106)
OLG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 34 Wx 454/12 (https://dejure.org/2013,37106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuchrechtliches Verfahren bei unrichtiger Eintragung eines Rechts an einem Grundstück durch einen Übertragungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts bei unrichtiger Eintragung eines Rechts an einem Grundstück auf Grund eines Übertragungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09

    Rechtsschutzinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Die zitierten Entscheidungen betrafen Freiheitsentziehungen sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, mithin Eingriffe, die unter Richtervorbehalt gestellt sind (vgl. auch OLG Hamm FGPrax 2010, 79).

    Ebenso wenig reicht es aus, dass der Beschwerdeführer eine bindende Feststellung der Rechtswidrigkeit deshalb erstrebt, um Amtshaftungsansprüche geltend zu machen (OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Budde in Bauer/von Oefele § 77 Rn. 7).

  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Die Richtigstellung des Grundbuchs scheidet aus (BGH NJW 1993, 3197; BayObLGZ 1992, 204; DNotZ 1997, 335).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 37/92

    Zur Richtigstellung der Bezeichnung des herrschenden Grundstücks einer

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Die Richtigstellung des Grundbuchs scheidet aus (BGH NJW 1993, 3197; BayObLGZ 1992, 204; DNotZ 1997, 335).
  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 170/11

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Erledigung der

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Soweit es nur um die unberechtigte Belastung mit Kosten geht, hat der Bundesgerichtshof bereits die Voraussetzungen für einen Antrag nach § 62 Abs. 1 FamFG verneint (vgl. BGH FGPrax 2012, 91/92).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Die Bedingung des - insofern zulässigen - Hilfsantrags ist damit eingetreten, so dass nach ursprünglich zulässiger Beschwerde (§ 71 Abs. 1, § 73 i. V. m. § 15 Abs. 2 GBO) noch über den hilfsweise aufrecht erhaltenen Kostenantrag (BGH FGPrax 2011, 163; Hügel/Kramer § 71 Rn. 251; Demharter § 1 Rn. 56) zu entscheiden bleibt.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Dies folgt aus § 62 Abs. 2 FamFG, der Anwendungsfälle für die Bejahung eines berechtigten Interesses umschreibt, nämlich - abgesehen von einer konkret zu erwartenden Wiederholung, die hier nicht im Raume steht - solche, in denen es zu "schwerwiegenden" (BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/04) Grundrechtseingriffen gekommen ist (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; BVerfG FGPrax 2002, 137: "tief greifend"; BVerfG vom 27.2.2007, 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Dies folgt aus § 62 Abs. 2 FamFG, der Anwendungsfälle für die Bejahung eines berechtigten Interesses umschreibt, nämlich - abgesehen von einer konkret zu erwartenden Wiederholung, die hier nicht im Raume steht - solche, in denen es zu "schwerwiegenden" (BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/04) Grundrechtseingriffen gekommen ist (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; BVerfG FGPrax 2002, 137: "tief greifend"; BVerfG vom 27.2.2007, 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06).
  • BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92

    Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Die Richtigstellung des Grundbuchs scheidet aus (BGH NJW 1993, 3197; BayObLGZ 1992, 204; DNotZ 1997, 335).
  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03

    Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Rpfleger 2000, 205/207) kommt zwar nicht ein Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG (so wohl BGH Rpfleger 2005, 135/136; Hügel/Holzer GBO § 1 Rn. 121; § 22 Rn. 21), indessen ein solcher gegen den rechtstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG in Betracht (vgl. auch Demharter § 1 Rn. 48 m. w. N.).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12
    Dies folgt aus § 62 Abs. 2 FamFG, der Anwendungsfälle für die Bejahung eines berechtigten Interesses umschreibt, nämlich - abgesehen von einer konkret zu erwartenden Wiederholung, die hier nicht im Raume steht - solche, in denen es zu "schwerwiegenden" (BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/04) Grundrechtseingriffen gekommen ist (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; BVerfG FGPrax 2002, 137: "tief greifend"; BVerfG vom 27.2.2007, 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 20/94

    Amtswiderspruch zur Verhinderung von Gutglaubenserwerb

  • OLG Karlsruhe, 02.09.1997 - 11 Wx 60/97

    Keine Mitwirkung des Grundbuchamtes bei gutgläubigem Erwerb

  • BayObLG, 22.07.1968 - BReg. 1a Z 14/68
  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    Dass hiervon ausnahmsweise abgesehen und rechtliches Gehör nachträglich gewährt werden kann, wenn die Gefahr der Rechtsvereitelung besteht (so etwa OLG München, FGPrax 2014, 51, 52; NJW-RR 2016, 1297 Rn. 29; Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 77 Rn. 28; Bauer/Schaub/Bauer, GBO, 4. Aufl., § 53 Rn. 60; BeckOK GBO/Kramer [1.8.2021], § 77 Rn. 19; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 1 Rn. 70 und § 53 Rn. 35), liegt nahe, bedarf aber keiner Entscheidung.
  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 67/18

    Entschädigung wegen Abschiebehaft

    Insoweit geht es aber nicht um das Interesse des Beschwerdeführers, durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs vorzubereiten (vgl. nur Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62 Rn. 19; OLG Hamm FGPrax 2010, 79; OLG München FGPrax 2014, 51, 52; siehe zum Feststellungsinteresse bei Abschiebehaft auch BVerfGE 104, 220, 232 ff).
  • OLG München, 19.07.2016 - 34 Wx 62/16

    Auslegung einer Erbanteilsabtretung bei irriger Vorstellung über die Höhe der

    Zwar trifft es zu, dass im Richtigstellungsverfahren der - wenn auch nur formell - Betroffene angehört wird (vgl. Senat vom 17.12.2013, 34 Wx 454/12 = FGPrax 2014, 51/52; Hügel/Holzer § 22 Rn. 97 a. E.).
  • OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch

    Dies hat unmittelbar zu gelten, wenn man entsprechend den Regeln zur Löschung des Nacherbenvermerks verfährt (BayObLGZ 1994, 177/179; Demharter § 51 Rn. 37; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 109 m. w. N.; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 2.9.2014, 34 Wx 415/14, und vom 9.2.2015, 34 Wx 416/15 = ZEV 2015, 345), ist im Übrigen aber auch bei Eintragung eines Vorrangvermerks im Richtigstellungsverfahren veranlasst (vgl. Senat vom 17.12.2013.34 Wx 454/12 = FGPrax 2014, 51).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2019 - 3 Wx 55/18

    Berechtigtes Interesse an Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Zum anderen und vor allem wird das allgemeine Interesse, keine vermögensrechtlichen Nachteile hinnehmen zu müssen, nicht durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG geschützt, und soweit allgemein wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen dem Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG unterfallen könnten, sind sie - angesichts dessen, dass § 62 FamFG auf verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Freiheitsentziehungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen zurückgeht - nicht von hinreichendem Gewicht; für eine bloße Belastung mit Kosten hat der Bundesgerichtshof dies bereits ausdrücklich ausgesprochen (BGH NJW-RR 2012, 651; OLG München FGPrax 2014, 51 f m.w.Nachw.).

    Nicht den Bereich rein wirtschaftlicher Erwägungen überschreitet auch das Interesse, durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs vorzubereiten (OLG München FGPrax 2014, 51 f).

  • OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15

    Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister

    Nach § 62 Abs. 1 FamFG, dessen Anwendung für das Grundbuchverfahren nicht ausgeschlossen erscheint und der deshalb in Ermangelung einer eigenständigen Regelung im Grundbuchverfahren prinzipiell Anwendung finden kann (OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 261; OLG Hamm FGPrax 2011, 209; siehe auch Senat vom 17.12.2013, 34 Wx 454/12 = FGPrax 2013, 51; Demharter § 1 Rn. 83), spricht das Beschwerdegericht nach Erledigung der Hauptsache auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.
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