Rechtsprechung
   OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3508
OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00 (https://dejure.org/2001,3508)
OLG München, Entscheidung vom 18.01.2001 - 29 U 2962/00 (https://dejure.org/2001,3508)
OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 29 U 2962/00 (https://dejure.org/2001,3508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Irreführende Angaben; Briefkopf Kanzlei; Rechtsanwaltswerbung; Sternsozietät; Scheinpartnerschaft

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; PAO § 52 a Abs. 1 Satz 1; ; BOPA § 16; ; BRAO § 59 a Abs. 1 Satz 1; ; BORA § 8; ; PartGG § 8 Abs. 1 u. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; PAO § 52 a; BORA § 8 Abs. 1; BORA § 31; BRAO § 59 a; BOPA § 16 Abs. 3; PartGG § 8 Abs. 1; PartGG § 8 Abs. 2
    Keine Irreführung über die Größe einer Anwaltssozietät durch Nennung von Angestellten und freien Mitarbeitern im Kanzleibriefkopf L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Briefkopfgestaltung überörtlicher Partnerschaft von Patent- und Rechtsanwälten - Nennung von Angestellten und freien Mitarbeitern - Verbot der Sternsozietät - Haftung der "Scheinpartnerschaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1358
  • NJW-RR 2002, 288 (Ls.)
  • VersR 2001, 659 (Ls.)
  • BB 2001, 592
  • DB 2001, 809
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.10.2000 - WpSt (R) 1/00

    Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    durch Rechtsanwälte oder sonstige nach § 59 a BRAO sozietätsfähige Personen, die als Angestellte oder freie Mitarbeiter mit der Kanzlei verbunden sind, gestattet, ohne daß die internen Vertragsbeziehungen offen gelegt werden müßten (BGH NJW 2001, 165, 167 unter 2.b; Feuerich-Braun, BRAO, 5. Aufl., § 8 BO Rdn. 3; Henssler/Prütting-Hartung, § 59 a Rdn. 97).

    Nach Rechtsscheinsgrundsätzen gilt diese gesamtschuldnerische Haftung auch für die sogenannte Schein- oder Außensozietät (z.B. BGHZ 70, 247; NJW 1986, 1490; BGH NJW 2001, 165, 166 unter II 1.a.bb).

    Sachliche Gründe, eine entsprechende Briefkopfgestaltung bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bzw. Zusammenschlüssen dieser Berufsgruppen zuzulassen (so BGH NJW 2001, 165, 167 unter 2.b), nicht jedoch bei Patentanwälten bzw. bei Zusammenschlüssen mit Patentanwälten, sind nicht ersichtlich, sodaß eine abweichende berufsrechtliche Beurteilung im Sinne eines sittenwidrigen Verhaltens gemäß § 1 UWG nicht zu rechtfertigen ist.

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98

    Verbot der Sternsozietät

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Nach § 8 Satz 1 BORA (die gegen die Wirksamkeit der BORA geltend gemachten formellen Bedenken bedürfen aufgrund der Entscheidung des BGH NJW 1999, 2970 keiner weiteren Erörterung) ist eine entsprechende Briefkopfgestaltung durch "Scheinsozien", dh.

    Wie der BGH in der Entscheidung vom 21.6.1999 (BGH NJW 1999, 2970) zu dem mit § 52 a Abs. 1 Satz 1 PAO übereinstimmenden (vgl. Feuerich, PAO, § 52 a Rdn. 1) § 59 a Abs. 1 Satz 1 BRAO entscheiden hat, ist es dem Patent- sowie dem Rechtsanwalt verboten, mehr als einer Sozietät anzugehören.

    Daß sich bei den Mandatsabschlüssen - unabhängig von nach der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 21.6.1999 a.a.O.) im Einzelfall hinzunehmenden Beweisschwierigkeiten - aufgrund des Auftretens der Beklagten nicht bestimmen lasse, mit wem der Mandatsvertrag zustandekomme, macht auch die Klägerin nicht geltend.

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Auch in haftungsrechtlicher Hinsicht wird zu Lasten der Mandanten kein unzutreffender Eindruck erweckt, da auch die Angestellten und freien Mitarbeiter unstreitig aufgrund der getroffenen Absprachen berechtigt sind, die Partnerschaft vertraglich zu verpflichten, was in der bisherigen Rechtsprechung zum Auftreten von Sozietäten als wesentliches Kriterium angesehen wurde (BGHZ 108, 290, 295 = NJW 1993, 196, 198 - Überörtliche Sozietät).

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, das Auftreten einer Außen- bzw. Scheinsozietät sei nach der Rechtsprechung (BGHSt 37, 220; BGHZ 108, 290) auch weiterhin als unzulässige Werbung anzusehen, an dieser Betrachtungsweise habe sich auch durch die Entscheidung "Internationale Sozietät" nichts geändert, jedenfalls fehle es an der darin geforderten gesellschaftsrechtlichen Regelung, vermag der Senat allein in dem Fehlen einer solchen gesellschaftsrechtlichen Regelung keine relevante Abweichung zu sehen, die eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG begründen könnte.

  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Denn nach der Lebenserfahrung wird der angesprochene Verkehr, genauso wie in sonstigen Bereichen des Wirtschaftsleben in Bezug auf die Größe eines Unternehmens, von einer Sozietät mit mehreren Anwälten/Patentanwälten die Vorstellung von einer entsprechenden Leistungsfähigkeit und Sachkompetenz (etwa aufgrund der dann möglichen Spezialisierung der einzelnen Anwälte) haben (vgl. BGHSt 37, 220, 223 = NJW 1991, 49 - Überörtliche Sozietät; BGHZ 115, 105 = GRUR 1991, 917 = NJW 1991, 2641 Anwaltswerbung; Hartung/Holl-Römermann, Anwaltliche Berufsordnung, § 8 BORA Rdn. 17).

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, das Auftreten einer Außen- bzw. Scheinsozietät sei nach der Rechtsprechung (BGHSt 37, 220; BGHZ 108, 290) auch weiterhin als unzulässige Werbung anzusehen, an dieser Betrachtungsweise habe sich auch durch die Entscheidung "Internationale Sozietät" nichts geändert, jedenfalls fehle es an der darin geforderten gesellschaftsrechtlichen Regelung, vermag der Senat allein in dem Fehlen einer solchen gesellschaftsrechtlichen Regelung keine relevante Abweichung zu sehen, die eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG begründen könnte.

  • BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84

    Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Nach Rechtsscheinsgrundsätzen gilt diese gesamtschuldnerische Haftung auch für die sogenannte Schein- oder Außensozietät (z.B. BGHZ 70, 247; NJW 1986, 1490; BGH NJW 2001, 165, 166 unter II 1.a.bb).
  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Nach Rechtsscheinsgrundsätzen gilt diese gesamtschuldnerische Haftung auch für die sogenannte Schein- oder Außensozietät (z.B. BGHZ 70, 247; NJW 1986, 1490; BGH NJW 2001, 165, 166 unter II 1.a.bb).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 14/96

    Bezeichnung von Freiberuflergesellschaften

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Da die Bezeichnung "und Partner" bzw. "& Partner" nach der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1 PartGG den Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG vorbehalten ist (BGHZ 135, 257 = NJW 1997, 1109), wäre die Annahme von Seiten des Verkehrs, bei dem Zusammenschluß der Beklagten handele es sich um eine bis vor einigen Jahren allein mögliche BGB-Gesellschaft, nicht beachtlich (vgl. Köhler/Piper, UWG, § 3 Rdn. 127).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 120/90

    Haftungsbeschränkung bei Anwälten - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Ein Anwalt, der ein Mandat annimmt, handelt regelmäßig namens der Sozietät, d.h. er verpflichtet nicht nur sich, sondern auch seine Sozien (BGH NJW 1992, 3037 = GRUR 1993, 834 - Haftungsbeschränkung bei Anwälten).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Die Aktivlegitimation der Klägerin als berufsständischer Organisation (§ 53 PAO), deren Aufgabe es unter anderem ist, die Belange des Berufsstandes zu wahren (§ 54 PAO), folgt aus § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. zur Klagebefugnis von Standesorganisationen vgl. BGH GRUR 1998, 835 = WRP 1998, 729 - Zweigstellenverbot; GRUR 2000, 822 = WRP 2000, 1127 - Steuerberateranzeige; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Auszug aus OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
    Auch in haftungsrechtlicher Hinsicht wird zu Lasten der Mandanten kein unzutreffender Eindruck erweckt, da auch die Angestellten und freien Mitarbeiter unstreitig aufgrund der getroffenen Absprachen berechtigt sind, die Partnerschaft vertraglich zu verpflichten, was in der bisherigen Rechtsprechung zum Auftreten von Sozietäten als wesentliches Kriterium angesehen wurde (BGHZ 108, 290, 295 = NJW 1993, 196, 198 - Überörtliche Sozietät).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 106/94

    Internationale Sozietät - Berufswidrige Werbung;

  • BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90

    Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 292/97

    Steuerberateranzeige; Größe einer Zeitungsanzeige

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12

    Schadensersatzansprüche gegen den Verfahrensbevollmächtigten im

    Wird aber ein Mitglied einer Kanzlei als "Scheinpartner" im Verkehr wie ein Partner wahrgenommen, richtet sich dessen Haftung entsprechend § 8 PartGG (vgl. Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdn. 377 m.w.N.; OLG München, NJW-RR 2001, 1358).

    Die Annahme der Klägerin, bei dem Zusammenschluss der Beklagten handele es sich um eine BGB-Gesellschaft, war daher für sie erkennbar nicht gerechtfertigt (vgl. OLG München, DB 2001, 809, Rn. 56).

    Wird aber ein Mitglied einer Kanzlei als "Scheinpartner" im Verkehr wie ein Partner wahrgenommen, richtet sich dessen Haftung entsprechend § 8 PartGG (vgl. Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdn. 377 m.w.N.; OLG München, NJW-RR 2001, 1358).

    Die Annahme der Klägerin, bei dem Zusammenschluss der Beklagten handele es sich um eine BGB-Gesellschaft, war daher für sie erkennbar nicht gerechtfertigt (vgl. OLG München, DB 2001, 809, Rn. 56).

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 28 U 151/09

    Haftung der Mitglieder einer Partnerschaftsgesellschaft für anwaltliche

    Scheinpartner sind im Rahmen von § 8 Abs. 2 PartGG jedoch echten Partnern gleichgestellt (OLG München, NJW-RR 2001, 1358, 1360; MünchKomm-BGB/Ulmer/Schäfer, aaO, § 8 PartGG Rn. 21).
  • LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12

    Unterlassungsanspruch wegen ähnlicher Gestaltung des Briefbogens einer

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass eine Verkehrserwartung dahin, dass alle auf dem Briefbogen einer Anwaltsgemeinschaft aufgeführten Anwälte "echte" Sozien sind, nicht mehr besteht, wie § 8 BORA verdeutlicht und wie es das OLG München in der Entscheidung vom 18.01.2001 (29 U 2962/00, NJW-RR 2001, 1358 ff.) bereits ausgeführt hat.b)Anknüpfend daran ist auch die Zusatzbezeichnung "Rechtsanwaltssozietät" entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht irreführend, weder nach§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 3 UWG noch nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht