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   OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12   

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https://dejure.org/2013,2971
OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12 (https://dejure.org/2013,2971)
OLG München, Entscheidung vom 18.02.2013 - 4 VAs 56/12 (https://dejure.org/2013,2971)
OLG München, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12 (https://dejure.org/2013,2971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Gesellschaft auf Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Rücknahme eines den Antragsteller begünstigenden rechtswidrigen Justizverwaltungsaktes im Betragsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch einer Gesellschaft auf Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Rücknahme eines den Antragsteller begünstigenden rechtswidrigen Justizverwaltungsaktes im Betragsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12
    Der Täuschende muss erkennen oder in Kauf nehmen, dass die Justizverwaltungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen, oder hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (BVerwG 2. Senat Urteil vom 18.9.1985 AZ 2 C 30/84 zitiert nach juris Rdn. 24; Kopp/Ramsauer aaO § 48 Rdn. 112).
  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12
    Von der Rechtsprechung wurde dies bei Sachverhalten, z.B. bei einer Verletzung durch Unfall (BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 8.2.1977 AZ: VI ZR 249/74 zitiert nach juris Rdn.10) und der Beschlagnahme dessen Führerscheins (BGH 3. Zivilsenat, Urteil vom 15.11.1990 AZ III ZR 246/89 zitiert nach juris Rdn. 12) angenommen, bei denen sich dann aber die wirtschaftlichen Folgen dieses Ereignisses primär im Vermögen der Gesellschaft auswirken (OLG Nürnberg aaO zitiert nach juris Rdn. 22).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 246/89

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Mehraufwendungen der Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12
    Von der Rechtsprechung wurde dies bei Sachverhalten, z.B. bei einer Verletzung durch Unfall (BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 8.2.1977 AZ: VI ZR 249/74 zitiert nach juris Rdn.10) und der Beschlagnahme dessen Führerscheins (BGH 3. Zivilsenat, Urteil vom 15.11.1990 AZ III ZR 246/89 zitiert nach juris Rdn. 12) angenommen, bei denen sich dann aber die wirtschaftlichen Folgen dieses Ereignisses primär im Vermögen der Gesellschaft auswirken (OLG Nürnberg aaO zitiert nach juris Rdn. 22).
  • LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09

    Strafbarkeit des Nachdrucks nationalsozialistischer Zeitungen

    Auszug aus OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12
    Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wurde mit Beschluss des Landgerichts München I vom 17.4.2009 (AZ: 2 Qs 11/09) die Beschlagnahme aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 3 Ws 737/02

    Strafverfolgungsentschädigung: Entschädigungsanspruch einer durch eine

    Auszug aus OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12
    Dritte in diesem Sinne ist auch eine Gesellschaft, die durch eine gegen ihren Gesellschafter gerichtete Strafverfolgungsmaßnahme einen Vermögensnachteil erlitten hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 320).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20

    Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen

    Es kann mithin dahinstehen, ob hinsichtlich solcher Rechtsschutzbegehren, die Maßnahmen der Justizverwaltung im Zusammenhang mit § 10 StrEG zum Gegenstand haben, Verweisungen zwischen dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten tätigen Zivilgericht und dem Gericht des Verfahrens nach §§ 23 ff EGGVG ungeachtet dessen in Betracht kommen, ob die im jeweiligen Verfahrensrecht geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen gewahrt sind (siehe dazu OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12, juris Rn. 20).

    Der Senat schließt sich der zu dieser Frage bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Mai 1977 - VAs 2/77, HmbJVBl 1977, 78 = juris Rn. 2; OLG Köln, NStZ 1988, 508, 509; offengelassen wegen nach § 17a GVG bindender Verweisung: OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12, juris Rn. 20) und der nahezu einhelligen Meinung der Literatur (Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., EGGVG § 23 Rn. 121; KK-StPO/Mayer, 8. Aufl. 2019, EGGVG § 23 Rn. 71; BeckOK-GVG/Köhnlein, Stand Aug. 2020, EGGVG § 23 Rn. 108; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 69 Rn. 227; grundsätzlich auch MünchKommStPO/Kunz, StrEG Einl. Rn. 32, § 13 Rn. 1) an, wonach die Verwaltungsentscheidung über die Entschädigung nicht Gegenstand des insoweit wegen § 13 Abs. 1 StrEG ausgeschlossenen Rechtswegs nach §§ 23 ff EGGVG ist.

    Auch eine Bindung des Zivilgerichts an die Tatsachenfeststellungen oder die Rechtsauffassung der Justizverwaltungsbehörde besteht nicht (OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12, juris Rn. 23; MünchKommStPO/Kunz, StrEG § 13 Rn. 13).

  • OLG München, 27.11.2014 - 1 U 781/13

    Amtspflichtverletzung, Beschlagnahme

    Das OLG München hat mit Beschluss vom 18.02.2013 (Az. 4 VAs 056/12) den Aufhebungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft München vom 10.02.2012 wegen fehlender Anhörung für formell rechtswidrig erklärt.
  • OLG Schleswig, 10.12.2021 - 2 Ws 144/21

    Billigkeitsentschädigung wegen der Beschlagnahme der Pferde eines Reiterhofs;

    Dies entspricht nicht nur der weit überwiegenden Rechtsprechung (siehe etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 4. November 1988 - Ws 545/88 -, MDR 1989, 668, auch bei juris; LG Flensburg, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 O 341/04 -, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 3 Ws 111/10 -, bei juris; OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12 -, bei juris Rn. 23), sondern auch einer sinnvollen Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Abschnitten des Entschädigungsverfahrens.
  • OLG Oldenburg, 01.11.2013 - 6 U 154/13

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruch der Erben des verstorbenen

    in welcher Höhe dem Beschuldigten ein Schaden tatsächlich entstanden ist, bleibt dem Betragsverfahren vorbehalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 18.02.2013 - 4 VAs 56/12, in juris Rn 23).
  • BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit

    Da eine ausdrückliche Regelung für die Rücknahme von rechtswidrigen Justizverwaltungsakten in der Strafvollstreckungsordnung aber nicht enthalten ist, ist Art. 48 BayVwVfG als Ausdruck neuerer Rechtsüberzeugungen grundsätzlich seinem Grundgedanken entsprechend analog anwendbar, sofern dies mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen übereinstimmt und als deren Positionierung angesehen werden kann (Kopp/Ramsauer 23. Aufl. VwVfG § 48 Rn. 21; OLG München, Beschluss vom 18.02.2013 - 4 VAs 56/12, juris Rn. 36 ff.).
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