Rechtsprechung
OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
- rewis.io
Ein Herz für Tiere
- kanzlei.biz
Herkunftshinweis der Marke "Ein Herz für Tiere" bei herzförmigem Hundeknabbergebäck nicht erkennbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 04.02.2020 - 1 HKO 5365/19
- OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20
Papierfundstellen
- GRUR 2021, 1087
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17
SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten …
Auszug aus OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20
bb) Nach der st. Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, GRUR 2019, 522 Rn. 42 - SAM) kommt es für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines Zeichens nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht.Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (BGH, GRUR 2019, 522 Rn. 26 - SAM).
(2) Die Mitglieder des Senats gehören zu den von der fraglichen Ware angesprochenen Verkehrskreisen und können daher das Verkehrsverständnis aus eigener Sachkunde beurteilen (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2019, 522 Rn. 33 - SAM).
- OLG Köln, 20.12.2019 - 6 U 92/19
Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von Fruchtgummiprodukten in Form …
Auszug aus OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20
Der Verbraucher sieht daher in der - unterstellt - auf der Rückseite angebrachten Aussage zum einen eine Beschreibung des Produkts (vgl. hierzu OLG Köln, GRUR-RR 2020, 308 - Clowns) und seiner Bestimmung und zum anderen die Wiedergabe des auf dem Herzen selbst angebrachten Motivs.(c) Dem steht nicht entgegen, dass im Streitfall auf den Herzen bzw. deren Umverpackung - anders als im "Clowns"-Fall des OLG Köln (GRUR-RR 2020, 308) - kein anderes Zeichen angebracht worden ist, welches der Verkehr als Marke ansehen würde.
- EuGH, 22.10.2020 - C-720/18
Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie …
Auszug aus OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20
Ob diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast angesichts der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (EuGH, GRUR 2020, 1301 Rn. 73 - testarossa) weiterhin vorzunehmen ist, erscheint zweifelhaft, bedarf aber vorliegend keiner Entscheidung.aa) Als "ernsthaft" in diesem Sinne ist eine Benutzung der Marke anzusehen, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion - die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren - benutzt wird, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, unter Ausschluss symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen (EuGH, GRUR 2020, 1301 Rn. 32 - testarossa).
- BGH, 15.10.2020 - I ZR 210/18
Vorwerk ./. Amazon - Täuschung über Identität des Anbieters auf …
Auszug aus OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20
Soweit der angesprochene Verkehr die dort angebrachte Aussage "Ein Herz für Tiere" als losgelöst von den konkreten Herzen auffassen sollte, fehlte es mangels hinreichendem Bezug zu den Herzen bereits an der erforderlichen Kennzeichnung "für" Waren, so dass eine markenmäßige Benutzung von vornherein ausscheiden würde, da eine Benutzung "für" Waren regelmäßig eine Verwendung des Zeichens in der Weise erfordert, dass eine nach außen erkennbare kennzeichnende Verbindung zwischen dem angegriffenen Zeichen und den vertriebenen Waren hergestellt wird (vgl. die entsprechend vorzunehmende Abgrenzung zur Imagewerbung: BGH, GRUR 2020, 1311 Rn. 38 - Vorwerk). - OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobienvermietung und …
Auszug aus OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20
Wird mithin ein als Marke eingetragenes Zeichen vom Markeninhaber (oder gem. § 26 Abs. 2 MarkenG mit dessen Zustimmung) nicht markenmäßig, sondern rein beschreibend oder als bloßes dekoratives Element verwendet, kann eine derartige Verwendung von vornherein nicht dem Rechtserhalt dienen (vgl. etwa zu den Folgen einer rein firmenmäßigen Benutzung OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2020, 4 - Cassella). - BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05
LOTTOCARD
Auszug aus OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20
b) Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, GRUR 2009, 60 Rn. 19 - LOTTOCARD) soll den Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Löschungsklage treffen. - OLG Köln, 10.03.2017 - 6 U 140/16
Verkehrsdurchsetzung; Verwechselungsgefahr; Markenmäßiger Gebrauch; Weißer Westie
Auszug aus OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20
(3) Da der Beklagte seinem Vortrag nach das Zeichen nicht für Tierfutter im Allgemeinen, sondern nur für Knabbergebäck für Hunde in Herzform verwendet hat, sind im Streitfall nicht die Kennzeichnungsgewohnheiten maßgeblich, die bei Tiernahrung im klassischen Sinn zu beobachten sind (vgl. etwa die Beispiele bei OLG Köln, WRP 2017, 603 - Weißer Westie).