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   OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06   

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https://dejure.org/2009,12499
OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2009,12499)
OLG München, Entscheidung vom 18.03.2009 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2009,12499)
OLG München, Entscheidung vom 18. März 2009 - 20 U 2160/06 (https://dejure.org/2009,12499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vermächtnisanspruch: Wert eines Landguts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Landguts i.S.v. § 2312 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2312
    Begriff des Landguts i.S. von § 2312 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Damit kann sogar eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle Landgut sein (BGHZ 98, 375, 378).

    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).

    35 Für die Qualifikation als Landgut und die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes kommt es ausschließlich auf die Verhältnisse zur Zeit des Erbfalles an (s. BGH, Urteil vom 22.10.1986, IV a ZR 76/85, NJW 1987, 951), also auf den 28.05.2000.

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür obliegt der Beklagten als Erbin, die auf das Vermächtnis in Anspruch genommen wird (BGH FamRZ 1989, 1276 f).

  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht -

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss (s. BGH Urteil vom 11.03.1992, IV ZR 62/91, NJW-RR 1992, 770 m.w.N.).

    Zudem ist Siegfried H. in § 4 Ziff. 1 des Wirtschaftsüberlassungsvertrages ausdrücklich als Hoferbe und im Testament vom 26.03.2001 (NI 9) als Erbe der Beklagten vorgesehen (s. dazu BGH vom 11.03.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90

    Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem

    Auszug aus OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06
    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22

    Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Die von der Beteiligten zu 2.) für diese Auffassung zitierte Entscheidung des OLG München, Urteil vom 18.03.2009, 20 U 2160/06 = ZEV 2009, 301 bezieht sich auf die Bewertung eines Vermächtnisanspruchs; hier mögen andere Grundsätze gelten.
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