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   OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19   

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https://dejure.org/2019,6200
OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19 (https://dejure.org/2019,6200)
OLG München, Entscheidung vom 18.03.2019 - 34 Wx 120/19 (https://dejure.org/2019,6200)
OLG München, Entscheidung vom 18. März 2019 - 34 Wx 120/19 (https://dejure.org/2019,6200)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 13 Abs. 1, § 18 Abs. 1 S. 1, § 19, § 20, § 22
    Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts bei einem nicht durch Zwischenverfügung behebbaren Eintragungshindernis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 18 Abs. 1
    Zurückweisung eines Eintragungsantrags nach mehrjähriger fehlender Vorlage notwendiger Unterlagen trotz Hinweisen des Grundbuchamts

  • rewis.io

    Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch

  • notar-drkotz.de

    Hinweispflicht Grundbuchamt bei nicht rückwirkend zu beseitigendem Eintragungshindernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 1
    Verfahren des Grundbuchamts bei einem nicht durch Zwischenverfügung behebbaren Eintragungshindernis

  • rechtsportal.de

    GBO § 18 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach einem Hinweis muss alsbald auch entschieden werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 18/02

    Zwischenverfügung bei bewußt unvollständig eingereichtem Antrag - frühere

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    Auch ein bewusst unvollständig eingereichter Antrag ist nicht in jedem Fall sofort zurückzuweisen (vgl. RGZ 126, 107/112); vielmehr kann die Sachlage eine Zwischenverfügung oder die Gewährung rechtlichen Gehörs angemessen erscheinen lassen (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 290 mit Anm. Schmucker), so etwa, wenn die vorzeitige Antragstellung durch einen besonderen Grund oder ein berechtigtes Interesse des Beteiligten gerechtfertigt ist (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 297).
  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    Allerdings reicht in diesen Fällen der Todesnachweis dann nicht zum Beleg für die Grundbuchunrichtigkeit, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (BGHZ 117, 390/393 f.; Everts MittBayNot 2015, 315/316).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    Der Antragsteller hat vielmehr alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der Eintragung entgehen stehen könnten (BayObLG Rpfleger 1992, 19; vgl. Demharter § 22 Rn. 37; Schäfer in Bauer/Schaub § 22 Rn. 174 jeweils m.w.N).
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2011 - 3 W 108/11

    Grundbuchverfahren: Rechtsgrundlage für die Kostentragungspflicht nach

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    Wird auf diesen Hinweis der Mangel behoben, hat dies zwar keine rangwahrende Wirkung, ermöglicht es jedoch, dass der Antrag nicht kostenpflichtig zurückgewiesen wird (vgl. OLG Zweibrücken vom 8.9.2011 3 W 108/11, juris Rn. 3; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 74 Rn. 26 zu neuem Vortrag im Beschwerdeverfahren).
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    In diesem Sonderfall ist Voraussetzung der Löschung rückstandsfähiger Rechte nicht allein der Nachweis der Unrichtigkeit, sondern zudem entweder eine Bewilligung des Rechtsnachfolgers oder ein Löschungserleichterungsvermerk, wenn die Löschung vor Ablauf eines Jahres erfolgen soll oder der Rechtsnachfolger der Löschung widersprochen hat (Senat vom 10.8.2012, 34 Wx 131/12 = FGPrax 2012, 250; vom 22.6.2016, 34 Wx 40/16, juris Rn. 20; Schäfer in Bauer/Schaub §§ 23, 24 Rn. 1).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    Eine Zwischenverfügung darf nur wegen eines grundsätzlich heilbaren Eintragungshindernisses nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ergehen, wenn der Mangel mit rückwirkender Kraft behoben werden kann (BGH NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Demharter GBO 31. Aufl. § 18 Rn. 8; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17).
  • OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14

    Bestätigung einer wegen Geschäftsunfähigkeit nichtigen Grundstücksübertragung

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    Eine Zwischenverfügung darf nur wegen eines grundsätzlich heilbaren Eintragungshindernisses nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ergehen, wenn der Mangel mit rückwirkender Kraft behoben werden kann (BGH NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Demharter GBO 31. Aufl. § 18 Rn. 8; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17).
  • OLG München, 22.06.2016 - 34 Wx 40/16

    Löschung eines eingetragenen Leibgedings nach dauernder Unbenutzbarkeit des

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    In diesem Sonderfall ist Voraussetzung der Löschung rückstandsfähiger Rechte nicht allein der Nachweis der Unrichtigkeit, sondern zudem entweder eine Bewilligung des Rechtsnachfolgers oder ein Löschungserleichterungsvermerk, wenn die Löschung vor Ablauf eines Jahres erfolgen soll oder der Rechtsnachfolger der Löschung widersprochen hat (Senat vom 10.8.2012, 34 Wx 131/12 = FGPrax 2012, 250; vom 22.6.2016, 34 Wx 40/16, juris Rn. 20; Schäfer in Bauer/Schaub §§ 23, 24 Rn. 1).
  • BayObLG, 31.01.1997 - 2Z BR 7/97

    Erwerbsverbot als Eintragungshindernis - Zwischenverfügung bei durch

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    Dies kann nur für einen begrenzten Zeitraum hingenommen werden, weil sonst das Grundbuch seine Aufgabe nicht erfüllen kann, zuverlässig Auskunft über die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks zu geben (vgl. BayObLGZ 1997, 55/58).
  • RG, 23.10.1919 - V B 25/29

    1. Kann das Absehen vom Erlaß einer Zwischenverfügung nach § 18 der

    Auszug aus OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19
    Auch ein bewusst unvollständig eingereichter Antrag ist nicht in jedem Fall sofort zurückzuweisen (vgl. RGZ 126, 107/112); vielmehr kann die Sachlage eine Zwischenverfügung oder die Gewährung rechtlichen Gehörs angemessen erscheinen lassen (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 290 mit Anm. Schmucker), so etwa, wenn die vorzeitige Antragstellung durch einen besonderen Grund oder ein berechtigtes Interesse des Beteiligten gerechtfertigt ist (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 297).
  • OLG München, 02.10.2019 - 34 Wx 316/19

    Löschung einer Grundschuld

    Existiert bereits eine für die Eintragung erforderliche Bewilligung nicht, ist eine Zwischenverfügung folglich unzulässig (BGH FGPrax 2017, 54; 2014, 2; Senat vom 18.3.2019, 34 Wx 120/19 = FGPrax 2019, 159/160; Demharter § 18 Rn. 8; Hügel/Zeiser § 18 Rn. 17).
  • OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17

    Übertragung von Grundeigentum

    Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere nicht zulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 152/12 -, NJW 2014, S. 1002 [Rn. 6] m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - 34 Wx 120/19 -, juris, Rn. 11).
  • OLG München, 02.01.2020 - 34 Wx 516/19

    Antrag auf Löschung einer Zwangssicherungshypothek

    Denn auch in einem solchen Fall ist ein weiterer Schwebezustand nicht hinzunehmen, wenn das Grundbuch seine Aufgabe noch erfüllen soll, zuverlässig Auskunft über die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks zu geben (Senat vom 18.3.2019, 34 Wx 120/19 = FGPrax 2019, 159).
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