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   OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12   

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OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12 (https://dejure.org/2012,13974)
OLG München, Entscheidung vom 18.04.2012 - 34 Wx 35/12 (https://dejure.org/2012,13974)
OLG München, Entscheidung vom 18. April 2012 - 34 Wx 35/12 (https://dejure.org/2012,13974)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 42

    BGB § 883 Abs. 1, § 1090 Abs. 1, § 1092 Abs. 1 und 3; GBO § 18 Abs. 1
    Erfordernis mehrerer Vormerkungen zur Sicherung von Ansprüchen auf Einräumung von Photovoltaikdienstbarkeiten für den Berechtigten und für Dritte

  • openjur.de

    1. Mit Zwischenverfügung kann nicht aufgegeben werden, wegen mehrerer Ansprüche eine weitere Vormerkung zu bewilligen.2. Die Verpflichtung des Bestellers einer Eigentümerdienstbarkeit zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenüber einem Berechtigten, mit unmittelbarer ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 1090, 1092; GBO § 18
    Photovoltaikdienstbarkeit; Erfordernis mehrerer Vormerkungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Sicherung einer Verpflichtung zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mittels Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 883 Abs. 1, § 1090 Abs. 1, § 1092 Abs. 1 und 3; GBO § 18 Abs. 1
    Eintragung zweier Vormerkungen mangels Einheitlichkeit des schuldrechtlichen Anspruchs auf dauerhafte Sicherung des Betreibens einer Photovoltaikanlage

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Eintragung einer Vormerkung zu Gunsten mehrerer Rechtsnachfolger (u.a. ein Kreditinstitut) zur dauerhaften Sicherung des Betreibens einer Photovoltaikanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung der Verpflichtung zum Betrieb einer Photovoltaikanlage sowie des Rechts zur Auswahl eines Dritten durch eine Vormerkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenze der Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vormerkung für Rechtsnachfolger

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 883 Abs. 1, § 1090 Abs. 1, § 1092 Abs. 1 und 3; GBO § 18 Abs. 1
    Zur Eintragung einer Vormerkung zu Gunsten mehrerer Rechtsnachfolger (u. a. ein Kreditinstitut) zur dauerhaften Sicherung des Betreibens einer Photovoltaikanlage

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 22 (Entscheidungsbesprechung)

    Gesicherte Praxis und neue Wege der Rechtsnachfolge bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 161
  • FGPrax 2012, 193
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Eine derartige Verpflichtung gegenüber dem Versprechensempfänger lässt sich nach überwiegender Ansicht durch eine (einzige) Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) im Grundbuch absichern (BGHZ 28, 99/103; OLG München - 27. Zivilsenat - MittBayNot 2011, 231; BayObLG NJW-RR 2002, 885; a. A. Reymann DNotZ 2010, 84/104), weil es sich angesichts der Kontinuität des Anspruchsinhalts um einen Daueranspruch des Versprechensempfängers handelt und der einheitliche Anspruch auf mehrere Leistungen an unterschiedliche Leistungsempfänger gerichtet ist.

    Die Unübertragbarkeit gilt auch für den Anspruch auf Bestellung, wie aus § 1092 Abs. 3 Satz 3 BGB zu folgern ist, sich aber auch aus § 399 1. Alt. BGB ableiten lässt (Staudinger/ Jörg Maier BGB Bearb. 2008 § 1092 Rn. 4; Zeiser Rpfleger 2009, 285/286; ferner BGHZ 28, 99/102; BGH NJW 2010, 1074/1076 f.).

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 42/09

    Grundbuchberichtigungsanspruch wegen eines schuldrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Die Unübertragbarkeit gilt auch für den Anspruch auf Bestellung, wie aus § 1092 Abs. 3 Satz 3 BGB zu folgern ist, sich aber auch aus § 399 1. Alt. BGB ableiten lässt (Staudinger/ Jörg Maier BGB Bearb. 2008 § 1092 Rn. 4; Zeiser Rpfleger 2009, 285/286; ferner BGHZ 28, 99/102; BGH NJW 2010, 1074/1076 f.).

    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, dass die Dienstbarkeit hier nicht - wie sonst üblich - auf das persönliche Bedürfnis der Berechtigten zugeschnitten ist, was üblicherweise ihre Bindung an eine bestimmte Person erklärt (vgl. BGH NJW 2010, 1074/1076), die Sparkasse vielmehr nur wie eine dritte Person in der "Kette" möglicher Rechtsinhaber stehen soll.

  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Die mit der Zwischenverfügung bewirkte Rangwahrung findet in einem derartigen Fall nicht statt (etwa BayObLGZ 1983, 181/183).
  • BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85

    Erfordernis einer zweifelsfreien Kennzeichnung der betroffenen Flächen für eine

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Denn folgt man dieser Ansicht, liegt kein behebbares Eintragungshindernis vor, so dass der Antrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und 32; st. Rspr. des Senats, z. B. Beschluss vom 18.10.2011, 34 Wx 341/11).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 75/01

    Vormerkung zur Sicherung gleichförmiger Ansprüche

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Mehrere Ansprüche sind indessen nur durch mehrere Vormerkungen sicherbar (vgl. BayObLG Rpfleger 2002, 135; BayObLG NJW-RR 2003, 450; Demharter Anh. zu § 44 Rn. 108; Giehl MittbayNot 2002, 158).
  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 131/01

    Amtslöschung eines Erbbaurechts - dinglicher Inhalt - Mischform der Eintragung

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Eine derartige Verpflichtung gegenüber dem Versprechensempfänger lässt sich nach überwiegender Ansicht durch eine (einzige) Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) im Grundbuch absichern (BGHZ 28, 99/103; OLG München - 27. Zivilsenat - MittBayNot 2011, 231; BayObLG NJW-RR 2002, 885; a. A. Reymann DNotZ 2010, 84/104), weil es sich angesichts der Kontinuität des Anspruchsinhalts um einen Daueranspruch des Versprechensempfängers handelt und der einheitliche Anspruch auf mehrere Leistungen an unterschiedliche Leistungsempfänger gerichtet ist.
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02

    Vormerkung bei Ankaufs- und Vorkaufsrecht unter Miteigentümern

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Mehrere Ansprüche sind indessen nur durch mehrere Vormerkungen sicherbar (vgl. BayObLG Rpfleger 2002, 135; BayObLG NJW-RR 2003, 450; Demharter Anh. zu § 44 Rn. 108; Giehl MittbayNot 2002, 158).
  • OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an die Bestimmtheit von Auflassungserklärungen

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Denn folgt man dieser Ansicht, liegt kein behebbares Eintragungshindernis vor, so dass der Antrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und 32; st. Rspr. des Senats, z. B. Beschluss vom 18.10.2011, 34 Wx 341/11).
  • OLG München, 05.08.2010 - 27 Wx 45/10

    Grundbuchverfahren: Sicherung eines Anspruchs auf Bestellung von Dienstbarkeiten

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Eine derartige Verpflichtung gegenüber dem Versprechensempfänger lässt sich nach überwiegender Ansicht durch eine (einzige) Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) im Grundbuch absichern (BGHZ 28, 99/103; OLG München - 27. Zivilsenat - MittBayNot 2011, 231; BayObLG NJW-RR 2002, 885; a. A. Reymann DNotZ 2010, 84/104), weil es sich angesichts der Kontinuität des Anspruchsinhalts um einen Daueranspruch des Versprechensempfängers handelt und der einheitliche Anspruch auf mehrere Leistungen an unterschiedliche Leistungsempfänger gerichtet ist.
  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
    Dass es sich um unterschiedliche Ansprüche handelt, macht auch die Überlegung deutlich, dass derjenige auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für eine bestimmte Person - anders als der Anspruch des Versprechensempfängers gemäß a) - nach der zwingenden (vgl. BayObLGZ 1980, 176/178) Regelung in § 1092 Abs. 1 BGB nicht übertragbar ist.
  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15

    Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

    Die grundsätzliche Unabtretbarkeit des schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ergibt sich aus der Gleichstellung von dinglichem Recht und Bestellungsanspruch in den Ausnahmevorschriften § 1092 Abs. 2 BGB, § 1092 Abs. 3 BGB sowie § 1059e BGB (so OLG München MittBayNot 2012, 466 Rn. 11 nach juris; Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. § 1092 Rn. 2; Staudinger/J. Mayer, BGB, Neubearb. 2008, § 1092 Rn. 4; Erman/Grziwotz BGB 14. Aufl. § 1092 Rn. 4), lässt sich aber auch mit § 399, 1. Alternative BGB begründen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 466 Rn. 11 nach juris; MüKoBGB/Joost, 5. Aufl. § 1092 Rn. 3; Staudinger/J. Mayer, BGB a. a. O.. § 1092 Rn. 4; Erman/Grziwotz BGB a. a. O.. § 1092 Rn. 4; weitere Nachweise bei Reymann DNotZ 2010, 84, 103 Fußnoten 89 - 91).

    Dieser vom Bundesgerichtshof vertretenen Ansicht haben sich Teile der Rechtsprechung und der Literatur angeschlossen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 466 Rn. 11 nach juris; Anwaltskommentar-BGB/Otto a. a. O.. § 1092 Rn. 7; Schöner/Stöber Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rn. 1204; Palandt/Bassenge, a. a. O.. § 1092 Rn. 5; Keller DNotZ 2011, 99, 108; RGRK-BGB/Rothe, 11. Aufl. § 1092 Rn. 1; zurückhaltend Staudinger/J. Mayer BGB, a. a. O.. § 1092 Rn. 4; einschränkend Zeiser Rpfleger 2009, 285, 286: nur wenn der Begünstigte feststeht, so dass der abgetretene Anspruch stets auf die Eintragung des Rechts derselben anderen Person gerichtet ist; ablehnend Ahrens, in Prütting/Wegen/Weinreich BGB 10. Aufl. § 1092 Rn. 2).

    Ferner kann dem Versprechensempfänger ein Anspruch auf wiederholte Bestellung inhaltsgleicher Dienstbarkeiten zugunsten mehrerer Berechtigter - auch aufschiebend bedingt - eingeräumt werden (vgl. BGHZ 28, 99 Rn. 19 nach juris; RGZ 128, 246, 249; OLG München MittBayNot 2011, 231 Rn. 6 nach juris; MittBayNot 2012, 466 Rn. 10 nach juris; OLG Naumburg, Urteil vom 18.12.2001 - 11 U 213/01, ZNER 2002, 224, Rn. 23 nach juris; Staudinger/Mayer BGB a. a. O.

  • OLG München, 23.01.2017 - 34 Wx 434/16

    Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6.4.2016, 34 Wx 399/16 = RNotZ 2016, 388; vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193) kann (1) der - nicht übertragbare - Anspruch des Vertragspartners auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Rechtsnachfolger durch eine einzige Vormerkung gesichert werden.

    Erweist sich der der Beteiligten zu 1 zugunsten Dritter eingeräumte schuldrechtliche Anspruch nach seinem Inhalt gemäß § 399 Alt. 1 BGB als übertragbar (vgl. BGHZ 28, 99/102 f.; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; Palandt/Herrler BGB 76. Aufl. § 1092 Rn. 5 mit Palandt/Grüneberg § 399 Rn. 4; Staudinger/Jagmann BGB § 335 [2015] Rn. 7), so kommt dies im Eintragungsvermerk regelmäßig über eine Bezugnahme auf die Bewilligung zum Ausdruck.

  • OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16

    Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines

    Der gegen den Grundstückseigentümer gerichtete Anspruch des Versprechensempfängers aus einem (echten oder unechten) Vertrag zugunsten Dritter, dem vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestimmten Inhalts zu bestellen, kann durch Vormerkung gesichert werden (Bestätigung der Senatsentscheidungen vom 6.4.2016, 34 Wx 399/15, und vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12).

    Der Grundstückseigentümer kann sich schuldrechtlich gegenüber seinem Vertragspartner in der Form eines (echten oder unechten) Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328, 335 BGB) verpflichten, dem vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten - auch mehreren nacheinander - eine jeweils inhaltsgleiche beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 Abs. 1 BGB zu bestellen (Senat vom 6.4.2016, 34 Wx 399/15 = RNotZ 2016, 388 m. w. N.; vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = MittBayNot 2012, 466).

    Erweist sich der der Beteiligten zu 2 zugunsten Dritter eingeräumte schuldrechtliche Anspruch nach seinem Inhalt gemäß § 399 Alt. 1 BGB als übertragbar (vgl. BGHZ 28, 99/102 f.; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1092 Rn. 5 mit Palandt/Grüneberg § 399 Rn. 4; Staudinger/Jagmann BGB § 335 [2015] Rn. 7), so kommt dies im Eintragungsvermerk über eine Bezugnahme auf die Bewilligung zum Ausdruck.

  • OLG München, 06.04.2016 - 34 Wx 399/15

    Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichen

    Desgleichen kann der Anspruch des Vertragspartners als Versprechensempfänger auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines von ihm zu benennenden Dritten und dessen Rechtsnachfolger durch eine einzige Vormerkung gesichert werden (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12).

    Ein derartiger Dienstbarkeitsbestellungsanspruch des Vertragsgläubigers lässt sich durch eine (einzige) Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) im Grundbuch absichern (BGHZ 28, 99/103; Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = MittBayNot 2012, 466; OLG München - 27. Zivilsenat - MittBayNot 2011, 231; OLG Hamm FGPrax 2012, 192; vgl. auch KG DNotZ 1937, 330/331; Meikel/Morvilius GBO 11. Aufl. Einl B Rn. 19; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 261a mit 261f; Keller ZfIR 2011, 705/708; kritisch Reymann ZIP 2013, 605/610 ff.), weil es sich angesichts der Kontinuität des Anspruchsinhalts um einen einzigen Daueranspruch handelt, der gegen den gleichbleibenden Vertragspartner gerichtet ist und die wiederholte Erbringung der geschuldeten Leistung zum Inhalt hat (Preuß MittBayNot 2011, 231/232; Böttcher a. a. O.).

  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 332/16

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde in grundbuchrechtlicher Rechtsstreitigkeit

    Das Forderungsrecht des Versprechensempfängers (§ 335 BGB), mithin der Bestellungsanspruch zu fremden Gunsten, kann durch Vormerkung gesichert werden (vgl. Senat vom 23.1.2017, 34 Wx 434/16, juris; vom 6.4.2016, 34 Wx 399/15 = RNotZ 2016, 388 m. w. N.; vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193).

    Ist - wie hier - Begünstigter des Bestellungsanspruchs nicht der Versprechensempfänger selbst, sondern ein Dritter, dessen Identität bei Anspruchsbegründung offen ist, und haben der zur Dienstbarkeitsbestellung Verpflichtete (der Grundstückseigentümer) und der Forderungsberechtigte (der Versprechensempfänger) darüber hinaus die Abtretbarkeit des Bestellungsanspruchs ausdrücklich vereinbart, so ist der in der Person des Versprechensempfängers bestehende Anspruch auf Einräumung der Dienstbarkeit übertragbar (Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12 = FGPrax 2012, 193; OLG Nürnberg Rpfleger 2016, 472; OLG Naumburg vom 18.12.2001, 11 U 213/01, juris Rn. 23; Schöner/Stöber Rn. 1204 und 261f; Keller ZfIR 2011, 705/709; Kappler ZfIR 2012, 264/271; Klühs RNotZ 2012, 28/29; Reymann ZIP 2013, 605/610; a. A. Zeiser Rpfleger 2009, 285/286).

  • OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13

    Grundbuchverfahren: Vormerkungseintragung bei einem Versprechensempfänger ohne

    Der durch Grundbuchvormerkung absicherbare Versprechensempfänger muss nicht zwangsläufig mit derjenigen Person identisch sein, die den späteren Rechtsinhaber benennt (hier: der vom Versprechensempfänger benannte Dritte benennt seinerseits eine Bank als Berechtigte einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zum Betrieb einer Photovoltaikanlage; Ergänzung zu Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12, BeckRS 2012, 14114).

    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 18.4.2012 (34 Wx 35/12 = ZfIR 2012, 601) im Grundsatz dieser Sichtweise angeschlossen.

  • OLG Hamm, 12.03.2014 - 15 W 354/13

    Sicherung von Ansprüchen auf Übertragung des Eigentums und auf Begründung eines

    Dies gilt auch dann, wenn es um die Frage geht, wie viele Vormerkungen zur Sicherung der Rechte aus einem Vertrag erforderlich sind (OLG München FGPrax 2012, 193).
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