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   OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17   

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https://dejure.org/2018,12513
OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17 (https://dejure.org/2018,12513)
OLG München, Entscheidung vom 18.04.2018 - 7 U 3130/17 (https://dejure.org/2018,12513)
OLG München, Entscheidung vom 18. April 2018 - 7 U 3130/17 (https://dejure.org/2018,12513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GmbHG § 43 Abs. 2, § 47 Abs. 4; BGB § 181, § 242, § 254 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 286, § 288, § 548
    Unzulässiges Berufen auf Abgeltungsklausel in Aufhebungsvereinbarung bei Geschäftsführerhaftung wegen Überschreiten der internen Vertretungsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Abschlusses eines Mietvertrages unter Überschreitung seiner Befugnisse im Innenverhältnis; Zulässigkeit der Berufung auf eine Abgeltungsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung bei arglistig verschwiegenen Schäden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Abschlusses eines Mietvertrages unter Überschreitung seiner Befugnisse im Innenverhältnis

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers trotz Abgeltungsklausel im Aufhebungsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet man trotz Abgeltungsklausel?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 124/90

    Kostenverteilung des Austauschs kontaminierten Erdreichs zwischen Pächter und

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Berufung des Schuldners eines Schadensersatzanspruches auf eine Abgeltungsklausel dann treuwidrig ist, wenn die Äquivalenz der beiderseitigen Leistungen erheblich gestört ist und das für eine Seite eine unbillige Härte bedeutet (Urteil vom 29.1.1992 - XII ZR 124/90; Urteil vom 16.9.2008 - VI ZR 296/07).

    Die Bezugsentscheidungen betrafen unerkannte existenzgefährdende Altlasten auf einem Pachtgrundstück (XII ZR 124/90) bzw. massivste unvorhergesehene Spätfolgen einer Körperverletzung (VI ZR 296/07).

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 296/07

    Rechtsfolgen der Zugrundelegung einer unrichtigen Verletztenrente in einer

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Berufung des Schuldners eines Schadensersatzanspruches auf eine Abgeltungsklausel dann treuwidrig ist, wenn die Äquivalenz der beiderseitigen Leistungen erheblich gestört ist und das für eine Seite eine unbillige Härte bedeutet (Urteil vom 29.1.1992 - XII ZR 124/90; Urteil vom 16.9.2008 - VI ZR 296/07).

    Die Bezugsentscheidungen betrafen unerkannte existenzgefährdende Altlasten auf einem Pachtgrundstück (XII ZR 124/90) bzw. massivste unvorhergesehene Spätfolgen einer Körperverletzung (VI ZR 296/07).

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02

    Haftung des Notars im Rahmen der Beurkundung eines Kaufvertrags über ein mit

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn der Geschädigte einen Vertrag schließt, der eine angemessene Reaktion auf die durch den Schädiger geschaffene pflichtwidrige Situation darstellt (BGH, Urteil vom 9.1.2003 - III ZR 46/02, Rz. 18).
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2001 - 16 Sa 610/01

    Ausgleichsklausel; unzulässige Rechtsausübung; Rechtsmissbrauch; Treu und Glauben

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Dem Dienstnehmer ist die Berufung auf eine Abgeltungsklausel nach Treu und Glauben aber auch im Hinblick auf einen arglistig verschwiegenen, dem Dienstherrn durch ungetreues Verhalten entstandenen Schaden verwehrt (vgl. BAG, Urteil vom 17.2.1961 - 1 AZR 436/59, Leitsatz und Rz. 19; Urteil vom 9.3.1972 - 1 AZR 165/71, Rz. 23; LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.8.2001 - 16 Sa 610/01, Rz. 39).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Arglist bedeutet in diesem Zusammenhang Vorsatz, wobei bedingter Vorsatz genügt (BGH, Urteil vom 13.6.2007 - VIII ZR 236/06, Rz. 29).
  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 165/71

    Prozeßverzögerung - Hinauszögerung der Entscheidung - Vorsätzliche positive

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Dem Dienstnehmer ist die Berufung auf eine Abgeltungsklausel nach Treu und Glauben aber auch im Hinblick auf einen arglistig verschwiegenen, dem Dienstherrn durch ungetreues Verhalten entstandenen Schaden verwehrt (vgl. BAG, Urteil vom 17.2.1961 - 1 AZR 436/59, Leitsatz und Rz. 19; Urteil vom 9.3.1972 - 1 AZR 165/71, Rz. 23; LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.8.2001 - 16 Sa 610/01, Rz. 39).
  • BAG, 17.02.1961 - 1 AZR 436/59

    Schaden - Vorsatz - Veruntreuung von Geldern - Aufhebungsvertrag -

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Dem Dienstnehmer ist die Berufung auf eine Abgeltungsklausel nach Treu und Glauben aber auch im Hinblick auf einen arglistig verschwiegenen, dem Dienstherrn durch ungetreues Verhalten entstandenen Schaden verwehrt (vgl. BAG, Urteil vom 17.2.1961 - 1 AZR 436/59, Leitsatz und Rz. 19; Urteil vom 9.3.1972 - 1 AZR 165/71, Rz. 23; LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.8.2001 - 16 Sa 610/01, Rz. 39).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Auf einen Rechtsirrtum, der den Vorsatz insoweit ausschließen würde (BGH, Urteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, Rz. 43), kann sich der Beklagte nicht berufen.
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Dies bedeutet bei der Täuschung durch Unterlassen, dass der Täuschende die Umstände kennt, aus denen sich die Aufklärungspflicht ergibt (BGH, Urteil vom 11.8.2010 - XII ZR 192/08, Rz. 34).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische

    Auszug aus OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
    Das Unterlassen schadensmindernder Maßnahmen führt nämlich nur dann zu einem Verstoß gegen § 254 Abs. 2 BGB, wenn diese Maßnahmen dem Geschädigten zumutbar sind (BGH, Urteil vom 17.3.2011, a.aO.; Urteil vom 10.2.2015 - VI ZR 8/14, Rz. 15).
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