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   OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06   

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https://dejure.org/2006,20393
OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06 (https://dejure.org/2006,20393)
OLG München, Entscheidung vom 18.05.2006 - 6 St 1/06 (https://dejure.org/2006,20393)
OLG München, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 6 St 1/06 (https://dejure.org/2006,20393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatbestandliche Voraussetzungen der Zuwiderhandlung gegen ein Vereinigungsverbot; Weiterführung der verbotenen Vereinigung des Kalifatsstaates nach einer Verbotsverfügung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06
    Die Anklage wird insofern daher ihrer Umgrenzungsfunktion (hierzu KK/Tolksdorf aaO § 200 Rn. 30 ff.) nicht gerecht, die es erfordert, dass die Verfahrensbeteiligten, namentlich der Angeklagte zum Zwecke seiner Verteidigung, der Anklageschrift zweifelsfrei entnehmen können, auf welche tatsächlichen Vorgänge sich die Hauptverhandlung und die Urteilsfindung gemäß §§ 155, 264 StPO beziehen soll (vgl. BGHSt 46, 130/134).

    Dabei hat der Senat - wie auch im Übrigen - bedacht, dass zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zwar auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zurückgegriffen werden kann, dass es dem zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gericht, auch dem nach Beschwerdegrundsätzen entscheidenden Senat, jedoch schon wegen der Funktion der Anklage im Strafverfahren verwehrt ist, eine nach § 200 Abs. 1 S. 1 StPO gebotene Konkretisierung des Tatvorwurfs - bezogen auf die prozessuale Tat - durch den Rückgriff auf den sonstigen Akteninhalt selbst vorzunehmen (BGHSt 46, 130/134).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Danach schließt die Beschränkung der Strafbarkeit auf im Inland ausgeübte Tätigkeiten als strafbarkeitsbegründend alles das aus, was der Täter von außen - das heißt, vom Ausland her - bewirkt (KG, Urteil vom 16. März 1999 a.a.O. S. 3501; Laufhütte/Kuschel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 91 Rn. 2 f.; Steinmetz, a.a.O. § 91 Rn. 3; wohl auch: OLG München, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 6 St 001/06 u.a. - juris Rn 25 f., 28).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Danach schließt die Beschränkung der Strafbarkeit auf im Inland ausgeübte Tätigkeiten als strafbarkeitsbegründend alles das aus, was der Täter von außen - das heißt, vom Ausland her - bewirkt (KG, Urteil vom 16. März 1999 a.a.O. S. 3501; Laufhütte/ Kuschel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 91 Rn. 2 f.; Steinmetz, a.a.O. § 91 Rn. 3; wohl auch: OLG München, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 6 St 001/06 u.a. - juris Rn 25 f., 28).
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