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   OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10   

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OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10 (https://dejure.org/2011,17080)
OLG München, Entscheidung vom 18.05.2011 - 7 U 4937/10 (https://dejure.org/2011,17080)
OLG München, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 7 U 4937/10 (https://dejure.org/2011,17080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versteckter Einigungsmangel

  • Wolters Kluwer

    Bitte um Angebot von Polycarbonatscheiben zum Bau von Prüfstraßen in Reinraumfertigung und mit "Angebot freibleibend" überschriebene Antwort vom selben Tag stellt einen versteckten Einigungsmangel dar; Bitte um Angebot von Polycarbonatscheiben zum Bau von Prüfstraßen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bitte um Angebot von Polycarbonatscheiben zum Bau von Prüfstraßen in Reinraumfertigung und mit "Angebot freibleibend" überschriebene Antwort vom selben Tag stellt einen versteckten Einigungsmangel dar; Bitte um Angebot von Polycarbonatscheiben zum Bau von Prüfstraßen in ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versteckter Einigungsmangel bei Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines versteckten Einigungsmangels bei Vertragsschluss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Dies gehört bei natürlicher Betrachtungsweise nicht mehr zu dem mit der Klage zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex (ebenso BGH NJW 2001, 1210, 1211; zustimmend Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, Einleitung Rdnr. 74).

    Das Verhältnis von vertraglichen und vorvertraglichen Schadensersatzansprüchen wurde vom Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 15.01.2001 (veröffentlich in: NJW 2001, 1210) entschieden.

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Der Senat verneint dies, weil sich das ansonsten entscheidungsreife Verfahren verzögern würde (vgl. BGH WM 1976, 1278, 1280).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie hier Angebot und Annahme auf Abschluss eines Kaufvertrags, sind nach §§ 133, 157, 242 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH NJW 1988, 2878, 2879; 1990, 3206; 1992, 1446/1447; 2008, 2702, 2704; 2010, 2422, 2425).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie hier Angebot und Annahme auf Abschluss eines Kaufvertrags, sind nach §§ 133, 157, 242 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH NJW 1988, 2878, 2879; 1990, 3206; 1992, 1446/1447; 2008, 2702, 2704; 2010, 2422, 2425).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie hier Angebot und Annahme auf Abschluss eines Kaufvertrags, sind nach §§ 133, 157, 242 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH NJW 1988, 2878, 2879; 1990, 3206; 1992, 1446/1447; 2008, 2702, 2704; 2010, 2422, 2425).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa in: BGH NJW 1992, 1172, 1173; 2001, 157, 158; 2003, 2317, 2318; GRUR 2006, 960, 962) bestimmt sich der zivilprozessuale Streitgegenstand nach dem Antrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet.
  • OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97

    Zahlung einer Kaufpreisforderung; Unwirksamkeit eines Kaufvertrages wegen eines

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Damit liegt ein versteckter Einigungsmangel vor (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1747/1748, dort: "Original IBM Druckkassetten" vs. "Druckkassetten: IBM-DRucker"; ebenso Ellenberger, in: Palandt, BGB, a.a.O., § 155 Rdnr. 4).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen, wie hier Angebot und Annahme auf Abschluss eines Kaufvertrags, sind nach §§ 133, 157, 242 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGH NJW 1988, 2878, 2879; 1990, 3206; 1992, 1446/1447; 2008, 2702, 2704; 2010, 2422, 2425).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Hierzu sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (vgl. BGH NJW 1999, 3126, 3127; 2000, 1958; 2004, 1252, 1253; 2007, 2560, 2561; MDR 2008, 500, 501).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa in: BGH NJW 1992, 1172, 1173; 2001, 157, 158; 2003, 2317, 2318; GRUR 2006, 960, 962) bestimmt sich der zivilprozessuale Streitgegenstand nach dem Antrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet.
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

  • OLG Düsseldorf, 02.05.1991 - 10 U 191/90

    Bitte um Reservierung eines Hotelzimmers als Angebot zum Abschluss eines

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 135/93

    Rechtsnatur eines freibleibenden Angebots; Voraussetzungen der Annahme durch

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

  • BGH, 20.03.2000 - II ZR 250/99

    Klageänderung bei Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung,

    Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, ist der Vertrag nach § 155 BGB grundsätzlich nicht geschlossen, es sei denn, der Vertrag wäre auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden (OLG München, Urt. v. 18.05.2011 - 7 U 4937/10 -, Rn. 28, juris; LG Mannheim, Urt. v. 18.12.2015 - 1 S 83/15 -, Rn. 9, juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 155 Rn. 5).
  • LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15

    Versteckter Einigungsmangel beim Kauf einer Einbauküche: Fronten ohne Griffe

    Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, ist nach § 155 BGB ein Vertrag nicht geschlossen, es sei denn, der Vertrag wäre auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden (OLG München, Urteil vom 18. Mai 2011 - 7 U 4937/10 -, Rn. 28, juris, m. w. N.).
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