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   OLG München, 18.05.2015 - 21 U 3850/14   

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https://dejure.org/2015,50228
OLG München, 18.05.2015 - 21 U 3850/14 (https://dejure.org/2015,50228)
OLG München, Entscheidung vom 18.05.2015 - 21 U 3850/14 (https://dejure.org/2015,50228)
OLG München, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 21 U 3850/14 (https://dejure.org/2015,50228)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Auszug aus OLG München, 18.05.2015 - 21 U 3850/14
    Ihre Auslegung muss sich daher grundsätzlich eng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnen (BGH, Urteil vom 6.7.1993, Az. VI ZR 306/92, Rz. 18 bei juris m. w. N.).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZB 33/08

    Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines Filmfonds kann

    Auszug aus OLG München, 18.05.2015 - 21 U 3850/14
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gebietet es jedenfalls in Fällen einer Aussetzung durch die erste Instanz, dass die Parteien gegen die Aussetzung des Verfahrens vorgehen können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009, NJW 2009, 2539, ausdrücklich zitiert in BT-Drucks. 17/8799 S. 21).
  • BGH, 02.12.2014 - XI ZB 17/13

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens während eines

    Auszug aus OLG München, 18.05.2015 - 21 U 3850/14
    Nach neuem Recht können auch Klagen wegen Beratungspflichtverletzungen Gegenstand eines Musterverfahrens sein, wenn sie - wie hier - auf die Verwendung eines fehlerhaften Prospektes gestützt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG n. F.; BGH, Beschluss vom 2.12.2014, Gz. XI ZB 17/13, Rz. 10 bei juris).
  • KG, 02.10.2014 - 22 Kap 2/14

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Anfechtbarkeit von Beschlüssen über die

    Auszug aus OLG München, 18.05.2015 - 21 U 3850/14
    Soweit sich die Beklagtenvertreter kritisch mit dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 16.02.2015, und insbesondere mit den darin genannten im Klageregister bekanntgemachten Musteranträgen der Landgerichte Berlin und Bielefeld auseinandersetzen, kann dahinstehen, ob Beschlüsse über die Bekanntmachung des Musterverfahrensantrages nach § 3 Abs. 2 Satz 1 KapMuG insgesamt unanfechtbar sind, weshalb eine sofortige Beschwerde auch nicht auf den fehlenden Anwendungsbereich des KapMuG gestützt werden kann (so der Beschluss des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 2. Oktober 2014, Gz. 22 Kap 2/14, ZIP 2015, 342) oder nicht (so die hiervon abweichenden Entscheidungen des 24. Zivilsenats des Kammergerichts in Anlagenkonvolut BB 10).
  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 100/13

    Schadensersatzprozess gegen den Emittenten von Inhaberschuldverschreibungen:

    Auszug aus OLG München, 18.05.2015 - 21 U 3850/14
    Der Senat ist dabei Prozessgericht i. S. v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG, denn anders als bei einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, bei dem eine Aussetzung nicht geboten wäre (vgl. BGH NJW 2014, 3362) gilt § 8 KapMuG auch bei Berufungsverfahren vordem Oberlandesgericht.
  • OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18

    Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Das Oberlandesgericht München führte in einem Beschluss vom 18. Mai 2015, 21 U 3850/14, aus, es genüge, in einem Schlichtungsantrag (Güteantrag) die Kläger, den Fonds, an dem sie sich beteiligt haben, die Beteiligungsnummer und die Höhe der geleisteten Einlagen anzugeben.
  • BGH, 24.03.2016 - III ZB 75/15

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung: Verjährungshemmende Wirkung eines Güteantrags

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. Mai 2015 - 21 U 3850/14 - aufgehoben.
  • OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18

    Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten

    Das Oberlandesgericht München führte in einem Beschluss vom 18. Mai 2015, 21 U 3850/14, aus, es genüge, in einem Schlichtungsantrag (Güteantrag) die Kläger, den Fonds, an dem sie sich beteiligt haben, die Beteiligungsnummer und die Höhe der geleisteten Einlagen anzugeben.
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