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   OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3036/16   

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https://dejure.org/2017,73713
OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3036/16 (https://dejure.org/2017,73713)
OLG München, Entscheidung vom 18.05.2017 - 6 U 3036/16 (https://dejure.org/2017,73713)
OLG München, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 6 U 3036/16 (https://dejure.org/2017,73713)
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  • OLG München, 16.06.2005 - 6 U 5352/03
    Auszug aus OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3036/16
    Die Konzentration seiner Arbeit auf sein Spezialgebiet bringt es mit sich, dass sein Interesse, sein Wissen und seine Erfahrung in Dingen, die nicht durch die Besonderheiten der maschinellen Bearbeitung von Fahrbahnen gekennzeichnet sind, nicht ausgeprägt sind (BGH, GRUR 2009, 653 Tz. 15 - Straßenbaumaschine; Senat, Urt. v. 10.03.2011, 6 U 5352/03, S. 27; Senat, Urt. v. 29.01.2015 - 6 U 3823/14, S. 25).

    Unter Nullseite ist dabei die rechte Maschinenseite in Arbeits-Fahrtrichtung zu verstehen (vgl. Senat, Urt. v. 10.03.2011 - 6 U 5352/03, S. 27/28).

    Angesichts des Umstands, dass die Rechtsbeständigkeit des Klagepatents nicht in Streit steht, der Senat bereits mit Urteilen vom 10.03.2011 (Az. 6 U 5352/03) und vom 29.01.2015 (Az. 6 U 3823/14) zur Auslegung des Klagepatents in der (gegenüber der hier verfahrensgegenständlichen weitergehenden) ursprünglichen Fassung Stellung genommen hat, die Beklagte detaillierte Angaben zur Arbeitsweise der angegriffenen Ausführungsform gemacht hat, es insoweit daher keiner vertieften Nachforschungen mehr bedurfte, erachtet der Senat eine Rahmengebühr in Höhe einer 2, 0-fachen Gebühr (insgesamt daher in Höhe von EUR 30.426,- zzgl. 20,- EUR Auslagenpauschale nach VV 7002) für der Schwierigkeit der Angelegenheit auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles für die Parteien für angemessen.

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3036/16
    3a bis 3c) offenbart, ohne den Schutzbereich des Anspruchs 1 des Klagepatents hierauf allerdings zu beschränken (vgl. BGH GRUR 2016, 1031 Tz. 15 - Wärmetauscher; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl 2017, S. 20).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3036/16
    Bei der Beurteilung der Frage, wie der Begriff "über" in diesem Zusammenhang zu verstehen ist, wird der Fachmann zunächst berücksichtigen, dass es sich beim Klagepatent nicht um ein Verfahrenspatent handelt, sondern eine mit den Merkmalen der erfindungsgemäßen Lehre ausgestattete Vorrichtung von dessen Schutzbereich umfasst ist (vgl. BGH GRUR 2006, 399 Tz. 21 - Rangierkatze).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3036/16
    Die Konzentration seiner Arbeit auf sein Spezialgebiet bringt es mit sich, dass sein Interesse, sein Wissen und seine Erfahrung in Dingen, die nicht durch die Besonderheiten der maschinellen Bearbeitung von Fahrbahnen gekennzeichnet sind, nicht ausgeprägt sind (BGH, GRUR 2009, 653 Tz. 15 - Straßenbaumaschine; Senat, Urt. v. 10.03.2011, 6 U 5352/03, S. 27; Senat, Urt. v. 29.01.2015 - 6 U 3823/14, S. 25).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3036/16
    Die in diesem Sinne gebotene Auslegung des Patentanspruchs hat unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2011, 313 Tz. 15 - Crimpwerkzeug IV; BGH GRUR 2011, 701 Tz. 23 - Okklusionsvorrichtung, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3036/16
    Die in diesem Sinne gebotene Auslegung des Patentanspruchs hat unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2011, 313 Tz. 15 - Crimpwerkzeug IV; BGH GRUR 2011, 701 Tz. 23 - Okklusionsvorrichtung, jeweils m.w.N.).
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