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   OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21 n.rk.   

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https://dejure.org/2021,13779
OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21 n.rk. (https://dejure.org/2021,13779)
OLG München, Entscheidung vom 18.05.2021 - 7 W 718/21 n.rk. (https://dejure.org/2021,13779)
OLG München, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 7 W 718/21 n.rk. (https://dejure.org/2021,13779)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GmbHG § 16 Abs. 1; GeschGehG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1; BRAO § 43 Abs. 4; BGB § 626 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters im Zusammenhang mit der Einziehung seines Gesellschaftsanteils

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausschluss- oder Einziehungsbeschluss, Aussetzung der Einstellung einer neuen Gesellschafterliste, Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Aufnahme in das Handelsregister, Einstufiges Ausschlussverfahren, einstweilige Verfügung, Einstweilige Verfügung gegen die ...

  • rewis.io

    Beschwerde, Gesellschafterversammlung, Eintragung, Gesellschafter, Gesellschaft, Wirksamkeit, Gesellschafterliste, Beteiligung, Pflichtverletzung, Abfindung, Einziehung, Versicherung, Stammkapital, Handelsregister, wichtiger Grund, sofortige Beschwerde, eidesstattlichen ...

  • Betriebs-Berater

    Einstweilige Verfügung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters im Zusammenhang mit der Einziehung seines Gesellschaftsanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einziehung der Geschäftsanteile des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH wegen Herunterladens von Daten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einziehung seines Geschäftsanteils: einstweiliger Rechtsschutz zum Erhalt der Gesellschafterstellung bis zur Entscheidung in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz für Gesellschafter nach Einziehung seines Geschäftsanteils auf Einreichung einer die vorherige Beteiligung abbildenden Gesellschafterliste

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eilrechtsschutz gegen Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste bei StartUps

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Chancen und Risiken einstweiliger Verfügungen im Gesellschafterstreit - Schneller Schutz vor Einziehung von Anteilen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügungen als Mittel gegen rechtswidrige Gesellschafterausschlüsse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einreichung einer Gesellschafterliste

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einreichung einer Gesellschafterliste

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Eilrechtsschutz gegen Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste bei Startups

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Start-up-Gründer erstreitet einstweilige Verfügung gegen seinen Gesellschafterausschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1266
  • MMR 2022, 227
  • DB 2021, 2278
  • NZG 2021, 1121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Ein strengerer Maßstab würde einstweiligen Rechtsschutz nicht nur weitgehend leerlaufen lassen; er steht auch nicht im Einklang mit der zwischenzeitlich ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung: Wegen der positiven wie negativen Legitimationswirkung der Gesellschafterliste aus § 16 Abs. 1 GmbHG muss, wie der BGH in seinem Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, juris-Rn. 39 ausführt, "dem von einer möglicherweise [Hervorhebung durch den Senat] fehlerhaften Einziehung seines Geschäftsanteils betroffenen Gesellschafter [...] daher ein effektives Mittel zur Verfügung gestellt werden, seine Entrechtung in der Gesellschaft während der Dauer des Rechtsstreits über die Einziehung zu verhindern bzw. seine streitige materiell-rechtliche Gesellschafterstellung bis zur Klärung der Wirksamkeit der Einziehung zu sichern.

    a) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, welche genauen Anforderungen an den Verfügungsgrund im Falle einer ausweislich der Satzung vorläufig wirksamen Einziehung zu stellen sind, insbesondere ob und inwieweit sich ein Verfügungsgrund bereits aus der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste und dem vorläufigen Ausschluss von der Teilnahme an den Gesellschafterrechten herleiten lässt (vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, juris-Rn. 39; Senat, Urteil vom 02.12.2020 - 7 U 4305, juris-Rn. 40; großzügig: Altmeppen in Altmeppen, GmbHG, 10. Aufl., § 40 Rn. 30 f.; für Annahme eines Verfügungsgrundes unter dem Vorbehalt des Einzelfalls: Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 34 Rn. 99 ff.; Bayer in Lutter/Hommelhoff, aaO, § 40 Rn. 101; strenger für Minderheitsgesellschafter: Lieder/Becker, NZG 2019, 505, 512).

    Im Übrigen ist nicht einzusehen, einen Anspruch auf Korrektur der bereits eingereichten Gesellschafterliste zu versagen, wenn der BGH in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, juris-Rn. 39 den komplementären Anspruch auf einstweilige Untersagung der Eintragung der geänderten Gesellschafterliste anerkennt.

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Im Ausgangspunkt ist anzuerkennen, dass die Initiierung von Rechtsstreitigkeiten - nichts anderes gilt für das Stimmverhalten in Versammlungen - mit dem Ziel, die verklagte Gesellschaft in grob eigennütziger Weise auch unterhalb der Schwelle zu Nötigung oder Erpressung zu einer Leistung zu veranlassen, auf die die Antragstellerin keinen Anspruch hat und billigerweise auch nicht erheben kann, rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.1989 - II ZR 206/88, juris-Rn 30 - zum Rechtsmissbrauch bei Anfechtungen von Hauptversammlungsbeschlüssen) und das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern erschüttern kann.
  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 46/94

    Einziehung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Wenn nicht unerhebliche Zeit zwischen Anlass und Geltendmachung liegt, verliert ein angeführter wichtiger Grund allerdings an Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1995 - II ZR 46/94, juris-Rn. 18).
  • OLG Dresden, 17.08.1998 - 2 U 596/98

    Wichtiger Grund für die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Im Ausgangspunkt zutreffend ist zwar insoweit, dass ein Fehlverhalten als Geschäftsführer auch eine Einziehung des Geschäftsanteils rechtfertigen kann (vgl. OLG Dresden, NZG 1999, 29, juris-Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 25/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einziehung von Mitgliedschaftsrechten;

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Anders als das Landgericht unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 11169 (ebenso KG, GmbHR 2016, 416, 417) meint, kann nicht verlangt werden, dass die Rechtslage eindeutig und die Berechtigung des Anspruchs der Antragstellerin mit Sicherheit feststehen müsse (wie hier OLG Jena, NJW-RR 2017, 233: "hohe Wahrscheinlichkeit").
  • OLG München, 12.11.1997 - 7 U 2929/97

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    (1) Der Senat kann offenlassen, ob angesichts des konkret inmitten stehenden Ablaufs (Einberufung von zwei Gesellschafterversammlungen zwecks Einziehung im September; Absage derselben; Gesellschafterbeschluss nur über die Anwendung der B. Leaver-Klausel ohne Hinweis oder Vorbehalt der Einziehung; Vollzug der B. Leaver-Klausel; Einziehung erst hiernach) sogar eine Verwirkung des Einziehungsrechts in Betracht kommt (vgl. OLG München, GmbHR 1998, 332, 334).
  • OLG Jena, 24.08.2016 - 2 U 168/16

    Aussetzung der Ausschließung des Verfügungsklägers als Gesellschafter im Wege

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Anders als das Landgericht unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 11169 (ebenso KG, GmbHR 2016, 416, 417) meint, kann nicht verlangt werden, dass die Rechtslage eindeutig und die Berechtigung des Anspruchs der Antragstellerin mit Sicherheit feststehen müsse (wie hier OLG Jena, NJW-RR 2017, 233: "hohe Wahrscheinlichkeit").
  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 215/86

    Ausschluß eines Gesellschafters aus wichtigem Grund - Umständen, die den Verbleib

    Auszug aus OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21
    Dabei können die gegen einen Gesellschafter erhobenen Vorwürfe diese Voraussetzungen nicht nur jeweils für sich allein, sondern auch in ihrer Gesamtheit erfüllen (BGH, Urteil vom 09. März 1987 - II ZR 215/86, juris-Rn. 12 mwN).
  • OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22

    Wegfall des Verfügungsgrunds bei zögerlichem Verhalten des Antragstellers

    Vielmehr müsse es - wie der Senat mit Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 02.07.2019 - II ZR 406/17) bereits entschieden habe - die Möglichkeit einer Korrektur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geben.

    Zwar bejaht der Senat in Fällen, in denen die Satzung der Gesellschaft eine Einziehung von Geschäftsanteilen vorsieht (zur Ausschließung ohne Satzungsgrundlage vgl. Senat, Urteil vom 02.12.2020 - 7 U 4305/20) und die Gesellschafterversammlung einen solchen Beschluss fasst, grundsätzlich insoweit ein Verfügungsgrund, als der von der Einziehung betroffene Gesellschafter bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seine Weiterbehandlung als Gesellschafter erreichen will (vgl. Senat, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rdnr. 56).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 5 W 18/22

    Widerlegung der Dringlichkeit in gesellschaftsrechtlichem Eilverfahren

    Auf die weitergehenden Fragen, ob das dem Antrag zu 2. zugrundeliegende Begehren im einstweiligen Verfügungsverfahren überhaupt verlangt werden kann (dagegen: KG, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, Rn. 16 - Juris; a.A.: OLG München, Beschluss vom 18.5.2021, 7 W 718/21, Rn. 58, 59 - Juris) bzw., ob insoweit auch vor dem Hintergrund der Satzungsregelung, wonach der Einziehungsbeschluss mit Bekanntgabe sofort wirksam sein soll, eine Leistungsverfügung begehrt würde, die hinsichtlich des Verfügungsgrundes noch höhere Anforderungen stellen könnte (vgl. OLG Jena, Urteil vom 24.8.2016, 2 U 168/16, NZG 2017, 136, 137), kommt es daher im vorliegenden Fall nicht an.
  • OLG Brandenburg, 16.08.2023 - 7 W 89/23
    Obergerichtliche Rechtsprechung, von der der Senat mit seiner Entscheidung abweicht, ist nicht ersichtlich (vgl. vielmehr KG, Beschluss vom 29.11.2021 - 22 W 58/21, GmbHR 2022, 696; OLG München, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, DB 2021, 2278, Ziff. 3. aE).
  • KG, 17.05.2023 - 23 U 14/23

    Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz: Erledigendes Ereignis durch Einreichung

    Hält man mit dem BGH eine vorbeugende Unterlassungsklage im einstweiligen Rechtsschutz für zulässig, so spricht dies ebenso für die einstweilige Durchsetzung des Beseitigungsanspruches (ebenso OLG München, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21, Rn. 18, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 7 W 56/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die zum Handelsregister eingereichte

    Schließlich kann dahinstehen, ob eine vorläufige (Rück-)Berichtigung einer Gesellschafterliste im Wege einer einstweiligen Verfügung verlangt werden könnte (abl. KG, GmbHR 2016, 416; zust. OLG München, Beschluss vom 18.05.2021 - 7 W 718/21), da eine entsprechende einstweilige Verfügung ebenso wenig zugunsten des Beschwerdeführers ergangen ist.
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