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   OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11 (3)   

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https://dejure.org/2012,16544
OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11 (3) (https://dejure.org/2012,16544)
OLG München, Entscheidung vom 18.06.2012 - 34 Sch 32/11 (3) (https://dejure.org/2012,16544)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 34 Sch 32/11 (3) (https://dejure.org/2012,16544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Das Oberlandesgericht ist auch auch für Entscheidungen nach §§ 887 f. ZPO zuständig, wenn die Grundlage für die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Schiedsspruch bildet, den dieses Gericht gemäß seiner Zuständigkeit für vollstreckbar erklärt hat.2. Einen der ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    OLG auch für Zwangsgeld zuständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2012, 342
  • SchiedsVZ 2012, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06

    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines

    Auszug aus OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
    Zwar lässt der Bundesgerichtshof auch auf der Grundlage des neuen Schiedsverfahrensrechts im Verfahren der Vollstreckbarerklärung vor dem Oberlandesgericht den Erfüllungseinwand zu, so dass der Schuldner nicht auf das selbständige Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage zu verweisen ist (BGH WM 2010, 2236; siehe schon BGH WM 2008, 515/517 bei Rn. 19), für das ebenso das Oberlandesgericht zuständig wäre (BGH aaO. S. 2238).

    Einwendungen, die nach Vollstreckbarerklärung entstanden sind, können mit der Vollsteckungsabwehrklage durchgesetzt werden (vgl. BGH WM 2008, 515/519).

  • OLG München, 08.12.2011 - 34 Sch 25/08
    Auszug aus OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
    15 1. Das Oberlandesgericht München ist zuständig auch für Entscheidungen nach §§ 887 f. ZPO, wenn Grundlage für die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Schiedsspruch bildet, den dieses Gericht gemäß seiner Zuständigkeit nach § 1062 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5 ZPO i.V.m. § 8 GZVJu vom 16.11.2004 (GVBl S. 471) für vollstreckbar erklärt hat (vgl. Senat vom 8.12.2011, 34 Sch 025/08; Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 887 Rn. 6).

    Denn in diesem Punkt ist der Schiedsspruch nicht ausreichend bestimmt (siehe auch Senat vom 8.12.2011, 34 Sch 025/08).

  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85

    Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage

    Auszug aus OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
    Jedoch gilt "selbstverständlich" anderes (BGH aaO. S. 2238 bei Rn. 10 a. E.), wenn der geltend gemachte Einwand seinerseits der Schiedsabrede unterliegt; dann ist das Schiedsgericht und nicht das Oberlandesgericht zur Entscheidung berufen (vgl. bereits BGHZ 99, 143/146).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Erfüllungseinwand des Schuldners nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO), sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen (BGHZ 161, 67; Zöller/Stöber § 887 Rn. 7).
  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Auszug aus OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
    Zwar lässt der Bundesgerichtshof auch auf der Grundlage des neuen Schiedsverfahrensrechts im Verfahren der Vollstreckbarerklärung vor dem Oberlandesgericht den Erfüllungseinwand zu, so dass der Schuldner nicht auf das selbständige Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage zu verweisen ist (BGH WM 2010, 2236; siehe schon BGH WM 2008, 515/517 bei Rn. 19), für das ebenso das Oberlandesgericht zuständig wäre (BGH aaO. S. 2238).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2010 - 13 Sch 1/10

    Zwangsgeldverhängung bei für vollstreckbar erklärtem Schiedsspruch: Zulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 10.12.2010, 13 Sch 1/10, zitiert nach juris) weist keinen Weg auf, wie der Antragsteller zu einer positiven Entscheidung des Schiedsgerichts gelangen kann.
  • OLG Hamm, 07.06.2010 - 7 W 13/10

    Vollstreckung einer Auskunftspflicht; Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes

    Auszug aus OLG München, 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
    Insoweit gelten streitwertunabhängige Festgebühren (KV 2111; siehe OLG Hamm vom 7.6.2010, I-7 W 13/10, bei juris).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Beschwer des Antragstellers als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Greift danach eine Schiedsbindung ein, muss zur Geltendmachung der materiell-rechtlichen Einwendung eine Vollstreckungsabwehrklage vor dem Schiedsgericht erhoben werden (vgl. BGH, SchiedsVZ 2010, 330 [juris Rn. 10]; SchiedsVZ 2014, 31 [juris Rn. 10]; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2021 - I ZB 71/20, juris Rn. 14; OLG München, SchiedsVZ 2012, 342 [juris Rn. 20 und 23 f.]; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1060 Rn. 47; teilweise kritisch Voit in Musielak/Voit aaO § 1029 Rn. 23 und § 1060 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2013 - 26 Sch 4/12
    Das Oberlandesgericht ist als Prozessgericht des ersten Rechtszuges anzusehen, wenn Grundlage für die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Schiedsspruch ist, den dieses Gericht im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO für vollstreckbar erklärt hat (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 18.06.2012, SchiedsVZ 2012, 342 m.w.N.).
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