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   OLG München, 18.06.2015 - 32 W 792/15   

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https://dejure.org/2015,17236
OLG München, 18.06.2015 - 32 W 792/15 (https://dejure.org/2015,17236)
OLG München, Entscheidung vom 18.06.2015 - 32 W 792/15 (https://dejure.org/2015,17236)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 32 W 792/15 (https://dejure.org/2015,17236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Streitwert bei Herausgabeanspruch aus Leasingvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe eines Leasingfahrzeugs; Erhöhung des Streitwerts bei Erhebung der Widerklage auf Übereignung des Leasingfahrzeugs durch den Leasingnehmer

  • rewis.io

    Streitwert für Herausgabe einer Leasingsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe eines Leasingfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 984
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 28.11.2014 - 34 O 975/12

    Leasingvertrag, Formel 1, Rennwagen, Herausgabeanspruch, Zurückbehaltungsrecht,

    Auszug aus OLG München, 18.06.2015 - 32 W 792/15
    Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 28.11.2014, Az. 34 O 975/12, dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für das Verfahren vor dem Landgericht auf EUR 4.055.692,00 festgesetzt wird.

    Das Landgericht München I hat der Klage auf Zahlung der Restraten und Herausgabe des Fahrzeugs mit Urteil vom 28.11.2014, Az. 34 O 975/12, in vollem Umfang stattgegeben und die Widerklage abgewiesen.

  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 261/12

    Streitwertfestsetzung für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren:

    Auszug aus OLG München, 18.06.2015 - 32 W 792/15
    Dieser Identitätsgrundsatz greift jedoch dann nicht ein, wenn mit Klage und Widerklage Ansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen betreffen (BGH MDR 2014, 627).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG München, 18.06.2015 - 32 W 792/15
    Dies ist unabhängig vom zivilprozessualen Streitgegenstand bei wirtschaftlicher Identität von Klage und Widerklage der Fall und ist dann gegeben, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass beiden stattgegeben werden kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGH NJW-RR 2005, 506).
  • OLG München, 26.03.2018 - 32 W 412/18

    Bemessung des Gebührenstreitwerts der Klage auf Herausgabe des Leasingobjektes

    Für die Bemessung des Gebührenstreitwerts der Klage einer Leasinggeberin gegen den Leasingnehmer auf Herausgabe des Leasingobjektes nach unstreitig beendetem Leasingvertrag ist auf den Verkehrswert des Leasingobjektes zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage abzustellen, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG iVm § 6 ZPO, und nicht auf das Nutzungsentgelt für die Dauer der Überlassung von einem Jahr (vgl. Senat MDR 2015, 984).
  • LAG München, 13.10.2020 - 2 Ta 260/20

    Streitwert bei Klage des Leasingnehmers auf Übereignung des Leasingfahrzeugs und

    Die gegenteilige Auffassung des OLG München in einem ähnlich gelagerten Verfahren (Beschluss vom 18.06.2015 - 32 W 792/15) und der Beschwerdeführer überzeugt nicht.
  • LG Passau, 17.02.2020 - 4 O 576/19

    Streitwertfestsetzung bei unbeendetem Leasingvertrag

    Insofern bemisst sich die Streitwertfestsetzung nach § 41 Abs. 1 GKG (so auch OLG München MDR 2015, 984).
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