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OLG München, 19.01.2012 - 34 Wx 489/11 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Die zugunsten einer Gemeinde dinglich abgesicherte Verpflichtung, die (entgeltliche) Benutzung eines Hallenbades durch die Öffentlichkeit zu dulden, stellt im allgemeinen keine vorbehaltene Nutzung im Sinne von § 20 Abs. 1 KostO dar.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorbehaltene Nutzung i.S.d. § 20 Abs. 1 KostO bei zugunsten einer Gemeinde dinglich abgesicherter Verpflichtung zur Duldung der Benutzung eines Hallenbades durch die Öffentlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 20 Abs. 1; KostO § 31 Abs. 3
Geschäftswert der Eintragung einer Eigentumsvormerkung; Begriff der vorbehaltenen Nutzung i.S. von § 20 Abs. 1 KostO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 3 Z 76/72
Auszug aus OLG München, 19.01.2012 - 34 Wx 489/11
Richtigerweise hat darüber auch nicht der Kostenbeamte, sondern der Rechtspfleger des Grundbuchamts entschieden (siehe BayObLGZ 1974, 329/333).