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   OLG München, 19.07.1985 - 25 U 2231/83   

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https://dejure.org/1985,4744
OLG München, 19.07.1985 - 25 U 2231/83 (https://dejure.org/1985,4744)
OLG München, Entscheidung vom 19.07.1985 - 25 U 2231/83 (https://dejure.org/1985,4744)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juli 1985 - 25 U 2231/83 (https://dejure.org/1985,4744)
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  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78

    Anspruch auf Herausgabe von Mietzins im Falle des Konkurses - Anfechtbarkeit von

    Auszug aus OLG München, 19.07.1985 - 25 U 2231/83
    Hinsichtlich der Art und des Umfangs des Verwertungsrechts des Sicherungsnehmers kommt es aber in erster Linie auf die der Sicherungsübereignung zugrunde liegenden Vereinbarungen - wie hier gemäß § 11 SV - an (BGH NJW 1980, 226).

    Das Sicherungseigentum ist gerade kein volles, ungebundenes Eigentum und läßt sich daher nicht von der Stellung des Volleigentümers her bestimmen; Sinn und Zweck der Sicherungsübereignung ist es vielmehr, dem Sicherungsnehmer für den Fall der Nichterfüllung seiner Forderungen die Befriedigung aus dem Sicherungsgut zu gewährleisten, den übereigneten Gegenstand aber zunächst dem Sicherungsgeber zur Nutzung zu belassen, um ihm die Fortführung seines Betriebes zu ermöglichen, denn der Sicherungsnehmer hat die Interessen des Sicherungsgebers zu schonen und zu berücksichtigen und ist nicht berechtigt, in anderer als der vereinbarten Art und Weise in den Geschäftsbetrieb des Sicherungsgebers einzugreifen (BGH NJW 1980, 226/227).

    Bei der Aufgabenfestlegung war der besondere Zweck der Sicherungsübereignung (BGH NJW 1980, 226/227) ebenso zu beachten wie die Stellung des Sequesters, der die anfallenden Geschäfte selbständig und weder als Beauftragter des Gerichte noch einer der Parteien zu führen hat (Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 938 Rdnr. 22).

  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 205/57

    Warenlager II - § 929 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; § 136 GVG aF

    Auszug aus OLG München, 19.07.1985 - 25 U 2231/83
    Darin liegt ein genügend bestimmter "Räumsicherungsvertrag" (RGZ 132, 183/188; BGHZ 21, 9 BGHZ 28, 16/20 ff., 1958, 683/684 f.; BGH LM § 930 BGB Nr. 8 = MDR 1962, 648/649; Palandt/Bassenge, BGB 42. Aufl. § 930 Anm. 4 a bb).
  • RG, 27.02.1931 - VII 205/30

    Zur Frage der Gültigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers.

    Auszug aus OLG München, 19.07.1985 - 25 U 2231/83
    Darin liegt ein genügend bestimmter "Räumsicherungsvertrag" (RGZ 132, 183/188; BGHZ 21, 9 BGHZ 28, 16/20 ff., 1958, 683/684 f.; BGH LM § 930 BGB Nr. 8 = MDR 1962, 648/649; Palandt/Bassenge, BGB 42. Aufl. § 930 Anm. 4 a bb).
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