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   OLG München, 19.09.2013 - 23 U 1003/13   

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https://dejure.org/2013,26308
OLG München, 19.09.2013 - 23 U 1003/13 (https://dejure.org/2013,26308)
OLG München, Entscheidung vom 19.09.2013 - 23 U 1003/13 (https://dejure.org/2013,26308)
OLG München, Entscheidung vom 19. September 2013 - 23 U 1003/13 (https://dejure.org/2013,26308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit abgeschlossener Verträge durch einen von mehreren Geschäftsführern einer GmbH bei Gesamtvertretungsbefugnis

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ressortmäßige Aufteilung der Zuständigkeit zweier gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit durch einen von mehreren Geschäftsführern einer GmbH abgeschlossener Verträge bei Gesamtvertretungsbefugnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zuständigkeitsverteilung und Ermächtigung von Geschäftsführern im Rahmen der Gesamtvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG § 35
    Einzelhandlung bei Gesamtvertretung, Einzelvertretung, Geschäftsführer

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Einzel- oder Gesamtvertretung: Vereinbarung von Ressortzuständigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ressortbezogene Aufteilung der Einzelvertretungsbefugnis

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertretung bei Ressortzuständigkeit von GmbH-Geschäftsführern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1955
  • MDR 2013, 1293
  • DB 2013, 2260
  • NZG 2013, 1225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG München, 19.09.2013 - 23 U 1003/13
    Bei fristloser Kündigung eines Leasingvertrages steht dem Leasinggeber ein Schadensersatzanspruch zu, der auf Ersatz des Betrages geht, den der Leasingnehmer bei ungestörter Abwicklung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der unkündbaren Festmietzeit hätte zahlen müssen, allerdings gemindert durch ersparte Aufwendungen und andere infolge der Kündigung erwachsene Vorteile (BGH NJW 1985, S. 1539, 1544).

    Sofern der Leasinggeber sich um eine Verwertung ausreichend bemüht, sie aber - bislang - erfolglos war, ist er nicht verpflichtet, einen zu schätzenden Verwertungserlös von sich aus in Abzug zu bringen (BGH NJW 1985, S. 1539, 1544).

    Die Klägerin kann allerdings aufgrund des notwendigen Vorteilsausgleichs (vgl. BGH NJW 1985, S. 1539, 1544) den von ihr geforderten abgezinsten Restwert von 3.610,43 Euro nur Zug um Zug gegen Übereignung der Tankwageninnenreinigungsanlage an die Beklagte zu 1) fordern.

  • BGH, 12.12.1960 - II ZR 255/59

    Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 19.09.2013 - 23 U 1003/13
    Entsprechend § 125 Abs. 2 Satz 2 HGB , § 78 Abs. 4 AktG kann ein gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer vom Mitgeschäftsführer zur Vornahme eines bestimmten Geschäfts oder einer bestimmten Art von Geschäften ermächtigt werden (BGH NJW 1988, 1199, 1200; BGH NJW 1961, S. 506, 507; Zöllner / Noack, in: Baumbach / Hueck, GmbHG , 20. Auflage, § 35 Rz. 120 f).

    Daher dürfen die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer nicht eigenmächtig einem Geschäftsführer im Wege der Bevollmächtigung faktisch - gegen den Willen der Gesellschafter -Einzelvertretungsbefugnis erteilen (BGH NJW 1961, S. 506, 507; BGH Urteil vom 25.11.1985, II ZR 115/85, zitiert nach [...] Tz. 15).

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 115/85

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung

    Auszug aus OLG München, 19.09.2013 - 23 U 1003/13
    Daher dürfen die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer nicht eigenmächtig einem Geschäftsführer im Wege der Bevollmächtigung faktisch - gegen den Willen der Gesellschafter -Einzelvertretungsbefugnis erteilen (BGH NJW 1961, S. 506, 507; BGH Urteil vom 25.11.1985, II ZR 115/85, zitiert nach [...] Tz. 15).

    Auch darf zum Schutz der Gesellschafter die Ermächtigung eines Geschäftsführers nicht einen Umfang erreichen, der faktisch einer umfassenden Einzelvertretungsbefugnis gleichkommt (BGH Urteil vom 25.11.2985, II ZR 115/85, zitiert nach [...] Tz. 15).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 19.09.2013 - 23 U 1003/13
    Entsprechend § 125 Abs. 2 Satz 2 HGB , § 78 Abs. 4 AktG kann ein gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer vom Mitgeschäftsführer zur Vornahme eines bestimmten Geschäfts oder einer bestimmten Art von Geschäften ermächtigt werden (BGH NJW 1988, 1199, 1200; BGH NJW 1961, S. 506, 507; Zöllner / Noack, in: Baumbach / Hueck, GmbHG , 20. Auflage, § 35 Rz. 120 f).
  • OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99

    Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht

    Auszug aus OLG München, 19.09.2013 - 23 U 1003/13
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Leasinggeber es an ausreichenden Verwertungsbemühungen fehlen lässt (OLG Dresden, NJW-RR 2003, S. 194, 195).
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