Rechtsprechung
OLG München, 19.09.2013 - 31 Wx 312/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
AktG § 194; AktG § 195; AktG § 221
Eintragung bedingter Kapitalerhöhung; kein Erfordernis der Vorlage der Sacheinlageverträge und des Sachprüfungsberichtes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Eintragung einer Kapitalerhöhung gegen noch zu begebende Wandelschuldverschreibungen im Handelsregister; Erforderlichkeit der Vorlage der Sacheinlageverträge und des Sachprüfungsberichts
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Eintragung einer bedingten Kapitalerhöhung mit Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage auch ohne Vorlage von Sacheinlagevertrag und Sachprüfungsbericht
- Betriebs-Berater
Eintragung einer bedingten Kapitalerhöhung gegen noch zu begebende Wandelschuldverschreibungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 194; AktG § 195; AktG § 221
Voraussetzungen der Eintragung einer Kapitalerhöhung gegen noch zu begebende Wandelschuldverschreibungen im Handelsregister; Erforderlichkeit der Vorlage der Sacheinlageverträge und des Sachprüfungsberichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Bedingte Kapitalerhöhung gegen Wandelschuldverschreibung auch gegen Sacheinlage
- anwalt.de (Kurzinformation)
Handelsregistereintragung der bedingten Kapitalerhöhung der AG zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibung
Verfahrensgang
- AG München, 23.07.2013 - HRB 198543
- OLG München, 19.09.2013 - 31 Wx 312/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1913
- DNotZ 2013, 955
- WM 2013, 2367
- BB 2013, 2577
- NZG 2013, 1144
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.2009 - II ZR 262/07
Mindestausgabebetrag
Auszug aus OLG München, 19.09.2013 - 31 Wx 312/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.5.2009, II ZR 262/07, Rn. 13) sind die Vorschriften über die bedingte Kapitalerhöhung im Lichte der durch Art. 1 Nr. 30 a des Gesetzes zur Durchführung der zweiten Richtlinie des Rates der europäischen Gemeinschaft zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 13.12.1978 (BGBl. 1978, I, 1959) eingeführten Vorschrift des § 221 Abs. 2 Satz 1 AktG zu würdigen.Vorstand der Gesellschaft unmöglich über bis zu fünf Jahre hinweg flexibel auf die aktuellen Marktverhältnisse reagieren könne, wenn die Hauptversammlung bei Erteilung der Ermächtigung einen festen Ausgabebetrag als Wandlungspreis vorgeben würde (Urteil vom 18.5.2009, II ZR 262/07, Rdn.15).
- BGH, 11.06.2007 - II ZR 152/06
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von …
Auszug aus OLG München, 19.09.2013 - 31 Wx 312/13
Nach § 221 Abs. 2 S.1 AktG kann die Hauptversammlung den Vorstand für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ermächtigen, um auf diese Weise der Gesellschaft eine rasche und flexible Reaktion auf sich bietende Finanzierungsgelegenheiten zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 11.6.2007, II ZR 152/06, Rn. 3 m. w. N.).