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   OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18   

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https://dejure.org/2018,48204
OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18 (https://dejure.org/2018,48204)
OLG München, Entscheidung vom 19.09.2018 - Verg 6/18 (https://dejure.org/2018,48204)
OLG München, Entscheidung vom 19. September 2018 - Verg 6/18 (https://dejure.org/2018,48204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7, § 126, § 134 Abs. 1, § 160 Abs. 2, § 173 Abs. 2; VgV § 15 Abs. 2; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 242
    Entstehung der Rügeobliegenheit im Vergabenachprüfungsverfahren vor Angebotsangabe und Belehrungspflicht

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Entstehung der Rügeobliegenheit im Vergabenachprüfungsverfahren vor Angebotsangabe und Belehrungspflicht

  • ra.de
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf weitere Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss nicht auf Rügepflicht hinweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Jeder Bieter muss selbst die Rügefristen kennen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss nicht auf Rügepflicht hinweisen! (VPR 2019, 118)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    § 160 Abs. 3 GWB setzt damit auch europarechtliche Vorgaben um (s. dazu etwa EuGH, Urteil vom 28.01.2010, C - 406/08, juris Tz. 38 ff).

    Zwar dürfen die nationalen Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen ggf. nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, nicht praktisch unmöglich machen oder wesentlich erschweren (EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06, juris Tz. 52; EuGH, Urteil vom 28.01.2010, C - 406/08, juris Tz. 40; EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C - 327/00, juris Tz. 55).

    Eine Pflicht zur Belehrung über die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB im Schreiben vom 17.05.2018 (Anlage ASt 2) lässt sich nicht daraus ableiten, dass die Rechtsnatur dieses Schreibens unklar und der Antragstellerin daher ohne Belehrung die Ausübung ihrer Rechte erheblich erschwert oder gar unmöglich gewesen wäre (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06, juris Tz. 52; EuGH, Urteil vom 28.01.2010, C - 406/08, juris Tz. 40; EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C - 327/00, juris Tz. 55).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Die vollständige Verwirklichung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele wäre gefährdet, wenn Bewerber und Bieter in jedem Stadium des Vergabeverfahrens Verstöße gegen die Regeln über die Auftragsvergabe rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen könnten, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um den Verstoß zu beheben (EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C -241/06, juris Tz. 51).

    Zwar dürfen die nationalen Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen ggf. nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, nicht praktisch unmöglich machen oder wesentlich erschweren (EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06, juris Tz. 52; EuGH, Urteil vom 28.01.2010, C - 406/08, juris Tz. 40; EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C - 327/00, juris Tz. 55).

    Eine Pflicht zur Belehrung über die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB im Schreiben vom 17.05.2018 (Anlage ASt 2) lässt sich nicht daraus ableiten, dass die Rechtsnatur dieses Schreibens unklar und der Antragstellerin daher ohne Belehrung die Ausübung ihrer Rechte erheblich erschwert oder gar unmöglich gewesen wäre (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06, juris Tz. 52; EuGH, Urteil vom 28.01.2010, C - 406/08, juris Tz. 40; EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C - 327/00, juris Tz. 55).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Die Rügeobliegenheit kann allenfalls dann ausnahmsweise nach § 242 BGB entfallen, wenn ein Auftraggeber bereits im Vorfeld eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er unumstößlich an seiner Vergabeentscheidung festhalten werde und unter keinen Umständen, auch nicht auf eine Rüge hin gewillt sei, einen behaupteten Verstoß abzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017, VII - Verg 36/16, juris Tz. 31; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.01.2013, Verg W 13/12, juris Tz. 12; Gabriel/ Mertens, BeckOK Vergaberecht, 8. Edition, § 160 GWB Rz. 215; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 54; generell ablehnend Horn/Hoffmann in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 63).

    Denkbar wäre dies etwa, wenn sich der Auftraggeber bereits umfassend und ausführlich mit den Beanstandungen der Bieter auseinandergesetzt hat und damit eine erneute Rüge derselben Vergabeverstöße reine Förmelei wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017, VII - Verg 36/16, juris Tz. 31 f; dagegen erachten eine Rüge auch in diesem Fall für nötig Horn/Hoffmann in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 63).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Das setzt positive Kenntnis aller tatsächlichen Tatumstände, aus denen die Beanstandung im Nachprüfungsverfahren abgeleitet wird, sowie die zumindest laienhafte rechtliche Wertung voraus, dass sich aus ihnen eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren ergibt (BGH, NZBau 2006, S. 800, 803 Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01, juris Tz. 31; Horn/Hoffmann in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 44 m.w.N.).

    Ansonsten reicht, anders als bei § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, bloße Erkennbarkeit nicht aus (BGH, NZBau 2006, S. 800, 803 Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01, juris Tz. 32; Horn/Hoffmann in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 44 m.w.N.) Bei juristischen Personen beginnt die Rügefrist mit der Kenntnis eines Mitarbeiters, der im konkreten Vergabeverfahren befugt ist, gegenüber dem Auftraggeber verbindliche Erklärungen abzugeben.

  • OLG München, 04.04.2008 - Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Pflicht der Vergabestelle zu einem Hinweis in der

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Eine allgemeine Pflicht, über die Präklusionsfristen nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 -3 GWB zu belehren, besteht nicht (OLG München, Beschluss vom 04.04.2008, Verg 4/08, juris Tz. 37; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2010, Verg 3/10, juris Tz. 44; Summa in jurisPK Vergaberecht, 5. Aufl., § 160 GWB Rz. 198; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 36; Gabriel/Mertens in Beck'scher Onlinekommentar Vergaberecht, 8. Edition, § 160 GWB Rz. 127).

    Das Vergabeverfahren ist in Anbetracht der erheblichen Schwellenwerte von hoher Professionalität geprägt, so dass vom Bieter eine ausreichende Fachkenntnis oder die Beiziehung eines Rechtsanwalts erwartet werden kann (OLG München, Beschluss vom 04.04.2008, Verg 4/08, juris Tz. 37).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Das setzt positive Kenntnis aller tatsächlichen Tatumstände, aus denen die Beanstandung im Nachprüfungsverfahren abgeleitet wird, sowie die zumindest laienhafte rechtliche Wertung voraus, dass sich aus ihnen eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren ergibt (BGH, NZBau 2006, S. 800, 803 Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01, juris Tz. 31; Horn/Hoffmann in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 44 m.w.N.).

    Ansonsten reicht, anders als bei § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, bloße Erkennbarkeit nicht aus (BGH, NZBau 2006, S. 800, 803 Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg 16/01, juris Tz. 32; Horn/Hoffmann in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 44 m.w.N.) Bei juristischen Personen beginnt die Rügefrist mit der Kenntnis eines Mitarbeiters, der im konkreten Vergabeverfahren befugt ist, gegenüber dem Auftraggeber verbindliche Erklärungen abzugeben.

  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Zwar dürfen die nationalen Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen ggf. nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, nicht praktisch unmöglich machen oder wesentlich erschweren (EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06, juris Tz. 52; EuGH, Urteil vom 28.01.2010, C - 406/08, juris Tz. 40; EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C - 327/00, juris Tz. 55).

    Eine Pflicht zur Belehrung über die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB im Schreiben vom 17.05.2018 (Anlage ASt 2) lässt sich nicht daraus ableiten, dass die Rechtsnatur dieses Schreibens unklar und der Antragstellerin daher ohne Belehrung die Ausübung ihrer Rechte erheblich erschwert oder gar unmöglich gewesen wäre (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06, juris Tz. 52; EuGH, Urteil vom 28.01.2010, C - 406/08, juris Tz. 40; EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C - 327/00, juris Tz. 55).

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Bei europaweiten Ausschreibungen ist dies bereits die Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt und nicht erst deren Veröffentlichung (OLG München, Beschluss vom 12.11.2010, Verg 21/10, juris Tz. 17; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.12.2016, 7 Verg 6/16, juris Tz. 40).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12

    Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge!

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Die Rügeobliegenheit kann allenfalls dann ausnahmsweise nach § 242 BGB entfallen, wenn ein Auftraggeber bereits im Vorfeld eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er unumstößlich an seiner Vergabeentscheidung festhalten werde und unter keinen Umständen, auch nicht auf eine Rüge hin gewillt sei, einen behaupteten Verstoß abzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017, VII - Verg 36/16, juris Tz. 31; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.01.2013, Verg W 13/12, juris Tz. 12; Gabriel/ Mertens, BeckOK Vergaberecht, 8. Edition, § 160 GWB Rz. 215; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 54; generell ablehnend Horn/Hoffmann in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 63).
  • OLG München, 20.03.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verband in der Rechtsform eines eingetragenen

    Auszug aus OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18
    Eine detaillierte rechtliche Würdigung des beanstandeten Sachverhalts, mithin vorliegend des Ausschlusses der Antragstellerin, muss die Rüge nicht enthalten (OLG München NZBau 2014, S. 456, 458; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 160 GWB Rz. 53).
  • OLG München, 12.11.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn des Vergabeverfahrens; Zulassung von

  • OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Bauleistungen für den Ausbau einer

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Die Antragsgegnerin hatte bis zur Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens - spätere Äußerungen sind regelmäßig nicht zu berücksichtigen (OLG München, Beschluss vom 19.09.2018 - Verg 6/18, zitiert nach juris, Tz. 59) - nicht zu verstehen gegeben, sich mit einer sachlich begründeten Rüge der Antragstellerin nicht mehr auseinandersetzen und deren Argumente nicht mehr würdigen zu wollen.
  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    Dies wäre aber Voraussetzung dafür, dass ein Dokumentationsmangel auch nur als nach § 97 Abs. 6 GWB rügefähige Rechtsverletzung anzusehen sein kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - Verg 6/18 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14 - Goede/Hänsel in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 8 VgV Rn. 12 m.w.N.), auch wenn die in § 8 VgV normierten Dokumentationspflichten des öffentlichen Auftraggebers grundsätzlich bieterschützend sind (Fülling in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, 1. Auflage 2017, § 8 VgV Rn. 102 f. m.w.N.).

    Deswegen sind entsprechende Rügen mangels rügefähiger Rechtsverletzung im Sinne von § 97 Abs. 6 GWB und möglichen Schadens unzulässig, weil dem Antragsteller, so auch hier der Antragstellerin, die nach § 160 Abs. 2 GWB erforderliche Antragsbefugnis fehlt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - Verg 6/18 - Fülling, a.a.O., § 8 VgV Rn. 103 m.w.N.).

  • VK Berlin, 15.05.2020 - VK-B1-15/19

    Knapp gehaltene Vorabinformation lässt Rügeobliegenheit nicht entfallen!

    Die Regelungen zur Rügeobliegenheit dienen insbesondere der Rechtssicherheit und sollen Verzögerungen der Beschaffungsverfahren entgegenwirken (vgl. OLG München, Beschluss v. 19.09.2018 - Verg 6/18).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22
    Ihren Zweck, dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstkontrolle und der Korrektur von § 160 GWB Rn. 37; MüKoWettbR/Jaeger, 2. Aufl., § 160 GWB Rn. 3), kann eine Rüge dann nicht erfüllen, wenn der öffentliche Auftraggeber vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens - spätere Äußerungen sind regelmäßig nicht zu berücksichtigen (OLG München, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 6/18, BeckRS 2018, 43797) - eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhält und auch auf eine Rüge unter keinen Umständen von seiner Entscheidung abrücken wird (Senatsbeschlüsse vom 16. August 2019, VII-Verg 56/18, NZBau 2020, 249 Rn. 43 - BMBF, und 11. Januar 2012, VII-Verg 67/11, BeckRS 2012, 6486) und sich mit einer sachlich begründeten Rüge der Antragstellerin nicht mehr auseinandersetzen und deren Argumente nicht mehr würdigen will (Senatsbeschluss vom 1. April 2020, VII-Verg 30/19, NZBau 2020, 739 Rn. 45).
  • VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19

    Unkonkrete Leistungsbeschreibung muss rechtzeitig gerügt werden!

    Auf die Rügeobliegenheit hatte die Ag im Rahmen der Bekanntmachung unter Ziffer VI.4.3 ausdrücklich Bezug genommen, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre (so OLG München, Beschluss vom 19. September 2018 - Verg 6/18).
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