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   OLG München, 19.10.1987 - 5 W 2977/87   

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https://dejure.org/1987,3006
OLG München, 19.10.1987 - 5 W 2977/87 (https://dejure.org/1987,3006)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.1987 - 5 W 2977/87 (https://dejure.org/1987,3006)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 1987 - 5 W 2977/87 (https://dejure.org/1987,3006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Offenbarungsversicherungsverfahrens

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 807, 899 ff, 916, 918; GVollzGA
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Einleitung eines Offenbarungsversicherungsverfahrens; persönlicher Sicherheitsarrest zur Sicherung des Verfahrens der eidesstattlichen Versicherung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 918

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus OLG München, 19.10.1987 - 5 W 2977/87
    Der beantragte Erlaß des persönlichen Sicherheitsarrestes würde im Ergebnis - unter Umgehung der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.4.1979 (BVerfGE 51, 97 ) entstandenen Zweifelsfragen zu § 758 ZPO - dazu dienen, daß zunächst gegen den inhaftierten Antragsgegner vollstreckt werden soll und daß im Falle der Erfolglosigkeit der Vollstreckung die Voraussetzungen für das sich sodann anschließende Verfahren der eidesstattlichen Versicherung erst geschaffen werden sollen.
  • OLG Bamberg, 03.07.2003 - 2 UF 48/03

    Zur Frage der Anordnung und Aufhebung eines persönlichen Arrests zur

    Das ändert jedoch nichts daran, dass die Arrestkläger inzwischen mehr als genügend Zeit hatten, um diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchzuführen, womit die sachliche Rechtfertigung für die Inhaftierung des Arrestbeklagten weggefallen ist (vgl. zur Problematik OLG München NJW-RR 1988, 382).
  • BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 761/99

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche

    Darüber hinaus hat es der Beschwerdeführer unterlassen, die Beseitigung der ihm drohenden materiellen Beschwer dadurch zu erreichen, daß er gestützt auf das Vorliegen veränderter Umstände, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. OLG München, Beschluß vom 19. Oktober 1987 - 5 W 2977/87 -, NJW-RR 1988, S. 382 [383]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 918 Rn. 2; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 918 Rn. 1; Ritter, ZZP 88, S. 126 [155 ff., 161]) insbesondere in der - auch bei Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft - festzustellenden Dauer der bereits erfolgten Inhaftierung zu erblicken sein könnten, ein Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO zu betreiben.
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