Rechtsprechung
   OLG München, 19.10.1995 - 29 U 2843/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4693
OLG München, 19.10.1995 - 29 U 2843/94 (https://dejure.org/1995,4693)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.1995 - 29 U 2843/94 (https://dejure.org/1995,4693)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 29 U 2843/94 (https://dejure.org/1995,4693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Neuordnung des Leistungsinhalts in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 434
  • NJW-RR 1997, 896 (Ls.)
  • BB 1996, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus OLG München, 19.10.1995 - 29 U 2843/94
    § 11 Nr. 12 a AGBG könne als gesetzliches Leitbild nicht herangezogen werden, wie sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.07.1994 (Az.: IV ZR 107/93 -) ergebe.

    Für die Frage der Gefahrenbeseitigung kann es nämlich nicht darauf ankommen, ob der Verwender der allgemeinen Geschäftsbedingungen inzwischen davon abgesehen hat, die beanstandete Klausel in Neuverträge einzubeziehen (vgl. BGH NJW 1994, 2693 ).

    Auch auf die Entscheidung des Senats vom 18.02.1993 (NJW-RR 1993, 736 ) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.1994 (NJW 1994, 2693 ) kann der Kläger seinen Unterlassungsantrag nicht stützen; zum einen betreffen diese Entscheidungen Verträge mit einer zehnjährigen Laufzeit, zum anderen beruhen sie auf der alten Fassung des § 8 Abs. 3 VVG , die nicht mehr geltendes Recht ist.

  • OLG München, 18.02.1993 - 29 U 4048/92

    Laufzeitklausel in vor dem 1.1.1991 geschlossenen Versicherungsverträgen über

    Auszug aus OLG München, 19.10.1995 - 29 U 2843/94
    Das Landgericht könne sich auch nicht auf die Senatsentscheidung vom 18.02.1993 (NJW-RR 1993, 736 ) berufen, weil diese Entscheidung zum einen eine Laufzeit von 10 Jahren betreffe, zum anderen ebenfalls auf der alten Fassung des § 8 Abs. 3 VVG beruhe, die nicht mehr geltendes Recht sei.

    Auch auf die Entscheidung des Senats vom 18.02.1993 (NJW-RR 1993, 736 ) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.1994 (NJW 1994, 2693 ) kann der Kläger seinen Unterlassungsantrag nicht stützen; zum einen betreffen diese Entscheidungen Verträge mit einer zehnjährigen Laufzeit, zum anderen beruhen sie auf der alten Fassung des § 8 Abs. 3 VVG , die nicht mehr geltendes Recht ist.

  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 19/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit für eine

    Auszug aus OLG München, 19.10.1995 - 29 U 2843/94
    Die Beklagte hat darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof für einen Reparaturkostenversicherungsvertrag für Fernseher und Videogeräte entschieden hat, daß eine Laufzeit von 5 Jahren wirksam ist (NJW 1995, 2710 ff.).
  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

    Auszug aus OLG München, 19.10.1995 - 29 U 2843/94
    Der Grund besteht darin, daß der Rechtsverkehr allgemein und unabhängig vom Einzelfall durch das Verbot solcher Klauseln davor geschützt werden muß, daß sich der Verwender insbesondere gegenüber rechtsunkundigen Kunden zur Durchsetzung seiner Forderungen allein auf derartige Klauseln stützt, ohne auf die besonderen Umstände des Einzelfalls eingehen zu müssen, von denen in Wahrheit die Berechtigung seiner Forderungen abhängt (vgl. BGH NJW 1992, 179, 180).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.1994 - 12 U 252/94

    Wirksame AVB über fünfjährige Vertragslaufzeit

    Auszug aus OLG München, 19.10.1995 - 29 U 2843/94
    Auch die Entscheidung des OLG Karlsruhe, wonach eine fünfjährige Laufzeit eines Unfallversicherungsvertrages keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt (VersR 1995, 326 ff.), ist nicht vergleichbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht