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   OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16   

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https://dejure.org/2017,40238
OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16 (https://dejure.org/2017,40238)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.2017 - 23 U 1961/16 (https://dejure.org/2017,40238)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 23 U 1961/16 (https://dejure.org/2017,40238)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 280 Abs 1
    Anlageberatung und Prospekthaftung, Prospekthaftung im engeren Sinn, Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinn, Prospekthaftung im weiteren Sinn

  • rewis.io

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Verjährungshemmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftung; Schadensersatz; Mittelverwendungskontrollvertrag; Verjährung; Hemmung der Verjährung; Güteantrag; Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus Prospekthaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anrufung der Gütestelle hemmt die Verjährung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    "Überflüssiges" Güteverfahren und rechtsmissbräuchliche Berufung auf Verjährungshemmung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen: rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Güteantrags

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Hemmung der Verjährung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Eine Ausnahme hiervon ist jedoch dann zu machen, wenn schon vor der Einreichung des Güteantrags feststeht, dass der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen und er dies dem Antragsteller schon im Vorfeld in eindeutiger Weise mitgeteilt hat (BGH, Urteil vom 28.10.2015, - IV ZR 526/14 -, juris Rn. 34; BGH, Beschluss vom 17.02.2016, - IV ZR 374/14 -, juris Rn. 12).

    Maßgeblich ist insofern der Zweck des außergerichtlichen Güteverfahrens - die Entlastung der Justiz und ein dauerhafter Rechtsfrieden durch konsensuale Lösungen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 526/14 -, Rn. 34, juris), so dass entscheidend die Bereitschaft zur Durchführung des Güteverfahrens seitens der Parteien ist.

    Aufgrund dieses Schriftwechsels ist es entgegen der Ansicht der Klägerin unerheblich, dass die Parteien - anders als in der von der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 13.09.2017 (S. 2, Bl. 231 d.A.) zitierten Entscheidungen des BGH (Urteil vom 28.10.2015 - IV ZR 526/14 -, Rn. 35, juris) - vorab keine Gespräche geführt haben.

    Unerheblich - entgegen der Ansicht der Klägerin im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 15.10.2017 (Bl. 240 d. A.) - ist, ob die Klägerin selbst Kenntnis davon hatte, dass die Beklagte in gleichgelagerten Fällen eine gütliche Einigung abgelehnt hat; ausreichend ist insoweit die Kenntnis der Prozessbevollmächtigten der Klägerin (BGH, Urteil vom 28.10.2015, IV ZR 526/14, juris Rn. 35).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Aufgrund der Haftung der Beklagten als Treuhandkommanditistin mit einem eigenen Anteil kann entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung offen bleiben, ob ein Treuhandgesellschafter, der ausschließlich als solcher beteiligt ist, einem geringeren Pflichtenkatalog unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12 -, Rn. 29, juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt es nicht so sehr auf die Frage einer tatsächlichen Einflussnahme als vielmehr maßgeblich auf die Sicht der Anleger an (BGH, Urteil vom 09.07.2013, II ZR 9/12, juris Rn. 29).

    Der Prospekt muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild des Beitrittsobjekts vermitteln, d.h. er muss den Anleger über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, zutreffend, verständlich und vollständig aufklären (BGH NJW-RR 2012, S. 937, 938 Tz. 13; BGH NZG 2013, S. 980, 982).

  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 344/15

    Prospekthaftung im weiteren Sinne bei der Publikumspersonengesellschaft: Haftung

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Die Beklagte haftet daher aus Verschulden bei Vertragsschluss (Prospekthaftung im weiteren Sinne) gegenüber Kapitalanlegern, die wie die Klägerin nach ihr dem Fonds beigetreten und dabei über die Risiken der Anlage nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2017 - II ZR 344/15 -, Rn. 14, juris).

    Der Beklagten kommen die Haftungserleichterungen für rein kapitalistische Anleger nicht zugute, da sie nicht unter diese Ausnahme fällt (BGH, Urteil vom 09.05.2017 - II ZR 344/15 -, Rn. 16, juris).

    Der bloße Hinweis auf vom Finanzamt veranlagte Zinsen reicht zur Darlegung des Schadens nicht aus (BGH, Urteil vom 09.05.2017 - II ZR 344/15 -, Rn. 34, juris).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Denn der Aufnahmevertrag wird bei einer Personengesellschaft zwischen dem neu eintretenden Gesellschafter und den Altgesellschaftern geschlossen (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 193/11-, Rn. 18f, juris).

    Eine derartige Bevollmächtigung ist zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 193/11-, Rn. 19, juris).

    Es wäre deshalb unbillig, wenn bei dieser Sachlage die früher beigetretenen Anlagegesellschafter den später Beigetretenen haften würden (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 193/11-, Rn. 20, juris).

  • BGH, 13.12.2016 - II ZR 310/15

    Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Freistellung von sämtlichen Verpflichtungen

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Bei einer Aberkennung von Verlustzuweisungen und einer damit einhergehenden steuerlichen Nachforderung kommt wegen der hierauf zu entrichtenden Zinsen - wie vorliegend - ein Schadensersatzanspruch in Betracht, auf den die Vorteile aus der über Jahre währenden Anerkennung von Verlustzuweisungen anzurechnen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2016 - II ZR 310/15, juris Rn. 10; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 322/08, juris Rn. 34).

    Voraussetzung für eine daraus resultierende Haftung für einen im Wege der Prospekthaftung im weiteren Sinne zu ersetzenden Vertrauensschaden wäre deshalb unter anderem die Darlegung, dass die (fiktive) steuerliche Belastung ohne die Beteiligung insgesamt für den Kläger geringer gewesen wäre als die nunmehr möglicherweise nachzuzahlenden - und zu verzinsenden - Beträge im Rahmen des hier verfolgten Schadensersatzanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2016 - II ZR 310/15, juris Rn. 11).

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 270/14

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter:

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Wenn der Prospekt nicht vor der Zeichnung übergeben wurde, die Vermittlung aber auf Grundlage des Prospekts erfolgt, gilt nichts anderes, da sich etwaige fehlerhafte Prospektangaben in das Beratungsgespräch hinein fortsetzen und genauso wirken, wie wenn dem Anleger der Prospekt rechtzeitig übergeben worden wäre und er kein Gespräch mit dem Anlagevermittler geführt, sondern sich alleine aus dem Prospekt informiert hätte (BGH, Urteile vom 03.12.2007, II ZR 21/06, ZIP 2008, 412 Rn. 17f und vom 03.11.2015, II ZR 270/14, juris, Rn. 14).

    Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (BGH ZIP 2013, 773 Rn. 14 mwN; BGH, Urteil vom 03.11.2015, II ZR 270/14, juris Rn. 14).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Maßgeblich ist mithin die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Anlegers (BGH NJW 2012, S. 2427, 2429 Tz. 22; BGH NZG 2011, S. 1023, 1027 Tz. 46; Palandt-Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 133 Rdnr. 12).

    Die Kausalität des Prospektfehlers für die Anlageentscheidung wird vermutet; dabei tritt die Beweislastumkehr bereits bei einer feststehenden Aufklärungspflichtverletzung ein (BGH NJW 2012, S. 2427, 2430).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss trifft denjenigen, der den Vertrag im eigenen Namen abschließen will (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09-, Rn. 23, juris).

    Der Prospekt muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild des Beitrittsobjekts vermitteln, d.h. er muss den Anleger über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, zutreffend, verständlich und vollständig aufklären (BGH NJW-RR 2012, S. 937, 938 Tz. 13; BGH NZG 2013, S. 980, 982).

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Publikumsgesellschaft - wie hier bei der Fondsgesellschaft - eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nur insoweit ausgeschlossen, als sie sich gegen Altgesellschafter richten würde, die nach der Gründung der Gesellschaft rein kapitalistisch beigetreten sind und auf die Vertragsgestaltung und die Beitrittsverhandlungen und -abschlüsse erkennbar keinerlei Einfluss haben (BGH, Urteil vom 24. April 1978, II ZR 172/76; BGHZ 71, 284, 286; Urteil vom 30.03.1987, II ZR 163/86, ZIP 1987, 912, 913; Urteil vom 19.07.2004, II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706, 1707; Urteil vom 20.03.2006, II ZR 326/04, ZIP 2006, 849 Rdnr. 7).

    Im Übrigen wäre diese Norm auf einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten der Beklagten als aufnehmende Gesellschafterin nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2006, II ZR 326/04, juris Rn. 8).

  • BGH, 17.02.2016 - IV ZR 374/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

    Auszug aus OLG München, 19.10.2017 - 23 U 1961/16
    Eine Ausnahme hiervon ist jedoch dann zu machen, wenn schon vor der Einreichung des Güteantrags feststeht, dass der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen und er dies dem Antragsteller schon im Vorfeld in eindeutiger Weise mitgeteilt hat (BGH, Urteil vom 28.10.2015, - IV ZR 526/14 -, juris Rn. 34; BGH, Beschluss vom 17.02.2016, - IV ZR 374/14 -, juris Rn. 12).
  • LG Freiburg, 09.05.2014 - 12 O 62/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren bei Eigenverwaltung: Unterbrechung des

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

  • BGH, 05.03.2013 - II ZR 252/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 300/08

    Kapitalanlagegesellschaft: Außenhaftung der Treugeber/Gesellschafter eines

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 322/08

    Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 78/15

    Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

  • OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11

    Prospekthaftung bei Immobilienfondsbeitritt: Vermutung aufklärungsrichtigen

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

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