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   OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18   

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OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18 (https://dejure.org/2021,59617)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.2021 - 5 Kap 1/18 (https://dejure.org/2021,59617)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 5 Kap 1/18 (https://dejure.org/2021,59617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KapMuG § 6 Abs. 1, § 15 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2; BörsG § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; § 47 Abs. 2 (idF bis zum 31.5.2012; VerkprospG § 13, § 8g (idF bis zum 31.5.2012)
    Gegenstandslosigkeit eines Vorlagebeschlusses im Kapitalanleger-Musterverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.01.2021 - XI ZB 35/18

    Ausschluss der Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    Nach Veröffentlichung des Beschlusses des BGH vom 19.01.2021, XI ZB 35/18, hat er darauf verwiesen, dass die Gründungsgesellschafter nicht zwingend die Prospektveranlasser seien.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2021 (XI ZB 35/18) leide an zahlreichen rechtsdogmatischen Fehlern, damit sei es unwahrscheinlich, dass die dort kryptisch begründete Rechtsauffassung zur ständigen Rechtsprechung des BGH werde.

    Die Musterbeklagten sind der Meinung, dass nach dem Beschluss des BGH vom 19.01.2021, XI ZB 35/18 Rn.22, für Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser keine BGB-Prospekthaftung angenommen werden könne.

    Dem lässt sich im Gegenschluss der gesetzgeberische Wille entnehmen, vorvertragliche Ansprüche gegen Adressaten der spezialgesetzlichen Prospekthaftung nicht zur Anwendung zu bringen (vgl. zu Vorstehendem BGH, Beschluss vom 19.01.2021, XI ZB 35/18 Rn.21 - 28 mwN).

    Denn solche Feststellungsziele würden sich nicht auf die Verwendung einer fehlerhaften - öffentlichen Kapitalmarktinformation, sondern allgemein auf vorvertragliche und gesellschaftsvertragliche Aufklärungspflichten beziehen, deren Erfüllung durch die Verwendung einer öffentlichen Kapitalmarktinformation sie nicht voraussetzen (BGH, Beschluss vom 19.1.2021, XI ZB 35/18 Rn.19).

    Da die zu den Feststellungszielen 1.1 - 27 geltend gemachten Prospektfehler ausschließlich als anspruchsbegründende Voraussetzung einer Haftung der Musterbeklagten unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung festgestellt werden sollen und eine solche Haftung - wie unter b) ausgeführt - aus Rechtsgründen nicht gegeben ist, kommt es auf Feststellungen zu Prospektfehlern nicht mehr an (BGH, Beschluss vom 19.01.2021, XI ZB 35/18 Rn.35).

  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 13/18

    Aussetzungsentscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    Solche können allerdings nicht Gegenstand eines KapMuG-Verfahrens werden, da sie nicht die Prospektinformation selbst, sondern daran anknüpfende individuelle Beratungsfehler betreffen (BGH, Beschluss vom 30.04.2019, XI ZB 13/18 Rn.17).

    ee) Die unter 1.1 - 27 geltend gemachten Prospektfehler können allein im Zusammenhang mit dem Vorwurf, die Musterbeklagte zu 8) habe als Beteiligungstreuhänderin Aufklärungsfehler begangen, auch nach der Novelle des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes im Jahr 2012 nicht - auch nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG - Gegenstand eines Musterverfahrens sein (BGH, Beschluss vom 30.04.2019, XI ZB 13/18 Rn.16).

    Nur unter dieser Voraussetzung können überhaupt Fragen aufgeworfen werden, die in einem Musterverfahren verallgemeinerungsfähig geklärt werden können (BGH, Beschluss vom 30.04.2019, XI ZB 13/18 Rn.17).

  • BGH, 06.07.2021 - XI ZB 27/19

    Musterverfahren über die Unrichtigkeit eines Verkaufsprospekts

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    Das folgt auch daraus, dass der Vorlagebeschluss des Landgerichts München I vom 27.12.2017 in der am 09.01.2018 veröffentlichten Fassung die alleinige Grundlage des Musterverfahrens ist (BGH, Beschluss vom 06.07.2021, XI ZB 27/19 Rn.26 f.).

    Dann muss, wenn auch nicht in der Sache, so doch im Sinne einer Zurückweisung des Feststellungsziels als unzulässig entschieden werden (BGH, Beschluss vom 06.07.2021, XI ZB 27/19 Rn.26).

  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 28/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Erkennbarkeit von Prospektfehlern in einem

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    bb) Die mit den Feststellungszielen 1.1 - 27 geltend gemachten Prospektfehler knüpfen nicht an aus dem Prospekt selbst ersichtliche Fehler - wie etwa Widersprüchlichkeiten im Text (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 06.10.2020, XI ZB 28/19 Rn.58 - 60) - an, sondern stützen sich auf die Publikation falscher, verharmlosender, irreführender, täuschender oder fehlende bzw. verheimlichte Tatsachen.
  • BGH, 23.10.2018 - XI ZB 3/16

    Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    Allerdings war diese bei Erlass der Beweisanordnungen bis auf den Beschluss vom 23.10.2018, XI ZB 3/16, zu dem hier nicht anzuwendenden § 127 Abs. 1 InvG aF noch nicht bekannt; in eine andere Richtung wies das Urteil vom 09.07.2013, II ZR 9/12, in dessen Rn.26 es heißt, die Prospekthaftung im weiteren Sinne werde durch die spezialgesetzlichen Formen der Prospekthaftung nicht außer Kraft gesetzt.
  • BGH, 19.11.2019 - II ZR 306/18

    Offenlegung von bereits gewährten Sondervorteilen im Emissionsprospekt; Umfang

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    Das vom Kläger für seine Rechtsmeinung zunächst ohne konkrete Fundstelle zitierte Urteil des BGH vom 19.11.2019, II ZR 306/18 differenziert nicht zwischen den dortigen Beklagten und lässt auch nicht erkennen, ob dort die Verjährungseinrede erhoben wurde.
  • BGH, 03.01.2020 - II ZR 98/19

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    Der Hinweisbeschluss (nicht "Urteil") vom 03.01.2020, II ZR 98/19, verneint eine aufklärungspflichtige Verflechtung und befasst sich nicht mit der Haftung der dort verklagten Gründungsgesellschafterin und Komplementärin.
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    cc) Die von einem Anlagevermittler geschuldete Plausibilitätsprüfung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 05.03.2009, III ZR 17/08, Rn. 15) zwar in gewissem Umfang auch Ermittlungen einschließen, wenn es um Umstände geht, die nach der vorauszusetzenden Kenntnis des Anlagevermittlers/-beraters Zweifel an der inneren Schlüssigkeit einer im Prospekt mitgeteilten Tatsache zu begründen vermögen.
  • BGH, 08.01.2019 - II ZR 139/17

    Haftung der Altgesellschafter einer Fondsgesellschaft beim Beitritt eines

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    Das Urteil vom 08.01.2019, II ZR 139/17, Rn.23 betrifft die Frage von Aufklärungsmängeln bei fehlender Übergabe des Prospekts und hat keine Relevanz für die hier zu lösenden Rechtsfragen.
  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 78/15

    Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

    Auszug aus OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18
    Im Beschluss vom 26.11.2015, III ZR 78/15 kann in der zitierten Rn.16 nachgelesen werden, dass es um die Zurechnung "möglicher unrichtiger oder unzureichender Angaben des Zeugen H." zulasten der dort beklagten Gründungsgesellschafterin ging, also nicht um anonymisierte Prospekthaftung bzw. einen Prospekt als einziges Aufklärungsmittel, wie hier.
  • BGH, 13.08.2020 - III ZR 148/19

    Ausklärungspflicht über Innenprovisionen im Verkaufsprospekt über

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers

  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 372/03

    Prospekthaftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters

  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

  • BGH, 12.01.2021 - XI ZB 18/17

    Verfahrensstreit nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz über die

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 24.03.2022 - XI ZB 30/21

    Bestimmung des Musterbeklagten zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin; Mitteilung zur

    Gegen den Musterentscheid des Senats für Kapitalanleger-Musterverfahren (5. Senat) des Oberlandesgerichts München vom 19. Oktober 2021 (5 Kap 1/18) ist beim Bundesgerichtshof (XI ZB 30/21) durch den Musterkläger und einen Beigeladenen Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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