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   OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04 (1)   

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https://dejure.org/2007,2421
OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04 (1) (https://dejure.org/2007,2421)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.2007 - 7 U 3009/04 (1) (https://dejure.org/2007,2421)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 7 U 3009/04 (1) (https://dejure.org/2007,2421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten eines einem Bankkunden Fondsanteile empfehlenden Mitarbeiters einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von einer Fondsgesellschaft; Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Verletzung ...

  • Judicialis

    WpHG § 31; ; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; WpHG § 37a; ; BGB § 31; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 667; ; HGB § 384 Abs. 2

  • tilp.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine vorsätzliche Aufklärungspflichtverletzung der Bank bei Unkenntnis eines Bankmitarbeiters über Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 31, 242, 276, 278; WpHG §§ 31, 37a
    Zu den Voraussetzungen der Haftung einer Bank für die vorsätzliche Verletzung einer Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften (hier: Kick-backs)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unterlassener Hinweis auf Rückvergütungen - nicht unbedingt vorsätzliche Aufklärungspflichtverletzung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Bei verschwiegener Kick-Back-Zahlung trägt der Anleger die Beweislast für ein vorsätzliches Handeln der Bank

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 518
  • ZIP 2008, 66
  • WM 2008, 351
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Die zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte hierzu entwickelten Grundsätze (Sekundärverjährung) sind auf Fälle schuldhafter Anlageberatung durch Wertpapierdienstleister nicht übertragbar (BGH NJW 2005, 1579, 1581).
  • BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1005/68

    Verkehrsunfallflucht - Aufklärungspflicht - Aufklärungsinteresse

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Daher wird im Zivilrecht zwar angenommen, dass der Irrtum über grundlegende Anforderungen des Rechts (Rechtsblindheit) den Vorsatz unberührt lässt (BGH NJW 1970, 1082).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Ein - auch nur bedingter - Vorsatz ist hiernach zu verneinen, weil der Zeuge seine Beratung damals als rechtlich ausreichend erachtet hat; er hat es noch nicht einmal als möglich erkannt, dass er Aufklärungspflichten verletzt (vgl. BGHZ 69, 128/142; 118, 201/208).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 113/00

    Schmiergeldzahlungen an Verhandlungsvertreter

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Daran ändert auch nichts, dass - wie der Kläger vorträgt - es bereits eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gab, wonach Schmiergeldzahlungen offenbart werden müssen (z. B. BGH NJW 1991, 1819; WM 2001, 457).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 155/92

    Rechtsstellung des Schuldners nach rechtskräftig festgestellter Aufrechnung

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Kommt - wie vorliegend - nur eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens in Betracht, obliegt es dem Geschädigten, das Vorliegen des Vorsatzes darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. zu deliktischen Ansprüchen: Palandt/Sprau, BGB, a.a.O, § 826 Rn. 18; zu § 393 BGB: BGH NJW 1994, 252/253 m. w. N.).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    War dem Mitarbeiter einer Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst, den Anleger darüber aufklären zu müssen, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, so haftet die Bank nicht aus vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung (Anschluss an BGHZ 170, 226).
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Daran ändert auch nichts, dass - wie der Kläger vorträgt - es bereits eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gab, wonach Schmiergeldzahlungen offenbart werden müssen (z. B. BGH NJW 1991, 1819; WM 2001, 457).
  • OLG Schleswig, 04.05.1988 - 4 U 244/86
    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Insoweit ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen (BGH NJW 1988, 2247).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2002 - 8 U 96/02

    Innenprovision; Provision; Aufklärungspflicht; Aufklärung

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Selbst wenn sich der Zeuge rechtlich beraten hätte lassen, hätte er von dieser Aufklärungspflicht unter Umständen keine Kenntnis erlangt, zumal eine derartige Verpflichtung auch in der späteren Rechtsprechung der Instanzgerichte verneint wurde (s. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2005, Az. 8 U 96/02).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus OLG München, 19.12.2007 - 7 U 3009/04
    Ein - auch nur bedingter - Vorsatz ist hiernach zu verneinen, weil der Zeuge seine Beratung damals als rechtlich ausreichend erachtet hat; er hat es noch nicht einmal als möglich erkannt, dass er Aufklärungspflichten verletzt (vgl. BGHZ 69, 128/142; 118, 201/208).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2008, 351 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2010 - 6 U 167/09

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten u.a. im Hinblick auf

    Das OLG München (WM 2008, 351, 353) habe deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass weder ein Anlagevermittler noch ein Anlageberater, der kein Geld vom Anleger erhalte, nicht "in dessen Lager" stehe und deshalb Urteile zu "Schmiergeldzahlungen" an Vermögensberater und Depotbanken auf die hier strittigen Fallkonstellationen nicht übertragbar seien.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

    Das OLG München (WM 2008, 351, 353) habe deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass weder ein Anlagevermittler noch ein Anlageberater, der kein Geld vom Anleger erhalte, nicht "in dessen Lager" stehe und deshalb Urteile zu "Schmiergeldzahlungen" an Vermögensberater und Depotbanken auf die hier strittigen Fallkonstellationen nicht übertragbar seien.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 6 U 60/10

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen der Verletzung von

    Das OLG München (WM 2008, 351, 353) habe deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass weder ein Anlagevermittler noch ein Anlageberater, der kein Geld vom Anleger erhalte, "in dessen Lager" stehe und deshalb Urteile zu "Schmiergeldzahlungen" an Vermögensberater und Depotbanken auf die hier strittigen Fallkonstellationen nicht übertragbar seien.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 6 U 105/10
    Das OLG München (WM 2008, 351, 353) habe deshalb zutreffend darauf hingewiesen, dass weder ein Anlagevermittler noch ein Anlageberater, der kein Geld vom Anleger erhalte, "in dessen Lager" stehe und deshalb Urteile zu "Schmiergeldzahlungen" an Vermögensberater und Depotbanken auf die hier strittigen Fallkonstellationen nicht übertragbar seien.
  • LG Berlin, 02.10.2009 - 4 O 8/09

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung von Rückvergütungen im Rahmen eines

    Wenn dem Mitarbeiter einer Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst war, den Anleger darüber aufklären zu müssen, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, haftet die Bank nicht aus vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung (vgl. OLG München vom 19.12.2007 -7 U 3009/04- WM 2008, 351).
  • LG Berlin, 07.08.2009 - 4 O 404/08

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung des Erhalts von Vertriebprovisionen im

    Wenn dem Mitarbeiter einer Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst war, den Anleger darüber aufklären zu müssen, dass und in welcher Höhe die Bank Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, haftet die Bank nicht aus vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung (vgl. OLG München vom 19.12.2007 -7 U 3009/04- WM 2008, 351).
  • AG Lüdenscheid, 13.10.2011 - 94 C 160/11

    Notwendigkeit einer einzelnen Abrechnung sämtlicher angesetzter Kostenarten in

    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrundegelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH, WM 2008, 351; WM 2005, 6; WM 2003, 216).
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